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Niederschrift  
über die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung vom 15.09.2016

( reine Textanzeige )

Niederschrift über die öffentliche Sitzung
des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung der Stadt Prenzlau
am Donnerstag, dem 15.09.2016, Sitzungssaal Rathaus, Am Steintor 4 (Raum 203)
Beginn: 17.00 Uhr Ende: 19.00 Uhr

Entschuldigt:
Herr Krüger
Frau Pieles

Tagesordnung:
1. Eröffnung der Sitzung
2. Feststellen der Beschlussfähigkeit
3. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 16.06.2016
4. Einwohnerfragestunde
5. Bestätigung der Tagesordnung
6. Angelegenheiten der Rechnungsprüfung
7. 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen einschließlich Winterdienst in der Stadt Prenzlau (Straßenreinigungssatzung) (DS-Nr.: 65/2016)
8. 5. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung und den Winterdienst in der Stadt Prenzlau (Straßenreinigungsgebührensatzung) (DS-Nr.: 64/2016)
9. Kostenbeitragssatzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer kommunalen Kindertagesstätte der Stadt Prenzlau (DS-Nr.: 75/2016)
10. Vergabe Zwischenmahlzeiten (DS-Nr.: 72/2016)
11. Ausschreibungskriterien Essenversorgung (DS-Nr.: 74/2016)
12. Überplanmäßige Auszahlung Grundschule Artur-Becker, Brandschutzertüchtigung - 2.Bauabschnitt (DS-Nr.: 80/2016)
13. Bericht "Prenzlauer Profil", I. und II. Quartal 2016
14. Mitteilungen des Bürgermeisters
14.1 Bericht zum Haushalt der Stadt Prenzlau 2016 (1. Halbjahr) (DS-Nr.: 68/2016)
14.2 Mitteilung über die Geschäfte der laufenden Verwaltung (II. Quartal 2016) (DS-Nr.: 83/2016)
15. Stand der Baumaßnahmen mit finanzieller Darstellung
16. Anfragen der Ausschussmitglieder
17. Schließung der Sitzung

TOP 1. Eröffnung der Sitzung
Der Vorsitzende eröffnet um 17.00 Uhr die öffentliche Sitzung.

TOP 2. Feststellen der Beschlussfähigkeit
Der Vorsitzende stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung und die Beschlussfähigkeit fest. 8 Mitglieder des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung sind zu Beginn der Sitzung anwesend.

TOP 3. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 16.06.2016
Herr Haffer geht auf den TOP 13 der Niederschrift vom 16.06.2016 ein und spricht den letzten Passus an. Dieser ist nicht in seinem Sinne, da er einen Sonderfinanzausschuss zum Thema Haushalt und keinen Ältestenrat zusammen mit den finanzpolitischen Sprechern beabsichtigt hatte.
Der Erste Beigeordnete erklärt, dass die Festlegung eines Sonderfinanzausschusses in der letzten Ausschusssitzung nicht richtig zum Abschluss geführt worden ist bzw. es nicht klar und deutlich beschlossen worden ist. Daraufhin wurde das Thema im letzten Ältestenrat angesprochen. Die Fraktionen stimmten der Zusammenlegung des Ältestenrates am 01.11.2016 mit den finanzpolitischen Sprechern zu.
Herr Brämer weist daraufhin, dass es in der letzten Sitzung klar war einen Sonderausschuss festzulegen, damit die Mitglieder als erstes den Haushalt besprechen könnten.
Herr Haffer fasst nochmal zusammen und ergänzt, dass es ihm nicht um den genauen Termin ging, sondern dass alle Mitglieder dieses Ausschusses die Möglichkeit haben sollen, den Haushalt vor den anderen Ausschüssen zu sehen.
Der Erste Beigeordnete stimmt dem Sonderausschuss am 01.11.2016 zu. Einige Ausschussmitglieder weisen daraufhin, dass der Bürgermeister am 01.11.2016 verhindert ist und der Ältestenrat deshalb verschoben wurde. Dies sei jedoch für den außerordentlichen Ausschuss nicht maßgeblich.
Der außerordentliche Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung am 01.11.2016 wird von den Ausschussmitgliedern einstimmig beschlossen.
Der Ältestenrat am 07.11.2016 wird dann in gewohnter Besetzung stattfinden.
Herr Brämer will diesen außerordentlichen Ausschuss auch in den nächsten Jahren so beibehalten und bittet, dies in der Planung mit aufzunehmen.
Der Zweite Beigeordnete empfiehlt, dies im kommenden Hauptausschuss am 26.09.2016 bei der Drucksache 78/2016 (Sitzungskalender 2017) aufzugreifen und festzulegen.

