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Niederschrift  
über die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Stadt- und Ortsteilentwicklung vom 13.09.2016

( reine Textanzeige )

Niederschrift über die öffentliche Sitzung
des Ausschusses für Wirtschaft, Stadt- u. Ortsteilentwicklung der Stadt Prenzlau
am Dienstag, dem 13.09.2016, Sitzungssaal Rathaus, Am Steintor 4 (Raum 203)
Beginn: 17.00 Uhr Ende: 20.00 Uhr

Entschuldigt:
Herr Hoppe
Frau Beyer

Tagesordnung:
1. Eröffnung der Sitzung
2. Feststellen der Beschlussfähigkeit
3. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 14.06.2016
4. Einwohnerfragestunde
5. Bestätigung der Tagesordnung
6. Wahl eines weiteren Vertreters des Vorsitzenden des Ausschusses für Wirtschaft, Stadt- und Ortsteilentwicklung (DS-Nr.: 79/2016)
7. Beschluss der Eckpunkte zum Einzelhandelskonzept Prenzlau 2016 (DS-Nr.: 82/2016)
8. Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf und die öffentliche Auslegung der 6. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Prenzlau (DS-Nr.: 70/2016)
9. Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf und die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Sondergebiet Photovoltaik Zuckerfabrik" (DS-Nr.: 71/2016)
10. Durchführungs- und Erschließungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Sondergebiet Photovoltaik Zuckerfabrik" (DS-Nr.: 81/2016)
11. Vorstellung des Vorentwurfes des überarbeiteten Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Prenzlau, Berichterstatter: Herr Knoblich (Büro Knoblich Landschaftarchitekten)
12. Information zum städtebaulichen Vertrag Windfeld Schönwerder mit der Firma Notus energy Plan GmbH & Co. KG, Berichterstatter: Herr Dr. Heinrich
13. Vergabe Zwischenmahlzeiten (DS-Nr.: 72/2016)
14. 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen einschließlich Winterdienst in der Stadt Prenzlau (Straßenreinigungssatzung) (DS-Nr.: 65/2016)
15. 5. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung und den Winterdienst in der Stadt Prenzlau (Straßenreinigungsgebührensatzung) (DS-Nr.: 64/2016)
16. Überplanmäßige Auszahlung Grundschule Artur-Becker, Brandschutzertüchtigung - 2.Bauabschnitt (DS-Nr.: 80/2016)
17. Mitteilungen des Bürgermeisters
18. Stand der Baumaßnahmen
19. Anfragen der Ausschussmitglieder
20. Schließung der Sitzung

TOP 1. Eröffnung der Sitzung
Der Vorsitzende eröffnet um 17.00 Uhr die öffentliche Sitzung.

TOP 2. Feststellen der Beschlussfähigkeit
Der Vorsitzende stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung und die Beschlussfähigkeit fest. 9 Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaft, Stadt- und Ortsteilentwicklung sind zu Beginn der Sitzung anwesend.

TOP 3. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 14.06.2016
Gegen die o.g. Niederschrift werden keine Einwände erhoben.

TOP 4. Einwohnerfragestunde In der Einwohnerfragestunde werden keine Anfragen gestellt.

TOP 5. Bestätigung der Tagesordnung
Über die Tagesordnung wird wie folgt abgestimmt:
Abstimmung: 9/0/0 einstimmig angenommen

TOP 6. Wahl eines weiteren Vertreters des Vorsitzenden des Ausschusses für Wirtschaft, Stadt- und Ortsteilentwicklung DS-Nr.: 79/2016
Herr Himmel schlägt im Namen der SPD/FDP-Fraktion Herrn Gustav-Adolf Haffer als weiteren stellvertretenden Ausschussvorsitzenden vor.
Der Vorsitzende empfiehlt, eine offene Wahl durchzuführen.
Dem stimmen die Ausschussmitglieder einstimmig zu.
Beschluss: Version: 1
„Zum Vertreter des Vorsitzenden des Ausschusses für Wirtschaft, Stadtund Ortsteilentwicklung wird bis auf Widerruf gewählt: Herr Gustav-Adolf Haffer“
Abstimmung: 9/0/0 einstimmig angenommen

