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Niederschrift  
über die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Soziales vom 14.09.2016

( reine Textanzeige )

Niederschrift über die öffentliche Sitzung
des Ausschusses für Bildung, Kultur u. Soziales der Stadt Prenzlau
am Mittwoch, dem 14.09.2016, Sitzungssaal Rathaus, Am Steintor 4 (Raum 203)
Beginn: 17.00 Uhr Ende: 19.33 Uhr

Entschuldigt:
Herr Suhr
Frau Reinke

Tagesordnung:
1. Eröffnung der Sitzung
2. Feststellen der Beschlussfähigkeit
3. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 15.06.2016
4. Einwohnerfragestunde 5. Bestätigung der Tagesordnung
6. Benennung eines neuen Mitgliedes des Kinder- und Jugendbeirates der Stadt Prenzlau (DS-Nr.: 77/2016)
7. 5. Satzung zur Änderung der Satzung über die Schulbezirke für Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Prenzlau (DS-Nr.: 73/2016)
8. Kostenbeitragssatzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer kommunalen Kindertagesstätte der Stadt Prenzlau (DS-Nr.: 75/2016)
9. Vergabe Zwischenmahlzeiten (DS-Nr.: 72/2016)
10. Ausschreibungskriterien Essenversorgung (DS-Nr.: 74/2016)
11. Sachstand Abgabe Gymnasium
12. Bericht zur Gesamtsituation an der Oberschule mit dem Grundschulteil "C. F. Grabow"
13. Bericht "Prenzlauer Profil", I. und II. Quartal 2016
14. Mitteilungen des Bürgermeisters
14.1 Vergabe Stadtwappen (DS-Nr.: 69/2016)
15. Anfragen der Ausschussmitglieder
16. Schließung der Sitzung

TOP 1. Eröffnung der Sitzung
Der Vorsitzende eröffnet um 17.00 Uhr die öffentliche Sitzung.

TOP 2. Feststellen der Beschlussfähigkeit
Der Vorsitzende stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung und die Beschlussfähigkeit fest. 8 Mitglieder des Ausschusses für Bildung, Kultur und Soziales sind zu Beginn der Sitzung anwesend.

TOP 3. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 15.06.2016
Gegen die o.g. Niederschrift werden keine Einwände erhoben.

TOP 4. Einwohnerfragestunde
In der Einwohnerfragestunde werden keine Anfragen gestellt.

TOP 5. Bestätigung der Tagesordnung
Über die Tagesordnung wird wie folgt abgestimmt:
Abstimmung: 8/0/0 einstimmig angenommen

