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Niederschrift  
über die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses vom 26.09.2016

( reine Textanzeige )

Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses der Stadt Prenzlau
am Montag, dem 26.09.2016, Sitzungssaal Rathaus, Am Steintor 4 (Raum 203)
Beginn: 17.00 Uhr Ende: 19.05 Uhr

Entschuldigt:
Herr Brämer
Herr Hoppe
Frau Karstädt
Herr Krüger

Tagesordnung:
1. Eröffnung der Sitzung
2. Feststellen der Beschlussfähigkeit
3. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 27.06.2016
4. Einwohnerfragestunde
5. Bestätigung der Tagesordnung
6. Benennung eines neuen Mitgliedes des Kinder- und Jugendbeirates der Stadt Prenzlau (DS-Nr.: 77/2016)
7. Beschluss der Eckpunkte zum Einzelhandelskonzept Prenzlau 2016 (DS-Nr.: 82/2016)
8. Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf und die öffentliche Auslegung der 6. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Prenzlau (DS-Nr.: 70/2016)
9. Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf und die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Sondergebiet Photovoltaik Zuckerfabrik" (DS-Nr.: 71/2016)
10. Durchführungs- und Erschließungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Sondergebiet Photovoltaik Zuckerfabrik" (DS-Nr.: 81/2016)
11. 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen einschließlich Winterdienst in der Stadt Prenzlau (Straßenreinigungssatzung) (DS-Nr.: 65/2016)
12. 5. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung und den Winterdienst in der Stadt Prenzlau (Straßenreinigungsgebührensatzung) (DS-Nr.: 64/2016)
13. 5. Satzung zur Änderung der Satzung über die Schulbezirke für Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Prenzlau (DS-Nr.: 73/2016)
14. Kostenbeitragssatzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer kommunalen Kindertagesstätte der Stadt Prenzlau (DS-Nr.: 75/2016)
15. Vergabe Zwischenmahlzeiten (DS-Nr.: 72/2016)
16. Ausschreibungskriterien Essenversorgung (DS-Nr.: 74/2016)
17. Überplanmäßige Auszahlung Grundschule Artur-Becker, Brandschutzertüchtigung - 2.Bauabschnitt (DS-Nr.: 80/2016)
18. Überplanmäßige Auszahlung Oberschule Carl Friedrich Grabow, Brandschutzertüchtigung (DS-Nr.: 88/2016)
19. Außerplanmäßige Auszahlung: Sanierung Steg Seebad – Beschlussaufhebung (DS-Nr.: 86/2016)
20. Außerplanmäßige Auszahlung: Sanierung Steg Seebad (DS-Nr.: 87/2016)
21. Sitzungskalender 2017 (DS-Nr.: 78/2016)
22. Mitteilungen des Bürgermeisters 22.1 Bericht zum Haushalt der Stadt Prenzlau 2016 (1. Halbjahr) (DS-Nr.: 68/2016)
22.2 Mitteilung über die Geschäfte der laufenden Verwaltung (II. Quartal 2016) (DS-Nr.: 83/2016) 22.3 Mitteilungen über Vergaben nach VOB und VOL (DS-Nr.: 84/2016)
23. Anfragen der Ausschussmitglieder
24. Schließung der Sitzung

TOP 1. Eröffnung der Sitzung
Der Vorsitzende eröffnet um 17.00 Uhr die öffentliche Sitzung.

TOP 2. Feststellen der Beschlussfähigkeit
Der Vorsitzende stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung und die Beschlussfähigkeit fest. 8 Mitglieder des Hauptausschusses sind zu Beginn der Sitzung anwesend.

TOP 3. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 27.06.2016
Gegen die o.g. Niederschrift werden keine Einwände erhoben.

TOP 4. Einwohnerfragestunde
In der Einwohnerfragestunde werden keine Anfragen gestellt.

TOP 5. Bestätigung der Tagesordnung
Über die Tagesordnung wird wie folgt abgestimmt:
Abstimmung: 8/0/0 einstimmig angenommen

TOP 6. Benennung eines neuen Mitgliedes des Kinder- und Jugendbeirates der Stadt Prenzlau DS-Nr.: 77/2016
Der Vorsitzende begrüßt Jasmin Klein. Herr Melters fragt nach dem Schulort und der Klasse von Jasmin Klein. Frau Jasmin Klein berichtet, dass sie die Klasse 7/1 der Oberschule Phillip Hackert besucht.