TOP 7. Beschluss der Eckpunkte zum Einzelhandelskonzept Prenzlau 2016 DS-Nr.: 82/2016
Herr Dr. Donat stellt anhand einer Präsentation die Eckpunkte zum Einzelhandelskonzept Prenzlau 2016 vor (Anlage 1 zur Niederschrift).
Der Zweite Beigeordnete fügt hinzu, dass die Netto Marken-Discount AG & Co. KG ihren Standort erweitern will und dafür bereits ein Verträglichkeitsgutachten vorgelegt hat. Die Erweiterung wird durch Wegfall einiger Stellflächen realisiert werden. Das Turmcarree wird nach jetziger Sicht erhalten bleiben.
Herr Tank und Herr Wegner stellen Fragen zu den Eckpunkten des Einzelhandelskonzeptes, die von Herrn Dr. Donat und dem Zweiten Beigeordneten beantwortet werden.
Der Bürgermeister nimmt teil.
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Eckpunkte des Einzelhandelskonzeptes Prenzlau 2016 gemäß Anlage 1.“
Abstimmung: 6/0/3 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 8. Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf und die öffentliche Auslegung der 6. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Prenzlau DS-Nr.: 70/2016
Der Vorsitzende empfiehlt, die Tagesordnungspunkte 8, 9 und 10 im Zusammenhang zu beraten, jedoch einzeln abzustimmen. Dieser Vorgehensweise wird einstimmig zugestimmt.
Der Zweite Beigeordnete gibt eine kurze Einführung und stellt Herrn Schramm und Herrn Leddermann vor.
Herr Leddermann stellt anhand einer Präsentation das Projekt Solarfreiflächenanlage auf dem Gelände der ehemaligen Zuckerfabrik vor (Anlage 2 zur Niederschrift).
Herr Tank erkundigt sich nach der Blendwirkung.
Herr Leddermann antwortet, dass die Blendwirkung hauptsächlich in Ost- und Westrichtung der Module auftreten wird und dies vorwiegend im August. Um diese Blendwirkung zu verringern sind Bepflanzungen vorgesehen, die den direkten Blick auf die Oberfläche der Module verhindern.
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurden geprüft und deren Behandlung entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in den jeweiligen Abwägungstabellen (Anlage 1) beschlossen.
2. Der Planentwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Prenzlau wird in der vorliegenden Fassung vom Juli 2016 beschlossen. Der Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
3. Der Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Prenzlau mit der Begründung und Umweltbericht einschließlich der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben können und ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
4. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu dem Planentwurf und zu dem Begründungsentwurf einzuholen.“
Abstimmung: 9/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 9. Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf und die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Sondergebiet Photovoltaik Zuckerfabrik" DS-Nr.: 71/2016
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurden geprüft und deren Behandlung entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in den jeweiligen Abwägungstabellen (Anlage 1) beschlossen.
2. Der Planentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Sondergebiet Photovoltaik Zuckerfabrik" wird in der vorliegenden Fassung vom Juli 2016 beschlossen. Der Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht mit Anhängen wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
3. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Sondergebiet Photovoltaik Zuckerfabrik" mit der Begründung und Umweltbericht mit Anhängen einschließlich der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
4. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu dem Planentwurf und zu dem Begründungsentwurf sowie dem Umweltbericht mit Anhängen einzuholen “
Abstimmung: 9/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 10. Durchführungs- und Erschließungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Sondergebiet Photovoltaik Zuckerfabrik" DS-Nr.: 81/2016
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt: Der gemäß § 12 Abs. 1 Baugesetzbuch abzuschließende Durchführungs- und Erschließungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Sondergebiet Photovoltaik Zuckerfabrik" der Stadt Prenzlau zwischen der Stadt Prenzlau, vertreten durch den Bürgermeister Herrn Hendrik Sommer und dem Vorhabenträger ENERPARC Solar Invest 107 GmbH, Zirkusweg 2, 20359 Hamburg vertreten durch die Geschäftsführer Herr Christoph Koeppen, Herr Frank Müllejans und Herr Stefan Müller, wird bestätigt. Sollten sich noch Änderungen für den Durchführungs- und Erschließungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Sondergebiet Photovoltaik Zuckerfabrik" aus der noch ausstehenden öffentlichen Beteiligung und dem nachfolgenden Satzungsbeschluss ergeben, so sind diese noch aufzunehmen bzw. zu ergänzen. “
Abstimmung: 9/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 11. Vorstellung des Vorentwurfes des überarbeiteten Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Prenzlau, Berichterstatter: Herr Knoblich (Büro Knoblich Landschaftarchitekten)
Der Zweite Beigeordnete gibt eine kurze Einführung zum Vorentwurf des überarbeiteten Flächennutzungsplanes und übergibt an Herrn Knoblich und Herrn Müller.
Herr Knoblich gibt anhand einer Präsentation (Anlage 4 zur Niederschrift) einen ausführlichen Überblick über den Vorentwurf des überarbeiteten Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Prenzlau.
Zum Thema Hochwasserschutz fügt der Bürgermeister hinzu, dass dies ein sehr wichtiges Thema ist, jedoch nicht überall in der Stadt umsetzbar sein wird.
Anschließend fährt Herr Müller mit dem Umweltbericht fort.
Der Zweite Beigeordnete fügt hinzu, dass die Planunterlagen auch online eingesehen werden können.
Die Stadtverordneten erhalten auf Nachfrage den Zugang.