TOP 6. Benennung eines neuen Mitgliedes des Kinder- und Jugendbeirates der Stadt Prenzlau DS-Nr.: 77/2016
Frau Kehn informiert im Auftrag des Bürgermeisters, dass Jasmin Klein zum Ausschuss eingeladen wurde, es ihr aber freigestellt war, die Einladung anzunehmen. Jasmin wird sich spätestens in der Stadtverordnetenversammlung vorstellen.
Der Bürgermeister bittet um Nachsicht, dass es in diesem Beirat eine höhere Fluktuation geben kann.
Beschluss: Version: 1 „Die Stadtverordnetenversammlung benennt Jasmin Klein als Mitglied für den Kinder- und Jugendbeirat der Stadt Prenzlau.“
Abstimmung: 8/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 7. 5. Satzung zur Änderung der Satzung über die Schulbezirke für Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Prenzlau DS-Nr.: 73/2016
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die 5. Satzung zur Änderung der Satzung über die Schulbezirke für Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Prenzlau gemäß Anlage 1.“
Abstimmung: 8/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 8. Kostenbeitragssatzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer kommunalen Kindertagesstätte der Stadt Prenzlau DS-Nr.: 75/2016
Der Bürgermeister erklärt die wesentlichen Änderungen in der neuen o.g. Kostenbeitragssatzung und verweist auf den Vergleich der Kostenbeiträge mit der Stadt Templin. Er zeigt die Übersicht "Finanzielle Daten Kindertagesstätten in Trägerschaft der Stadt Prenzlau (2010-2015)" mit dem Stand vom 14.09.2016, um die finanzielle Entlastung der Eltern darzustellen.
Der Vorsitzende fragt nach einer Ergänzung zur o.g. Satzung für die Hortkinder, die nicht an der Versper-Versorgung teilnehmen können.
Der Bürgermeister erwähnt, dass es dieses Problem nur im Hort Grabow gibt.
Frau Kehn erinnert an die Festlegung zur Ausschreibung der Zwischenmahlzeiten. Dort wurde mehrheitlich entschieden, dass die Vesper-Versorgung für alle Kinder ausgeschrieben wird.
Herr Theil bringt ein, dass aufgrund von Kostengründen auf die Versper-Versorgung verzichtet werden sollte.
Frau Karstädt merkt an, dass aufgrund der gestaffelten Betreuungszeiten rein technisch eine Versorgung mit allen Mahlzeiten gar nicht möglich ist.
Der Bürgermeister antwortet, dass die Essenversorung in den Kostenbeiträgen einkalkuliert ist, da die Möglichkeit besteht diese in Anspruch zu nehmen. Die Eltern haben im Gegensatz zur vorherigen Satzung eine breitgefächertere Auswahl an Betreuungszeiten. Er ergänzt, dass aufgrund der durch die Fachausschüsse festgelegten Ausschreibungskriterien für das Jahr 2017 eine Änderung in der Verper-Versorgung nicht mehr möglich ist.
Herr Reichel fragt nach, wie die Essenversorgung in der Stadt Templin organisiert ist und welche Regelung es bei einkommensrechtlichen Änderungen im laufenden Jahr gibt, da laut Satzung das Bruttoeinkommen des Vorjahres zur Berechnung herangezogen wird.
Der Bürgermeister erklärt, dass in den Einrichtungen der Stadt Templin die Eltern das Essen mitgeben.
Frau Kehn fügt hinzu, dass bei Änderungen im laufenden Jahr der § 4 (2) der Kostenbeitragssatzung greift.
Frau Karstädts Nachfrage, ob die derzeitige Obstversorgung ab 2017 wegfällt, wird durch den Bürgermeister bejaht, da ja gesundes Obst in den Zwischenmahlzeiten ausreichend enthalten sein wird. Herr Hildebrandt bittet um eine detaillierte Aufstellung zur Berechnung der Höchstbeiträge.
Der Erste Beigeordnete unterbreitet den Vorschlag, Herrn Hildebrandt die gewünschte Aufstellung digital zukommen zu lassen, da es sich für ihn schwierig gestaltet, die Akten einzusehen.
Die Verwaltung nimmt Herrn Dittberners Hinweis, in der Kostenbeitragssatzung den einheitlichen Begriff "Kostenbeitragsschuldner" zu verwenden auf.