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung benennt Jasmin Klein als Mitglied für den Kinder- und Jugendbeirat der Stadt Prenzlau.“
Abstimmung: 8/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 7. Beschluss der Eckpunkte zum Einzelhandelskonzept Prenzlau 2016 DS-Nr.: 82/2016
Herr Melters will wissen, ob es sich hierbei nur um den Discounter ALDI handelt oder ob auch weitere Geschäfte geplant sind.
Der Bürgermeister entschuldigt den Zweiten Beigeordneten und verweist auf das Gutachten zum Einzelhandelskonzept. Einen anderen Vollsortiment-Hersteller kann er anhand des Gutachtens nicht befürworten, während er dem dm-drogerie Markt offener gegenübersteht.
Der Vorsitzende erklärt, dass es sich bei dem Beschluss nur um die Eckpunkte des Einzelhandelskonzeptes handelt.
Der Bürgermeister fügt hinzu, dass der Discounter ALDI andere Standorte in Prenzlau prüft. Er wird die Stadtverordneten über die weitere Entwicklung auf dem Laufenden halten.
Beschluss: Version: 1 „Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Eckpunkte des Einzelhandelskonzeptes Prenzlau 2016 gemäß Anlage 1.“
Abstimmung: 8/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 8. Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf und die öffentliche Auslegung der 6. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Prenzlau DS-Nr.: 70/2016
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurden geprüft und deren Behandlung entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in den jeweiligen Abwägungstabellen (Anlage 1) beschlossen.
2. Der Planentwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Prenzlau wird in der vorliegenden Fassung vom Juli 2016 beschlossen. Der Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
3. Der Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Prenzlau mit der Begründung und Umweltbericht einschließlich der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben können und ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
4.Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu dem Planentwurf und zu dem Begründungsentwurf einzuholen.“
Abstimmung: 8/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 9. Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf und die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Sondergebiet Photovoltaik Zuckerfabrik" DS-Nr.: 71/2016
Der Vorsitzende empfiehlt, die Tagesordnungspunkte 9 und 10 im Zusammenhang zu beraten, jedoch einzeln abzustimmen.
Dieser Vorgehensweise wird einstimmig zugestimmt.
Herr Melters will wissen, wie weit diese Solaranlage an den Radweg der Stettiner Straße heran gehen.
Der Bürgermeister zeigt anhand der Plankarte, dass diese Solaranlage den Radweg der Stettiner Straße nicht beeinträchtigt, da diese einen gewissen Abstand zur Straße einhalten müssen. Das Gelände wird auch in der Trifftstraße mit einem Stabmattenzaun abgetrennt. Den Fraktionsvorsitzenden liegt ein genauer Plan der Anlagen vor.
Beschluss: Version: 1 „Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurden geprüft und deren Behandlung entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in den jeweiligen Abwägungstabellen (Anlage 1) beschlossen.
2. Der Planentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Sondergebiet Photovoltaik Zuckerfabrik" wird in der vorliegenden Fassung vom Juli 2016 beschlossen. Der Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht mit Anhängen wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
3. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Sondergebiet Photovoltaik Zuckerfabrik" mit der Begründung und Umweltbericht mit Anhängen einschließlich der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
4. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu dem Planentwurf und zu dem Begründungsentwurf sowie dem Umweltbericht mit Anhängen einzuholen.“
Abstimmung: 8/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 10. Durchführungs- und Erschließungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Sondergebiet Photovoltaik Zuckerfabrik" DS-Nr.: 81/2016
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt: Der gemäß § 12 Abs. 1 Baugesetzbuch abzuschließende Durchführungs- und Erschließungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Sondergebiet Photovoltaik Zuckerfabrik" der Stadt Prenzlau zwischen der Stadt Prenzlau, vertreten durch den Bürgermeister Herrn Hendrik Sommer und dem Vorhabenträger ENERPARC Solar Invest 107 GmbH, Zirkusweg 2, 20359 Hamburg vertreten durch die Geschäftsführer Herr Christoph Koeppen, Herr Frank Müllejans und Herr Stefan Müller, wird bestätigt. Sollten sich noch Änderungen für den Durchführungs- und Erschließungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Sondergebiet Photovoltaik Zuckerfabrik" aus der noch ausstehenden öffentlichen Beteiligung und dem nachfolgenden Satzungsbeschluss ergeben, so sind diese noch aufzunehmen bzw. zu ergänzen.“
Abstimmung: 8/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 11. 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen einschließlich Winterdienst in der Stadt Prenzlau (Straßenreinigungssatzung) DS-Nr.: 65/2016
Herr Melters fragt wie hoch der Grad bzw. der Prozentsatz ist, der bei der Stadt verbleibt oder ob 100 % der Gebühren umgelegt werden. Er fügt hinzu, dass es vom Land eine Vorgabe geben muss. Der Bürgermeister antwortet, dass im Durchschnitt 75 % umgelegt werden.