TOP 12. Information zum städtebaulichen Vertrag Windfeld Schönwerder mit der Firma Notus energy Plan GmbH & Co. KG, Berichterstatter: Herr Dr. Heinrich
Der Zweite Beigeordnete stellt anhand einer Präsentation den städtebaulichen Vertrag zum Windpark Beesenberg-Bandelow vor (Anlage 4 zur Niederschrift).
Herr Wegner fragt, wieviel Fläche für die Wege zu den Windkraftanlagen und die Standorte versiegelt wird.
Herr Daetz von der Firma Notus energy Plan GmbH & Co. KG sichert diese Information zu.
Anmerkung der Verwaltung:
Summe aller Fundamentflächen: ca. 6.075 m²
Summe aller Wegeflächen: ca. 51.120 m²
Summe aller Ausgleichsflächen: ca. 143.041 m²
Baumpflanzungen: ca. 99 Laubbäume.

TOP 13. Vergabe Zwischenmahlzeiten DS-Nr.: 72/2016
Der Bürgermeister informiert kurz über die Vorlage.
Herr Himmel fragt, ob zwischen Teilnehmern und Nichtteilnehmern differenziert wird.
Der Bürgermeister verneint dies grundsätzlich. Es wird eventuell eine Sonderregelung für den Hort Grabowschule geben, da es den Kindern durch die Fahrzeiten des Schülerverkehrs nicht möglich ist, an der Versorgung teilzunehmen. Dies ist aber noch in der Prüfung.
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Vergabe der Versorgung mit Zwischenmahlzeiten in den Kindertagesstätten der Stadt Prenzlau an Sodexo SCS GmbH, NL Berlin/GDS GmbH, Radeberg für den Zeitraum 01.01.2017 bis 31.12.2017. “
Abstimmung: 9/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 14. 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen einschließlich Winterdienst in der Stadt Prenzlau (Straßenreinigungssatzung) DS-Nr.: 65/2016
Der Vorsitzende empfiehlt, die Tagesordnungspunkte 14 und 15 im Zusammenhang zu beraten, jedoch einzeln abzustimmen.
Dieser Vorgehensweise wird einstimmig zugestimmt.
Der Bürgermeister erläutert, dass durch die milden Winter der letzten Jahre die Kosten für den Winterdienst nicht so wie berechnet angefallen sind. Im Gegenzug jedoch waren deutlich häufigere Reinigungen der Straßen erforderlich. So wird die Reduzierung der Reinigungszyklen aus dem Jahr 2015 wieder zurückgenommen und auf das Niveau von vor 2015 angehoben.
Der Zweite Beigeordnete fügt hinzu, dass die Kosten für den Winterdienst jedoch reduziert werden können.
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die als Anlage beigefügte "4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen einschließlich Winterdienst in der Stadt Prenzlau (Straßenreinigungssatzung)"'
Abstimmung: 9/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 15. 5. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung und den Winterdienst in der Stadt Prenzlau (Straßenreinigungsgebührensatzung) DS-Nr.: 64/2016
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die als Anlage 1 beigefügte 5. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung und den Winterdienst in der Stadt Prenzlau (Straßenreinigungsgebührensatzung) “
Abstimmung: 9/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 16. Überplanmäßige Auszahlung Grundschule Artur-Becker, Brandschutzertüchtigung - 2.Bauabschnitt DS-Nr.: 80/2016
Frau Oyczysk erläutert im Auftrag des Bürgermeisters die Vorlage. Sie hält fest, dass die Summe der geplanten Verpflichtungsermächtigung für 2017 in das Jahr 2016 vorgezogen werden würde.
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt eine überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 300.000 €, um die Kosten für den 2. Bauabschnitt der Brandschutzertüchtigung der Grundschule Artur- Becker bereits 2016 anweisen zu können. “
Abstimmung: 9/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 17. Mitteilungen des Bürgermeisters
Der Bürgermeister berichtet vom Berufungsverfahren und stellt klar, dass der Antrag auf Berufung durch die Stadt richtig war, denn das Gericht hat die Rechtsanspruchsgrundlagen des ursprünglichen Urteils verworfen. Die damalige Essengeldsatzung war ebenfalls ein richtiger Schritt. Die Eltern haben einen Erstattungsanspruch, jedoch nicht den vollen Preis, sondern lediglich den Betrag, der über die ersparten Eigenaufwendungen hinausgeht. Die „häusliche Ersparnis“ wurde vom OVG jedoch nicht festgelegt. Er stellt heraus, dass es seitens der Stadt kein rechtswidriges oder sogar sittenwidriges Handeln gegeben hat. Dies hat auch der Richter so bestätigt.
Der Bürgermeister informiert weiterhin, dass die Stadt Prenzlau durch die in der Carl Friedrich Grabow Oberschule neu verbaute Heizungssteuerung den 1. Effizienzpreis des Landes Brandenburg gewonnen hat. Dieser ist mit 5.000 € dotiert. Der Preis soll der Schule zu Gute kommen (Sanierung Sportplatzbelag).
Es gab einen Pressetermin mit dem Wirtschaftsminister Gerber und dem taiwanesischen Botschafter aus Berlin bei der aleo solar GmbH. Die Solarzellenproduktion wurde in Betrieb genommen.

