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Beschlussvorlage 91/2016
Außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung für die Rückerstattung der Essengeldbeiträge

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Drucksache 91/2016 (16.4 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 06.10.2016 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt eine außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung in Höhe von 100.000,00 € für die Auszahlung von Essengeldbeiträgen für die Mittagessenversorgung aufgrund des Urteils des Oberverwaltungsgerichtes vom 14.09.2016.

Begründung

In der Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichtes vom 14.09.2016 heißt es: "Der 6. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass die Stadt Prenzlau als Trägerin einer Kindertagesstätte zur Erstattung von überzahltem Essengeld an den klagenden Elternteil verpflichtet ist.“

Dies hat auch Musterwirkung auf die anderen 143 gegenüber der Stadt Prenzlau gestellten Essengelderstattungsanträge.

Nach dem Urteil des 6. Senats des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg ist sicher, dass die Stadt nicht das gesamte Essengeld, sondern die 1,70 € übersteigenden Essengeldbeträge erstatten muss.

Die gebildete Rückstellung wird also nur in voraussichtlicher Höhe von 100.000 € benötigt. Durch die Inanspruchnahme kann der gesamte Vorgang im Haushaltsjahr 2016 ergebnisneutral dargestellt werden.

Demnach hat die Stadt einen Essengeldbetrag zu erstatten in Höhe der Differenz zwischen 1,70 € als Eigenanteil der Eltern und den maximal 3,04 € für den endgültigen Mittagsessenpreis. Diese Summe unterscheidet sich anhand der unterschiedlichen Caterer in den jeweiligen Erstattungsjahren.

Derzeit liegen in der Stadt Prenzlau ungeprüfte und noch nicht vollständig ermittelte Rückforderungsbeträge von Eltern aus den Jahren 2011 bis 2015 in Höhe von 184.000,00 € vor. Diese Anträge werden schnellstmöglich durch die Stadt geprüft und ausgezahlt.

Insgesamt liegen 144 Rückerstattungsforderungen gegenüber der Stadt vor. Diese werden einen erheblichen Bearbeitungs- und Prüfaufwand erfordern.

Mit Beschluss der DS 2/2016 in der Stadtverordentenversammlung am 03.03.2016 hat die Stadt Prenzlau eine Rückstellung im Rahmen des Jahresabschlusses 2014 in Höhe von ca. 184.000 € gebildet.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Amt für Bildung, Sport und Soziales

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