Der Erste Beigeordnete sichert Herrn Melters zu, die Zahlen, wie die Gesamtkosten, den Eigenanteil der Stadt sowie den Anteil der Gebührenzahler aufzulisten und per Mail zuzusenden.
Frau Oyczysk geht im Auftrag des Bürgermeisters auf den § 49a (6) des Brandenburgischen Straßengesetzes ein und zitiert diesen: Das Gesamtgebührenaufkommen darf 75 vom Hundert der Gesamtkosten der Straßenreinigung im Gemeindegebiet nicht übersteigen. Somit liegt der Wert bei maximal 75% für den Gebührenzahler.
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die als Anlage beigefügte "4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen einschließlich Winterdienst in der Stadt Prenzlau (Straßenreinigungssatzung)"“
Abstimmung: 8/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 12. 5. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung und den Winterdienst in der Stadt Prenzlau (Straßenreinigungsgebührensatzung) DS-Nr.: 64/2016
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die als Anlage 1 beigefügte 5. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung und den Winterdienst in der Stadt Prenzlau (Straßenreinigungsgebührensatzung).“
Abstimmung: 8/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 13. 5. Satzung zur Änderung der Satzung über die Schulbezirke für Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Prenzlau DS-Nr.: 73/2016
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die 5. Satzung zur Änderung der Satzung über die Schulbezirke für Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Prenzlau gemäß Anlage 1.“
Abstimmung: 8/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 14. Kostenbeitragssatzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer kommunalen Kindertagesstätte der Stadt Prenzlau DS-Nr.: 75/2016
Der Bürgermeister fasst nochmal die eingearbeiteten Änderungen des § 3 Absatz 6 der Satzung zusammen und erläutert diese anhand eines Beispieles.
Herr Melters stellt seine Gedanken und Überlegungen über die Entwicklung der Zuschüsse und des Eigenanteils der Stadt Prenzlau zum Betrieb der Kindertagesstätten sowie des Mittagessenszuschusess anhand einer kleinen Präsentation vor. Er äußert seine Bedenken zu den vorliegenden Punkten (Anlage 1 zur Niederschrift) und bringt Vorschläge an, wie die Kosten für die Stadt Prenzlau reduziert werden können.
Der Bürgermeister äußert sich zu den einzelnen Punkten. Er möchte das Land Brandenburg nicht verklagen, weil er darin keine Chancen sieht. Das Kindertagesstättengesetz (KitaG) sagt aus, dass sich die Eltern, sowie auch die Stadt an den Kosten beteiligen müssen. Vor Gericht wurde mit keinem Wort gesagt, dass das Land Brandenburg eventuell die Kosten tragen muss. Des Weiteren gibt es keine Anhaltspunkte, wie der Eigenanteil (Haushaltersparnis) der Eltern berechnet werden soll. Die Frage 3 und 4 kann nicht beantwortet werden, da alle Festlegungen gegen das KitaG verstoßen würden.
Der Bürgermeister will auch nicht durch Einsparungen beim Frühstücksangebot die gesunde Versorgung der Kinder einschränken. Auch die Einsparung der Vesperversorgung kann er nicht befürworten. Er sichert Herrn Melters eine schriftliche Erklärung zu den einzelnen Punkten zu (Anlage 3 zur Niederschrift).
Der Erste Beigeordnete ergänzt die Ausführungen des Bürgermeisters. Er betont, dass der Begriff des Eigenanteils der Eltern nicht gesetzlich und jetzt auch nicht gerichtlich festgelegt worden ist. Er hofft, dass das Land Brandenburg an dieser Stelle noch eine Entscheidung fällen wird. Weiterhin erklärt er die kalkulatorische Miete der Räumlichkeiten. Es wurden Zuschüsse für die Frühstück und Vesperversorgung eingeplant. Durch die neue Kitagebührensatzung und die darin enthaltenen Staffelbetreuungszeiten sind die genauen jährlichen Zahlen aber erst im Sommer 2017 anhand einer Prognose zu erwarten. Der Mittagessenzuschuss wird perspektivisch nicht geringer werden, da ein gesundes Mittagessen zwischen 3,75 und 4,00 Euro kostet.