TOP 18. Stand der Baumaßnahmen
Frau Oycyzsk erläutert anhand einer Liste den aktuellen Stand der Baumaßnahmen. Sie hält fest, dass zum Hauptausschuss weitere Drucksachen erarbeitet werden. Zum einen wird es eine Drucksache zum Brandschutz an der Carl Friedrich Grabow Oberschule geben, die ähnlich gelagert der beschlossenen Drucksache zur Artur Becker Schule ist. Zum Anderen informiert sie, dass die Ausschreibung der Steganlage des Seebades 27 % über der Kostenschätzung gelegen hat. Daraufhin wurde die Ausschreibung aufgehoben. Dadurch wird es erforderlich, den Beschluss über die überplanmäßige Auszahlung aufzuheben und einen neuen Beschluss mit einer höheren Summe zu fassen.
Der Zweite Beigeordnete informiert, dass am 14.09.2016 der Kreisverkehr am Grünen Weg übergeben werden soll. Es gibt noch keine Einfahrt in das Neubaugebiet, das macht es erforderlich, im Kreisverkehr 3 temporäre Poller an der geplanten Einfahrt aufzustellen. Die Straße wird aller Voraussicht nach erst nach der vollständigen „Füllung“ des Baugebietes fertiggestellt und übergeben. Solange bleibt sie im Eigentum des Erschließungsträgers und wird erst nach mängelfreier Abnahme durch die Stadt übernommen und öffentlich gewidmet.
Herr Dr. Daum erkundigt sich nach dem Übergabetermin für die Baumaßnahme Straße des Friedens.
Frau Oyczysk antwortet, dass der Termin noch nicht feststeht.
Herr Tank stellt eine Frage zur Baumaßnahme des Spielplatzes der Kita Geschwister Scholl, die Frau Oyczysk beantwortet. Des Weiteren fragt er, ob das Spielplatzfest stattfinden wird.
Frau Oyczysk antwortet, dass das Spielplatzfest gesichert ist.
Der Bürgermeister informiert, dass dort auch noch eine farbliche Gestaltung des bisherigen Toilettenhäuschens stattfindet.

TOP 19. Anfragen der Ausschussmitglieder
Herr Tank erkundigt sich darüber, ob man etwas gegen LKW-Verkehr im Wohngebiet Scharfrichtersee tun kann, da es bereits zu Beschädigungen gekommen ist.
Der Bürgermeister antwortet, dass geprüft wird woher der LKW-Verkehr kommt. Entstandene Schäden müssten natürlich beseitigt werden.
Außerdem fragt Herr Tank nach den Reifenspuren am Kreisverkehr vor dem Seebad.
Der Bürgermeister erwidert, dass die Stadt dort kaum Handlungsspielraum hat. Dafür ist die Polizei zuständig.

TOP 20. Schließung der Sitzung
Der Vorsitzende schließt die öffentliche Sitzung um 20.00 Uhr.

Downloads

Niederschrift WSO-A vom 13.09.2016 (öffentlich) (51.7 KB)

Anlage 1 zur Niederschrift WSO-A vom 13.09.2016 (öffentlich) (1.0 MB)

Anlage 2 zur Niederschrift WSO-A vom 13.09.2016 (öffentlich) (2.6 MB)

Anlage 3 zur Niederschrift WSO-A vom 13.09.2016 (öffentlich) (994.4 KB)

Anlage 4 zur Niederschrift WSO-A vom 13.09.2016 (öffentlich) (568.2 KB)

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