TOP 4. Einwohnerfragestunde
In der Einwohnerfragestunde werden keine Anfragen gestellt.

TOP 5. Bestätigung der Tagesordnung
Der Bürgermeister nimmt teil.
Über die Tagesordnung wird wie folgt abgestimmt:
Abstimmung: 8/0/0 einstimmig angenommen

TOP 6. Angelegenheiten der Rechnungsprüfung
Es liegen keine Angelegenheiten der Rechnungsprüfung vor.

TOP 7. 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen einschließlich Winterdienst in der Stadt Prenzlau (Straßenreinigungssatzung) DS-Nr.: 65/2016
Der Zweite Beigeordnete bittet darum den Tagesordnungspunkt 7 und 8 zusammen zu besprechen und dann einzeln abstimmen zu lassen. Dieser Bitte wird einstimmig zugestimmt. Der Zweite Beigeordnete geht als Erstes auf die einstimmige Zustimmung für die Drucksache 65/2016 und 64/2016 im WSO-A ein. Des Weiteren erklärt er, dass die Verwaltung alle zwei Jahre verpflichtet ist, die Reinigungs- und Winterdienstkosten zu kalkulieren. Durch die milden Winter der letzten Jahre kam es bei den Winterdienstkosten zu einer Überdeckung. Im Gegenzug waren jedoch häufigere Reinigungen der Fahrbahn notwenig. Der Zweite Beigeordnete fügt hinzu, dass die Kosten der Straßenreinigungen schon einmal erhöht werden sollten, man sich jedoch dafür entschied die Häufigkeit der Säuberung zu verringern. Die Auswertung im Rahmen der Nachberechnung der Gebühren für das vergangene Jahr hat jedoch ergeben, dass tatsächlich wesentlich mehr Reinigungen für die Sauberhaltung der Fahrbahnen notwendig waren. Daher wurde die Kalkulation für die Periode 2017/2018 entsprechend angepasst und wieder mit der bis 2015 bewährten Reinigungshäufigkeit kalkuliert. Er empfiehlt die Reinigungshäufigkeit wie vor dem Jahr 2015 wieder aufzunehmen und die Reduzierung zurückzunehmen.
Herr Brämer fragt, ob es für die nicht ausreichende Säuberungsfrequenz der Straßen eine Messbarkeit gibt oder ob dies nur eine subjektive Sichtweise ist.
Der Bürgermeister berichtet von Gesprächen mit Bürgern, die die Sauberkeit bemängeln und dies anhand von Beispielen belegen konnten. Er hat aus diesem Grund unter anderem Schülergruppen für die Reinigung eingesetzt. Der Bürgermeister hält dies jedoch nicht für zweckmäßig und bittet daher die Ausschussmitglieder diesem Vorschlag der Erhöhung der Säuberungsfrequenz zuzustimmen.
Herr Haffer fasst zusammen, dass die Straßenreinigung dann zu einem alten Rhythmus zurück käme und man die Einsparungen des Winterdienstes dafür gut verwenden könnte. Er hat diesbezüglich keine Einwände.
Herr Kath spricht die Schwankungen des Zahlenverhältnises des Winterdienstes der Fahrbahn zum Winterdienst des Gehwegs der Anlage 2 (Tabellen) der Drucksache 64/2016 an.
Der Bürgermeister begründet dies mit den jeweiligen Wetterbedingungen wie Schnee und Eis. Zum Beispiel hatte man 2010 starke Wintermonate im Vergleich zu den anderen Jahren. Auch die Glätte durch Eis auf den Gehwegen kann ein Grund für die hohen Zahlen sein.
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die als Anlage beigefügte "4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen einschließlich Winterdienst in der Stadt Prenzlau (Straßenreinigungssatzung)"“
Abstimmung: 8/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 8. 5. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung und den Winterdienst in der Stadt Prenzlau (Straßenreinigungsgebührensatzung) DS-Nr.: 64/2016
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die als Anlage 1 beigefügte 5. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung und den Winterdienst in der Stadt Prenzlau (Straßenreinigungsgebührensatzung)“
Abstimmung: 8/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 9. Kostenbeitragssatzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer kommunalen Kindertagesstätte der Stadt Prenzlau DS-Nr.: 75/2016
Der Bürgermeister betont, dass es hierbei hauptsächlich um die finanzielle Seite der Satzung gehe. Er verweist auf den Vergleich mit der nicht beschlossenen Satzung der Stadt Templin. Die Stadt Prenzlau war vergleichsweise selbst mit der neuen Gebührensatzung günstiger. Die Erträge und Aufwendungen der bisherigen Gebührensatzung erläutert er anhand der Übersicht über die finanziellen Daten der Kindertagesstätten in Trägerschaft der Stadt Prenzlau von den Jahren 2010 bis 2015. Mit dieser Ausgangsposition wurde eine neue Kostenbeitragssatzung kalkuliert. Auch die Räumlichkeiten und deren Zuordnung wurden nochmals anhand der aktuellen Belegungszahlen geprüft und den Einrichtungen zugeordnet. Des Weiteren geht er auf die starken Personalkostensteigerungen durch die allgemeinen Tariferhöhungen der Erzieher ein. Zusammenfassend ist nun in allen Kosten die Zwischenverpflegung einberechnet. Der Bürgermeister fügt hinzu, dass es sich um eine sehr soziale Satzung handelt, da zum Beispiel die Stundenaufteilung elternfreundlich geregelt ist und es trotz vorgenannter Aspekte keine drastischen Erhöhungen gibt. Die Satzung ist erstmal für ein Jahr und muss nach der Zwischenmahlzeitenvergabe ab 01.01.2018 nachkalkuliert werden.
Herr Dittberner bittet um eine Angleichung der Begriffe Kostenbeitragsschuldner und Kostenbeitragspflichtiger. Er empfiehlt einen einheitlichen Begriff zu wählen.