Herr Himmel will wissen, wie sich die Summe für 2017 in dem Vortrag von Herrn Melters zusammensetzt.
Der Erste Beigeordnete erklärt, dass die hohe Summe von 3,1 Millionen Euro den reinen Eigenanteil der Stadt Prenzlau für die Bezuschussung der Kitakosten für 2017 darstellt. Gründe für die starke Steigerung in den Jahren sind die steigenden Personalkosten (Höhergruppierungen und tarifliche Steigerungen), aber auch die Verbesserungen des Betreuungsschlüssels sowie die Berücksichtigung der kalkulatorischen Miete (Doppik).
Die Ausschussmitglieder diskutieren darüber, wie die Gebühren der Frühstücks- und Mittagessenversorgung auf die Kitagebühren umgelegt werden und welchen Anteil dabei die Stadt Prenzlau zu tragen hat.
Der Bürgermeister gibt an, dass eventuell Kosten eingespart werden bzw. Erhöhungen geringer ausfallen könnten, wenn es einen Essenanbieter gäbe, der Frühstück-, Mittagessen- und Vesperversorgung abdecken kann, da dieser mit Festgrößen kalkulieren könnte. Er fügt aber auch hinzu, dass nicht die gesamten Kosten auf die Kitagebühren umlegbar sind. Die Kosten sind von der Staffelung der Betreuungszeiten der neuen Kitagebührensatzung abhängig. Eine Prognose kann man erst nach einem Testlauf im nächsten 1 Jahr abgeben. Aufgrund des sozialen Gefälles muss trotz allem ein Teil der Kosten von der Stadt übernommen werden.
Herr Meyer äußert sich zu den Ausführungen von Herrn Melters. Er erklärt die Vorund Nachteile einer Privatisierung der Kitas, die bei all diesen Kostensteigerungen fast zwangsläufig zu diskutieren sind.
Herr Meyer vergleicht hierbei den Kreistag und informiert über die hohen sozialen Kosten, die der Landkreis Uckermark zu finanzieren hat. Die Sozialkosten machen fast 80 % der zu finanzierenden Abgaben des Landkreises Uckermark aus.
Frau Kaufmann ist der Meinung, dass durch eine Privatisierung der Kitas nur eine Verschiebung der Kosten vorgenommen wird, ohne dass eine Verbesserung der Essensversorgung gewährleistet ist. Des Weiteren gibt sie zu bedenken, dass durch den Vorschlag von Herrn Melters die einheitliche Essensversorgung der Kinder ausgehebelt wäre.
Der Bürgermeister gibt an, dass das unterschiedliche Preisniveau bei verschiedenen Essen keine Rolle in der Einsparung spielen wird. Die Eltern müssen in jedem Fall nur den durchschnittlich ersparten Eigenanteil zahlen. Er hält es für wichtig, im nächsten Jahr die Kitagebührensatzung zu „testen“.
Herr Melters appeliert nochmals an die Ausschussmitglieder, den Haushalt der Stadt Prenzlau zu beachten, da er denkt, dass es auch aufgrund dieser neuen Sachlage der Stadt in den nächsten Jahren finanziell nicht gut gehen wird. Er erkundigt sich, ob es zwingend notwenig ist, diese Satzung jetzt schon beschließen zu müssen.
Herr Richter bittet um eine Übersicht der Gesamtkosten, in der die Zuschüsse vom Land und der Stadt gesondert aufgeführt sind, woraufhin Frau Kehn eine Aufstellung der finanziellen Daten der Kitakosten zeigt (Anlage 2 zur Niederschrift).
Der Bürgermeister geht ebenfalls auf die Übersicht ein und spricht die Nachteile einer Privatisierung der Kitas an. Auch er spricht die Problematik des Haushaltes der Stadt Prenzlau an und hat auch in den nächsten Jahren seine Bedenken zu den ständig steigenden Ausgaben ohne ausreichende Gegenfinanzierung.
Abschließend schlägt der Bürgermeister eine separate Beratung vor, in der die Essenversorgung nochmals thematisiert wird.
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Kostenbeitragssatzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer kommunalen Kindertagesstätte der Stadt Prenzlau gemäß Anlage 1.“
Abstimmung: 5/1/2 mehrheitlich zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 15. Vergabe Zwischenmahlzeiten DS-Nr.: 72/2016
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Vergabe der Versorgung mit Zwischenmahlzeiten in den Kindertagesstätten der Stadt Prenzlau an Sodexo SCS GmbH, NL Berlin/GDS GmbH, Radeberg für den Zeitraum 01.01.2017 bis 31.12.2017.“
Abstimmung: 7/0/1 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 16. Ausschreibungskriterien Essenversorgung DS-Nr.: 74/2016
Der Vorsitzende berichtet, wie die Fachausschüsse die Inhalte der einzelnen Nummern entschieden haben.
