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Beschlussvorlage 90/2016
Ausschreibungskriterien Essenversorgung

Downloads

Drucksache 90/2016 (16.4 KB)

Anlage 1 zur DS 90-2016 (26.8 KB)

Anlage 2 zur DS 90-2016 (34.1 KB)

Anlage 3 zur DS 90-2016 (26.2 KB)

Anlage 4 zur DS 90-2016 (5.2 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 06.10.2016 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Es erfolgt eine Ausschreibung der Essensversorgung mit den in Anlage 1 aufgeführten Kriterien Nr. 1 bis 20, über die jeweils separat abgestimmt wird:

Anlagen (werden digital ausgereicht):
Anlage 1 – Kriterien
Anlage 2 – Diskussionspapier Ausschreibungskriterien mit Anmerkungen aus den Kita-Ausschüssen und Schulkonferenzen
Anlage 3 – Zusammenfassung der Ergebnisse aus den Kita-Ausschüssen und Schulkonferenzen
Anlage 4 – Wertumfang (2 Lose)

Begründung

Mit Auslaufen der Verträge für die Mittagessenversorgung in den Schulen, Kindergärten und Krippen sowie der Versorgung mit Zwischenmahlzeiten (Frühstück und Vesper) in den Kindergärten, Krippen und Horten zum 31.12.2017 ist die Ausschreibung der Essenversorgung notwendig.
Die Ausschreibungskriterien sind hierbei von besonderer Bedeutung und werden sich u. a. in der Preisgestaltung der Bieter widerspiegeln. Der sich aus der Ausschreibung ergebende Preis für Frühstück und Vesper ist gemäß der Kostenbeitragssatzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer kommunalen Kindertagesstätte der Stadt Prenzlau umzulegen. Die Versorgung mit Mittagessen in Krippe und Kindergarten wird nach derzeitiger Rechtslage durch die Eltern in Höhe der durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen (derzeit 1,50 €) bezuschusst. Der Differenzbetrag verbleibt bei der Stadt Prenzlau als Eigenanteil.
Die Vorschläge der Verwaltung beruhen auf Erfahrungen, Richtlinien und zwingend einzuhaltenden gesetzlichen – insbesondere vergaberechtlichen – Grundlagen und sollen zur Entscheidungsfindung beitragen. Grundlage für die Qualität des Essens sind die Vorgaben der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE-Qualitätsstandards). Zudem sind alle Kita-Ausschüsse und Schulkonferenzen aktiv beteiligt worden. Die Hinweise und Anregungen wurden aufgenommen, wobei Mehrheiten bzw. Durchschnittswerte, insbesondere bei der Festlegung der Bewertungskriterien, ausschlaggebend für die Vorschläge der Verwaltung sind.
Unter Beachtung der vergaberechtlich zwingend einzuhaltenden Fristen im EU-Ausschreibungsverfahren müssen alle Vergabeunterlagen bis spätestens März 2017 bei der Vergabestelle vorliegen. Aus diesem Grund muss es gelingen, in der jetzigen Sitzungsfolge eine Entscheidung zu den Vergabekriterien zu erwirken, um der Verwaltung ausreichend Zeit zu geben, alle notwendigen Unterlagen zusammen zustellen.
Der Hauptausschuss empfahl am 26.09.2016 im Ergebnis der Diskussionen in den Fachausschüssen, wie die Ausschreibungskriterien gefasst und der Stadtverordnetenversammlung zur Entscheidung als Beschlussvorlage vorgelegt werden sollen.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Amt für Bildung, Sport und Soziales

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