Der Bürgermeister verweist auf das Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg (KAG), da dort vom Kostenschuldner gesprochen wird. Ebenfalls spricht für den Kostenbeitragsschuldner, dass die Kitabeiträge rückwirkend bezahlt werden und somit der Stadtverwaltung geschuldet werden. Er sagt dem Ausschussmitglied Herrn Dittberner eine Änderung zu.
Herr Dittberner spricht den §3 Absatz 6 der Kostenbeitragssatzung an und möchte den Satz 2 und 4 erläutert haben, weil diese für ihn nicht eindeutig sind.
Es beginnt eine Diskussion zwischen den Ausschussmitgliedern. Die Verwaltung sichert bis zum Hauptausschuss zu, diesen Absatz zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.
Frau Karstädt möchte wissen, ob das Thema der Rückerstattungen im §4 Absatz 2 des letzten Satzes der Gebührensatzung aufgenommen wurde.
Der Bürgermeister stimmt dem zu, dass zuviel gezahlte Beiträge ausgezahlt werden sollen. Er bittet Frau Kehn dies zu berücksichtigen.
Herr Haffer weist auf die unverzügliche Mitwirkungspflicht der Eltern hin. Wer bei einer Veränderung nicht unverzüglich mitteilt, sollte nicht mit einer Rückerstattung rechnen dürfen. Die Verwaltung hingegen muss eine Nachzahlung einfordern dürfen, da es sonst ein Nachteil für die Verwaltung gäbe. Er fragt nach, ob das Wort „unverzüglich“ in diesem Zusammenhang ausreichend definiert ist.
Der Bürgermeister zieht seine Zustimmung gegenüber Frau Karstädt zurück. Er berichtet, dass der Begriff „unverzüglich“ im Gesetz definiert und ein gebräuchlicher Rechtsbegriff ist. Bei einer verspäteten Mitteilung des Schuldners muss nachgezahlt werden, jedoch wird dem Schuldner nichts rückerstattet.
Frau Karstädt und Herr Richter möchten den Begriff „unverzüglich“ in der Satzung definieren und gegebenenfalls eine Frist festlegen.
Der Bürgermeister erklärt, dass dieser Begriff „ohne schuldhaftes Verzögern“ des Schuldners bedeute und dieser Begriff juristisch „rechtssicher“ ist. Dies sei je nach Fall zu klären, welcher Zeitraum als nicht schuldhaft einzuschätzen ist. Er spricht sich gegen eine feste Frist aus.
Frau Hahlweg stimmt dem Bürgermeister zu und will den Rechtsbegriff wahren und keine feste Frist definieren.
Der Bürgermeister verweist nochmal auf die Mitteilungspflicht der Eltern.
Herr Brämer fasst nochmal zusammen, dass dem Schuldner eine Nachzahlung und Rückersattung zugesichert ist, wenn dieser die Veränderungen unverzüglich und nicht verspätet mitteilt. Bei einer verspäteten Mitteilung muss die Verwaltung nicht rückerstatten.
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Kostenbeitragssatzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer kommunalen Kindertagesstätte der Stadt Prenzlau gemäß Anlage 1.“
Abstimmung: 5/0/3 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 10. Vergabe Zwischenmahlzeiten DS-Nr.: 72/2016
Der Zweite Beigeordnete begründet die Öffentlichkeit der Drucksache. Die unterlegenden Bieter können jedoch aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht genannt werden. Die Firma Sodexo SCS GmbH hat alle Vorgaben erfüllt. Der erste Bieter ist rausgefallen, da nicht alle Vorgaben erfüllt wurden bzw. es fehlende Unterlagen gab und er trotz Nachforderung in der angemessenen Frist nicht Folge geleistet hat.
Der Bürgermeister gibt den Hinweis, dass laut der Direktorin Frau Schlopsnies die Vesperversorgung in dem Hort der Carl Friedrich Grabow Oberschule kein Problem ist.
Der Zweite Beigeordnete informiert, dass es für den kleinen Zeitraum normal ist, nur zwei Bieter verzeichnen zu können. Bei der nächsten Ausschreibung würden mehr Bieter zu erwarten sein, da es für die Firmen attraktiver ist, große Zeiträume (4 Jahre plus Verlängerung) zu versorgen.
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Vergabe der Versorgung mit Zwischenmahlzeiten in den Kindertagesstätten der Stadt Prenzlau an Sodexo SCS GmbH, NL Berlin/GDS GmbH, Radeberg für den Zeitraum 01.01.2017 bis 31.12.2017.“
Abstimmung: 8/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 11. Ausschreibungskriterien Essenversorgung DS-Nr.: 74/2016
Der Zweite Beigeordnete bittet um die Abstimmung der Nummern der Tabelle in Anlage 1. Er erläutert diese kurz und bittet um Zustimmung.
Herr Brämer will zur Nummer 3 (Verpflegungssysteme) genauer wissen, ob die Zahl der Anbieter durch das Cook&Chill Verfahren eingeschränkt wird und sich dadurch nur wenige Anbieter bewerben werden.
Der Bürgermeister betont, dass jedes System natürlich Firmen ausschließt und das auch so erwünscht ist. Jedoch hat die Verwaltung den Stadtverordneten in der Vergangenheit eine Liste mit Firmen vorgelegt, die dieses Cook&Chill Verfahren anbieten könnten. Einen Anbieter in der Nähe gibt es zum Beispiel in Schwedt.
Der Zweite Beigeordnete spricht die Nummer 4 (Bewertungskriterien) an. Hierbei schlägt er vor, den Preis mit 65% und die Regionalität mit 5% zu versehen. Alle anderen Punkte blieben bei 10%.
Herr Brämer fragt, warum man die Regionalität dann nicht ganz rausnehmen kann bzw. diese bei 10% zu belassen.