Bei Nummer 4 spricht er die Änderung der Prozente bei den Bewertungskriterien an und fasst zusammen, dass der Preis nun mit 65% und die Regionalität mit 5% bewertet werden.
Der Bürgermeister informiert zu Nummer 3 (Verpflegungssysteme), dass es mehrere Anbieter gibt, die dieses Verfahren Cook&Chill anbieten könnten. Weiterhin spricht er die Nummer 5 (Qualität des Essens) an und empfiehlt wenigstens nach DGEStandards (Deutsche Gesellschaft für Ernährung) auszuschreiben.
Herr Melters äußert sich zu den religiösen und kulturspezifischen Unterschieden in Nummer 6 (Darlegung zur Umsetzung folgender Besonderheiten). Er bittet um die Streichung dieser zwei Punkte.
Der Bürgermeister und der Vorsitzende können dem nicht zustimmen und erklären dies anhand von Beispielen.
Der Vorschlag von Herrn Melters wird mehrheitlich abgelehnt (2/6/0).
Herr Melters beantragt bei Nummer 8 (Musterbeispielpläne vorlegen) den Punkt:
„zusätzlich in Englisch“ zu streichen, da die Amtssprache Deutsch ist.
Der Vorschlag von Herrn Melters wird abgelehnt (4/4/0).
Herr Melters möchte, dass bei Nummer 12 (Bestell- und Abrechungssystem) ebenfalls die englische Sprache gestrichen wird.
Der Vorschlag von Herrn Melters wird abgelehnt (4/4/0).
Herr Meyer will wissen, ob mit der fachlichen Eignung und Schulung auch der Gesundheitspass in Nummer 19 ( Fachpersonal) gemeint ist.
Der Bürgermeister meint, dass dies die Firmen regeln und jeder der direkt mit Lebensmitteln arbeitet, einen Gesundheitspass benötigt.
Frau Kehn bestätigt im Auftrag des Bürgermeisters, dass mit den genannten 70% des Personals speziell das Küchenpersonal gemeint ist.
Beschluss: Version: 1
„Es erfolgt eine Ausschreibung der Essenversorgung mit den in Anlage 1 aufgeführten Kriterien Nr. 1 bis 20, über die jeweils separat abgestimmt wird:“
Abstimmung:
Nr. 1: 8/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen
Nr. 2: 8/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen
Nr. 3: 8/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen
Nr. 4: 8/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen
Nr. 5: 8/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen
Nr. 6: 6/2/0 mehrheitlich zur Beschlussfassung empfohlen
Nr. 7: 8/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen
Nr. 8: Melters macht Vorschlag: Abstimmung: 4/4/0 mehrheitlich abgelehnt
Nr. 9: 8/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen
Nr. 10: 8/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen
Nr. 11: 8/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen
Nr. 12: Melters macht Vorschlag: Abstimmung: 4/4/0 mehrheitlich abgelehnt
Nr. 13: 8/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen
Nr. 14: 8/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen
Nr. 15: 8/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen
Nr. 16: 8/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen
Nr. 17: 8/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen
Nr. 18: 8/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen
Nr. 19: 8/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen
Nr. 20: 8/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen
gesamte Abstimmung: 7/1/0 mehrheitlich zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 17. Überplanmäßige Auszahlung Grundschule Artur-Becker, Brandschutzertüchtigung - 2.Bauabschnitt DS-Nr.: 80/2016
Herr Meyer fragt, wie lange die Brandschutzmaßnahmen Gültigkeit haben und was die Brandschutzverordnung hierzu vorgibt.
Der Erste Beigeordnete berichtet, dass diese abschreibungsmäßig 20 Jahre gültig sind.
Der Bürgermeister betont, dass die Brandschutzverordnung jederzeit durch den Gesetzgeber geändert werden kann.