Frau Karstädt bittet um Ergänzung im § 4 (2) der Kostenbeitragssatzung, dass zu viel gezahlte Kostenbeiträge durch die Stadt Prenzlau erstattet werden. Der Bürgermeister sichert eine Prüfung zu.
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Kostenbeitragssatzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer kommunalen Kindertagesstätte der Stadt Prenzlau gemäß Anlage 1.“
Abstimmung: 6/0/2 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 9. Vergabe Zwischenmahlzeiten DS-Nr.: 72/2016
Der Zweite Beigeordnete erläutert kurz die Drucksache und den Ablauf des Vergabeverfahrens und bittet anschließend um die Beschlussempfehlung.
Der Bürgermeister weist darauf hin, dass die Bieter noch etwas Zeit haben sich auf die Ausschreibung Essenversorgung zum 01.01.2018 vorzubereiten und somit jedem die Möglichkeit eingeräumt wird, ordnungsgemäße Unterlagen einzureichen.
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Vergabe der Versorgung mit Zwischenmahlzeiten in den Kindertagesstätten der Stadt Prenzlau an Sodexo SCS GmbH, NL Berlin/GDS GmbH, Radeberg für den Zeitraum 01.01.2017 bis 31.12.2017.“
Abstimmung: 8/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 10. Ausschreibungskriterien Essenversorgung DS-Nr.: 74/2016
Frau Kehn gibt kurze Erklärungen zur Beratungsvorlage.
Der Zweite Beigeordnete schlägt vor, erst allgemeine Fragen zu klären und dann die Ausschussmitglieder über die einzelnen Kriterien abstimmen zu lassen.
Der Vorsitzende erkundigt sich nach der vorgegebenen Zeitschiene und möchte, angelehnt an die vorherige Diskussion zur Vesper-Versorgung, wissen, ob es nicht möglich wäre die Beschlussvorlage in die spätere Sitzungsfolge zu verschieben, um prüfen zu können, wie das Angebot in den Einrichtungen angenommen wird.
Der Bürgermeister rät aus jetziger Sicht ab, die Vesper komplett aus der Essenversorgung zu streichen. Frau Kehn fügt hinzu, dass die Erstellung der Vergabeunterlagen mit einem großen Aufwand verbunden ist und bittet um Verständnis, dass bei einer Verschiebung der Entscheidung in die nächste Sitzungsfolge zu wenig Zeit verbleibt.
Herr Theil fragt nach, ob es rechtlich möglich wäre die Vesper-Versorgung in den Horten komplett zu streichen.
Der Bürgermeister antwortet, dass die Möglichkeit besteht, ab 2018 zwei Satzungen im Hortbereich nebeneinander herlaufen zu lassen. Er macht aber darauf aufmerksam, dass das für die Verwaltung einen höheren Aufwand bedeuten würde und es eine Ungleichbehandlung der Hortkinder gegenüber den Kinderkrippen- und Kindergartenkindern ist.
Der Bürgermeister betont nochmals, von einer kompletten Streichung der Vesper- Versorgung Abstand zu nehmen.
Die Ausschussmitglieder stimmen über die Kriterien wie folgt ab:
zu Nr. 1: 8/0/0
zu Nr. 2:
Der Zweite Beigeordnete weist darauf hin, dass auf dem Vergabemarktplatz sämtliche Unterlagen eingestellt werden. 8/0/0
zu Nr. 3:
Herrn Reichels Anmerkung, dass Cook & Chill zwar nicht das gewünschte, aber das optimal machbarste Verfahren ist, wird hinzugefügt. 8/0/0
zu Nr. 4: Herrn Dittberners Vorschlag, das Kriterium Regionalität mit 5 % und das Kriterium Preis mit 65 % zu bewerten, wird entsprochen. 8/0/0
zu Nr. 5: 8/0/0
zu Nr. 6: 8/0/0
zu Nr. 7: 8/0/0
zu Nr. 8: 8/0/0
zu Nr. 9: Nach der Abstimmung erteilt der Vorsitzende Frau Schlopsnies das Rederecht. Frau Schlopsnies bestätigt, dass die Hortkinder ausreichend Zeit hätten an der Vesper-Versorgung teilzunehmen. Variante a) 8/0/0
zu Nr. 10: 8/0/0
zu Nr. 11: Frau Karstädts Nachfrage, ob bei der Notversorgung auch die religiösen Unterschiede berücksichtigt werden, bejaht Frau Kehn. 8/0/0
zu Nr. 12: 8/0/0
zu Nr. 13: 8/0/0
zu Nr. 14: 8/0/0
zu Nr. 15: 8/0/0
zu Nr. 16: 8/0/0
zu Nr. 17: 8/0/0
zu Nr. 18: 8/0/0
zu Nr. 19: Die mindestens 70 % beziehen sich laut Hinweis des Kita-Auschusses nur auf das Küchenpersonal. 8/0/0
zu Nr. 20: 8/0/0