Der Bürgermeister warnt davor die Regionalität ganz unberücksichtigt zu lassen, da die Öffentlichkeit damit nicht einverstanden wäre. Aus seiner Sicht sollte man sich der Regionalität stellen und diese mit wenigstens 5% bewerten.
Der Vorsitzende lässt daraufhin abstimmen, den Preis mit 65% und die Regionalität mit 5% zu bewerten.
Frau Kehn und der Zweite Beigeordnete erklären zu der Nummer 5 (Qualität des Essens), dass nur nach den Standards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) ausgeschrieben werden soll und nicht nach einer Zertifizierung der Firmen. Gewisse Standards sowie Fachpersonal werden trotzdem berücksichtigt.
Herr Dittberner informiert, dass die Firmen alle zwei Jahre die Zertifizierung erneuern müssen und somit überprüft werden. Unsere Ausschreibung hingegen fordert nur den DGE-Standard. Das heißt es können sich mehr Firmen bewerben, die dann auch nachweisen müssen, ob sie nach den Kriterien der DGE arbeiten.
Der Bürgermeister beteuert, dass die Firmen mit Zertifikat besser zu überprüfen sind, als Firmen, die nur nach diesen Standards arbeiten.
Der Zweite Beigeordnete äußert sich zu Nummer 7 (Inhalte der Eigenerklärung). Er betont, dass die Firmen Referenzen im Bereich der Verpflegung haben müssen, jedoch nicht zwingend in der Kinderversorgung. Der Bruttoumsatz muss nur von dem zurückliegenden Geschäftsjahr nachgewissen werden und nicht mehr, wie vorher der letzten drei Jahre. Die Firmen können auch mehr Geschäftsjahre nachweisen.
Herr Brämer möchte, dass eine Zeitspanne bzw. das Wort mindestens in diesem Kontext eingebaut wird.
Der Erste Beigeordnete und der Bürgermeister betonen, dass auch Startups eine Chance bekommen sollen, sich bewerben zu können. Jeder Firma ist freigestellt wieviele Jahre sie einreicht. Pflicht jedoch ist es, das zurückliegende Kalenderjahr nachzuweisen.
Der Zweite Beigeordnete spricht die Nummer 9 (Ausschreibungsumfang) an. Der BKS-A hat sich deutlich für die Variante a) ausgesprochen hingegen die Kitaausschüsse und Schulkonferenzen für Variante b).
Herr Dittberner spricht sich für Variante a) aus, da dann alle gleich behandelt werden. Er kann sich die Handhabung der Variante b) in der Praxis nur kompliziert und mit viel Aufwand vorstellen.
Frau Kehn berichtet aus den Kitaausschüssen und den Schulkonfernzen. Die Erzieher berichteten, dass es sehr schwierig wird, die Kinder für das Vesper zu untergliedern und sprachen sich gegen Variante b) aus.
Der Vorsitzende lässt über die Variante a) der Nummer 9 abstimmen.
Herr Brämer spricht die Nummer 18 (Vereinbarung zum Recht auf Überwachung) an. Er schlägt vor den Wortlaut des Vorschlages der Verwaltung zu ändern.
Der Zweite Beigeordnete stimmt dem zu und ändert den Passus der Nummer 18 in: „den Bestandteil des Ausschreibungsvertrages“. Zur Stadtverordnetenversammlung am 06.10.2016 wird eine Beschlussvorlage zu dieser Beratungsvorlage ausgehändigt.
Abstimmung:
Nr. 1: 8/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen
Nr. 2: 8/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen
Nr. 3: 8/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen
Nr. 4: 6/2/0 mehrheitlich zur Beschlussfassung empfohlen
Nr. 5: 8/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen
Nr. 6: 8/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen
Nr. 7: 8/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen
Nr. 8: 8/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen
Nr. 9: 8/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen
Nr. 10: 8/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen
Nr. 11: 8/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen
Nr. 12: 8/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen
Nr. 13: 8/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen
Nr. 14: 8/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen
Nr. 15: 8/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen
Nr. 16: 8/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen
Nr. 17: 8/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen
Nr. 18: 8/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen
Nr. 19: 8/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen
Nr. 20: 8/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 12. Überplanmäßige Auszahlung Grundschule Artur-Becker, Brandschutzertüchtigung - 2. Bauabschnitt DS-Nr.: 80/2016
Frau Oyczysk begründet und erläutert kurz die überplanmäßige Auszahlung für die Grundschule Artur-Becker. Durch rückläufige Mittel anderer Kommunen bestand für die Stadt Prenzlau die Möglichkeit, zusätzlich Fördermittel für die Artur-Becker-Schule über einen Mehrbedarfsantrag zu aquirieren. Es wurden 160.000 Euro Bund/Land- Mittel im Umsetzungsplan bewilligt.
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt eine überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 300.000 €, um die Kosten für den 2. Bauabschnitt der Brandschutzertüchtigung der Grundschule Artur- Becker bereits 2016 anweisen zu können.“
Abstimmung: 8/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 13. Bericht "Prenzlauer Profil", I. und II. Quartal 2016
Die Ausschussmitglieder nehmen die Quartalsanalyse zur Kenntnis.

TOP 14. Mitteilungen des Bürgermeisters
Der Bürgermeister berichtet vom Berufungsverfahren beim OVG in Berlin und stellt die Kernaussagen der Verhandlung heraus. Er sagt, dass der Antrag auf Berufung durch die Stadt richtig war, denn das Gericht hat die Klägergründe des VG-Urteils verworfen. Die Eltern haben einen Erstattungsanspruch, jedoch nicht den vollen Preis, sondern lediglich den Betrag, der über die ersparten Eigenaufwendungen hinausgeht. Die Summe ist noch konkret zu beziffern. Somit können die Kläger nicht das gesamte Essengeld zurückfordern. Das OVG hat eine eigene Rechtsgrundlage den §812 BGB (ungerechtfertigte Bereicherung) gefunden und die Revision nicht zugelassen. Die Stadt Prenzlau hat nicht gewonnen aber auch nicht verloren. Das Berufungsverfahren war sehr wichtig aus finanzieller und rechtlicher Sicht. Denn nach vorläufiger Schätzung sind bislang von den Antragsstellern eingereichten 180.000 Euro (in Gesamtsumme) nur ca. 80.000 Euro zurück zu zahlen.
Der Erste Beigeordnete erklärt, dass die Eltern eine Nachweispflicht für die Rückerstattung haben und dementsprechend belegen müssen, dass sie das Essen bei der Firma Sodexo SCS GmbH bzw. der GVL (Gastronomische Versorgungsleistung GmbH) bezahlt haben. Ohne die Nachweise und den Antrag kann keine Rückerstattung erfolgen. Die Schätzung der Rückerstattung kann erst nach Einreichung aller Anträge erfolgen. Auf der nächsten Stadtverordnetenversammlung wird eine außerplanmäßige Auszahlung auf die Stadtverordneten zukommen. Die Anträge der Eltern gelten für die Jahre 2012 (bei den meisten bereits verjährt), 2013 und 2014 sowie 3 Monate bis Ende März 2015.
Herr Haffer will wissen, ob man eine maximale Summe schätzen kann.
Der Bügermeister schätzt dies auf eine Maximalsumme von 1/3 der Gesamtsumme des vom Kläger ehemals geschätzten Gesamtrückerstattungsbetrages von 750.000 Euro. Er berichtet von einem Gespräch mit Uwe Schmidt, dass die ILB- Rückforderung nicht mehr relevant ist für Prenzlau. Diese hat das Land Brandenburg selber ausgeglichen.
Der Bürgermeister geht auf die Einladung des Fernmeldebataillons der Bundeswehr ein und bittet die Stadtverordneten nochmal ihre Teilnahme kund zu tun.