TOP 11. Sachstand Abgabe Gymnasium
Der Erste Beigeordnete informiert die Ausschussmitglieder, dass die Genehmigung des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport zur Abgabe des Gymnasiums vorliegt, der Landkreis Uckermark, insbesondere Herr Falke, in alle Bereiche komplett eingebunden worden ist, sämtliche Unterlagen, u.a. Verträge, an den Landkreis Uckermark übergeben worden sind und der Personalübergang abgesichert ist. Im Doppelhaushalt 2017/2018 des Landkreises Uckermark werden Mittel in Höhe von insgesamt 500.000,00 € für Brandschutzmaßnahmen am Gymnasium eingestellt. Herr Falke sagte die Nutzung des Schulteils 2 durch die Stadt Prenzlau zu, im Gegenzug dazu bestätigte die Stadt Prenzlau die Nutzung der Uckerseehalle für die zugesagten Veranstaltungen des Gymnasiums.
Abschließend teilt der Erste Beigeordnete mit, dass die Ausstattungsstandards im Gymnasium erhalten bleiben und Herr Falke sich bereit erklärt hätte, an der nächsten Schulkonferenz teilzunehmen.

TOP 12. Bericht zur Gesamtsituation an der Oberschule mit dem Grundschulteil "C. F. Grabow"
Frau Schlopsnies, Schulleiterin der Oberschule mit Grundschulteil "C.F. Grabow", bedankt sich für die Einladung und stellt in einer Präsentation (Anlage 1) kurz die Gesamtsituation an der Oberschule mit Grundschulteil "C.F. Grabow" dar und die Organisationsform "Schulzentrum" vor. Sie berichtet vom Kommunalen Infrastrukturprogramm (KIP), in dem 24 Millionen Euro für investive Maßnahmen zur Verfügung stehen und bittet um Unterstützung für die Schule.
Frau Schlopsnies spricht die Problematik Heterogenität und den Umgang mit ihr an der Schule an.Sie teilt mit, dass die Zahl der Kinder mit Teilleistungsstörungen steigt, aber gleichfalls die dafür zugewiesenen Lehrerstunden bei 0 sind. Eine mögliche Lösung wäre die Bewerbung als Pilot-Inklusionsschule. Bewerbungsschluss ist der 30.11.2016. Ein weiteres Problem ist die mangelhafte Schulpflichtüberwachung bei Kindern mit Migrationshintergrund. Außerdem ist durch die hohe Fluktuation ein kontinuierlicher Deutschlehrgang an der Schule schwierig.
Frau Schlopsnies informiert, dass die Schule einen großen Einzugsbereich hat und die Schüler damit auf Busse angewiesen sind. Sie zeigt auf, dass die Zusammenarbeit mit dem Landkreis Uckermark auf diesem Gebiet schwierig ist, u.a. bei der Erteilung der Fahrkarten und bei der Planung der Busfahrzeiten. Das Unterrichtsende wurde in den Vorjahren an die Fahrtzeit des einzig durchgehenden Busses angepasst. Jetzt ist diese Anpassung durch die gestiegene Schülerzahl nicht mehr möglich. Ein Gespräch mit der Uckermärkischen Verkehrsgesellschaft mbH (UVG) war erfolglos, weil der Landkreis Uckermark keine Änderungen vornehmen möchte.
Herr Reichel teilt mit, dass an ihn Eltern aus den umliegenden Dörfern herangetragen haben, dass es bei der Hinfahrt zur Schule auch keinen durchgehenden Bus gibt und er bittet, ob diese Problematik nicht auch bei der UVG angesprochen werden kann.
Frau Kehn weist darauf hin, dass die Schülerbeförderung in der Zuständigkeit des Landkreises Uckermark liegt und die UVG handelt in dessen Auftrag.
Herr Dittberner bittet den Bürgermeister mit dem Landrat über diese Problematik zu sprechen, da die UVG bereits signalisiert hat, die Fahrtzeiten zu ändern.
Frau Kehn ergänzt, dass Herr Falke ihr in einem Gespräch mitgeteilt hat, dass er vor Fahrplanwechsel die Unterrichtszeiten der Schule abgefragt hätte und die Zeiten nach der Umstellung geändert wurden. Frau Schlopsnies bestätigt das Gespräch mit Herrn Falke, aber sie betont, dass sie die Unterrichtszeit nicht geändert hat.
Der Bürgermeister sichert Frau Schlopsnies Unterstützung zu und vereinbart schnellstmöglich einen Termin mit dem Landrat um die aufgeführten Probleme zu besprechen.
Der Zweite Beigeordnete prüft, ob das Förderprogramm KIP für die Schule geeignet ist. Er teilt mit, dass für die Brandschutzmaßnahmen ein anderes Förderprogramm ("Kleine Städte und überörtliche Zusammenarbeit") in Frage kommt.
Herr Dittberner fragt nach, ob nach der Besetzung der zweiten Schulsozailarbeiterstelle der Bedarf gedeckt ist und ob die Problematik aus der letzten Schulleiterdienstberatung, die Abrechnung per Stundenzettel der Schulsozialarbeiter, geklärt ist.
Frau Schlopsnies antwortet, dass weiterhin ein Bedarf besteht und dass die Schulsozialarbeiter nach wie vor keine Stundenzettel gegenzeichnen lassen.
Der Bürgermeister fügt hinzu, dass durch ein Förderprogramm des Landes Brandenburg eine zweite Schulsozialarbeiterstelle an der Schule installiert werden konnte. Das Angermünder Bildungswerk e.V. wird als Träger durch die Stadt Prenzlau bezuschusst, um für alle Schulsozialarbeiter an den Schulen in städtischer Trägerschaft gleiches Gehalt zu garantieren. An allen Prenzlauer Grundschulen, außer an der "J.H. Pestalozzi" Grundschule, haben die Schulsozialarbeiter eine 30h-Woche. Daher hält er die zwei Stellen an der Oberschule mit Grundschulteil "C.F. Grabow" (mit 40h- und 30h-Woche) für eine gute Lösung.
Frau Schlopsnies erklärt daraufhin, wie der Bedarf an der Schule entsteht und der Bürgermeister verspricht, diesen Fall mit dem Träger zu klären.
Herr Dittberner bittet um eine schriftliche Erklärung seitens des Bürgermeisters.
Der Vorsitzende sagt Frau Schlopsnies zu, die hier angesprochenen Probleme an die Kreistagsabgeordneten heranzutragen.