TOP 14.1 Bericht zum Haushalt der Stadt Prenzlau 2016 (1. Halbjahr) DS-Nr.: 68/2016
Der Erste Beigeordnete berichtet, dass dies kein endgültiges Ergebnis ist und dass der Haushalt solide aufgestellt ist. Die Ausschussmitglieder nehmen den Inhalt zur Kenntnis.

TOP 14.2 Mitteilung über die Geschäfte der laufenden Verwaltung (II. Quartal 2016) DS-Nr.: 83/2016
Die Ausschussmitglieder nehmen den Inhalt zur Kenntnis.

TOP 15. Stand der Baumaßnahmen mit finanzieller Darstellung
Frau Oyczysk erläutert anhand einer Liste den aktuellen Stand der Baumaßnahmen. Sie hält fest, dass zum Hauptausschuss weitere Drucksachen vorliegen werden. Zum einen wird es eine Drucksache zum Brandschutz an der Carl Friedrich Grabow Oberschule geben, die ähnlich gelagert der beschlossenen Drucksache zur Artur Becker Schule ist. Zum Anderen informiert sie, dass die Ausschreibung des Seebadsteges 27 % über der Kostenschätzung gelegen hat. Daraufhin wurde die Ausschreibung aufgehoben. Dadurch wird es erforderlich, den Beschluss über die überplanmäßige Auszahlung aufzuheben und einen neuen höheren Beschluss zu fassen.
Der Zweite Beigeordnete berichtet, dass es schon häufiger Probleme mit den Ausschreibungen gegeben hat und viele aufgehoben werden mussten. Frau Oyczysk geht weiterhin auf einzelne Posten der Liste ein und erläutert den derzeitigen Baustand und deren Finanzierung.

TOP 16. Anfragen der Ausschussmitglieder Herr Brämer spricht die Thematik Bürgerhaushalt an.
Der Erste Beigeordnete und der Bürgermeister berichten über personellen Engpässe in der Verwaltung. Dadurch konnte man sich dem Thema Bürgerhaushalt noch nicht umfassender widmen. Sie sichern Herrn Brämer eine weitere Betrachtung der Thematik zu.

TOP 17. Schließung der Sitzung
Der Vorsitzende schließt um 19.00 Uhr die öffentliche Sitzung.

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Niederschrift FR-A vom 15.09.2016 (öffentlich) (53.7 KB)

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