TOP 13. Bericht "Prenzlauer Profil", I. und II. Quartal 2016
Die Mitglieder des Ausschusses für Bildung, Kultur und Soziales nehmen den Inhalt der o.g. Berichte zur Kenntnis.

TOP 14. Mitteilungen des Bürgermeisters
Der Bürgermeister informiert,
- über die am 13.09.2016 getroffene Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg (OVG) in Potsdam. Dazu reicht er eine Pressemitteilung aus. Die Berufung der Stadt Prenzlau im Verfahren zur Essengeldrückerstattung wurde zurückgewiesen. Den Eltern ist der Differenzbetrag aus dem damaligen Essengeldbetrag und der ersparten häuslichen Aufwendung zurückzuzahlen. Wobei die genaue Höhe des Betrages der ersparten häuslichen Aufwendungen vom Gericht leider wieder nicht festgelegt worden ist.
Der Bürgermeister erklärt, dass durch das Urteil endlich Rechtsklarheit herrscht und mit dieser Grundlage die eingegangen Anträge bearbeitet werden können. Er betont, dass es die richtige Entscheidung war in Berufung zu gehen, da das OVG entschieden hat, dass nicht der gesamte von den Eltern gezahlte Essengeldbetrag zurückerstattet werden muss und dass die Stadt Prenzlau nicht rechts- und sittenwidrig gehandelt hat. - über die Eröffnungsveranstaltung am 12.09.2016 bei ALEO SOLAR GmbH. Die Firma hat 59 neue Arbeitsplätze geschaffen, wobei es im Nachgang noch mehr werden könnten.
- über das der Partnerstadt Uster überreichte Doppelfahrrad mit den Namenszügen der Fahrer, die es bis nach Prenzlau geschafft haben. Dieses Fahrrad steht im Rathaus der Stadt Uster. Die Stadt beabsichtigt, sich noch ein größeres Fahrrad anfertigen zu lassen, das dann in den Stadtpark gestellt werden soll.

TOP 14.1 Vergabe Stadtwappen DS-Nr.: 69/2016
Die Mitglieder des Ausschusses für Bildung, Kultur und Soziales nehmen den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

TOP 15. Anfragen der Ausschussmitglieder
Herr Dittberner erkundigt sich nach dem Stand des Rattenproblems in der Nähe des Marktberges.
Der Bürgermeister antwortet, dass es dazu eine Zusammenkunft mit den großen Vermietern am Marktberg (Wohnbau GmbH und Wohnungsgenossenschaft Prenzlau e.G.) und den Stadtwerken gegeben hat und bereits Schädlingsbekämpfer im Einsatz waren. Die Schädlingsbekämpfer haben die Anzahl der Ratten nicht als unüblich eingeschätzt, dessen ungeachtet wurden Fallen und Köder ausgelegt.

TOP 16. Schließung der Sitzung
Der Vorsitzende schließt die öffentliche Sitzung um 19:33 Uhr.

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Niederschrift BKS-A vom 14.09.2016 (öffentlich) (47.1 KB)

Anlage 1 zur Niederschrift BKS-A vom 14.09.2016 (öffentlich) (1.5 MB)

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