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt eine überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 300.000 €, um die Kosten für den 2. Bauabschnitt der Brandschutzertüchtigung der Grundschule Artur- Becker bereits 2016 anweisen zu können.“
Abstimmung: 8/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 18. Überplanmäßige Auszahlung Oberschule Carl Friedrich Grabow, Brandschutzertüchtigung DS-Nr.: 88/2016
Frau Oyczysk geht im Auftrag des Bürgermeisters auf die Begründung der Drucksache ein und erläutert diese kurz. In der DS 58/2016 beschlossenen Kulissenänderung für das KLS-Programm sind die Voraussetzungen für den Einsatz der noch 2016 zu verwendenden Kassenmittel gegeben. Die Mittel für die geförderten Maßnahmen zur Brandschutzertüchtigung müssen nach 2016 vorgezogen werden.
Herr Melters will wissen, ob diese Mittel auch nächstes Jahr noch verwendet werden können.
Weiterhin fragt er nach der gesamten Kostenhöhe der Maßnahme.
Der Erste Beigeordnete berichtet, dass die KLS-Fördergelder dieses Jahr ausgezahlt werden sollen. Es werden dieses Jahr Haushaltsreste gebildet, die in 2017 übergehen, da die Oberschule Carl Friedrich Grabow dieses Jahr noch nicht geplant war. Dafür hat man dann eine Entlastung im Jahr 2017 durch die zusätzlichen Fördergelder. Bei der Gesamtsumme wird von 2,7 - 3 Millionen Euro in nächsten Jahren ausgegangen.
Frau Oyczysk informiert, dass dabei Auflagen beachtet werden müssen und es eine Prioritätenliste für die einzelnen Häuser gibt.
Herr Melters gibt zu bedenken, ob die Brandschutzertüchtigung der Oberschule Carl Friedrich Grabow zwingend Aufgabe der Stadt Prenzlau ist, oder ob man dies ebenfalls wie beim Christa- und Peter-Scherpf-Gymnasium (Abgabe an den Landkreis Uckermark) handhaben könnte.
Der Bürgermeister weist auf den Teil der Grundschule hin. Der Landkreis Uckermark darf keine Grundschulen übertragen bekommen. Somit müsste man ein neues Haus für die Grundschule der Carl Friedrich Grabow bauen, was die Kosten bei Weitem übersteigen würde. Herr Melters erwidert, dass es in Eberswalde eine Oberschule mit Grundschulteil gibt, die in Trägerschaft des Landkreises Barnim ist und bittet deshalb um Prüfung.
Der Erste Beigeordnete berichtet von dem finanziellen Verlust bei einer Abgabe der Schule, da man in den letzten Jahren schon sehr viel Geld investiert hat. Er fügt aber auch hinzu, dass die Wartung und Unterhaltung der neuen Brandschutzanlagen auch zukünftig noch jährlich hohe Kosten verursachen wird.
Der Bürgermeister spricht die Zeitnot der Brandschutzertüchtigung an, da der Landkreis Uckermark als Bauaufsichtsbehörde seit Jahren auf Umsetzung mit Blick auf die Betriebserlaubnis drängt.
Der Vorsitzende verweist auf die Ausführung von Herrn Meyer im Tagesordnungspunkt 14. Dem Landkreis Uckermark ginge es selber nicht sehr gut, denn dieser sei auch in vielen finanziellen Dingen überfordert. Der Landkreis Uckermark würde sich das Geld durch die Kreisumlage einfordern und die Stadt Prenzlau hätte nicht sehr viel gewonnen. Er versteht die Einsparungen von Herrn Melters nicht und zieht dabei das Beispiel der Sanierung des Jacobi-Kirchturms heran; hier könnten auch Einsparungen erfolgen.
Herr Melters betont, dass die Landkreise meistens die Schulen besser im Griff haben als die Städte. Ihm geht es um das Wohl der Schüler. Der Landkreis Uckermark könnte sich das Geld durch die Kreisumlage zurückholen, welche alle Gemeinden in der Uckermark betreffe und nicht nur die Stadt Prenzlau.
Herr Himmel bittet um eine finanzielle Auflistung der freiwilligen Aufgaben der Stadt.
Der Bürgermeister beteuert, dass so eine Liste jetzt fast jährlich im Rahmen der jeweiligen Haushaltskonsolidierungsgespräche an die Fraktionen ausgegeben worden ist. Dies ist ein Thema für den Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung.
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt eine überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 395.000 € für die Maßnahme Brandschutzertüchtigung der OS Carl Friedrich Grabow.“
Abstimmung: 7/1/0 mehrheitlich zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 19. Außerplanmäßige Auszahlung: Sanierung Steg Seebad – Beschlussaufhebung DS-Nr.: 86/2016
Herr Melters berichtet von seiner Besichtigung des seiner Meinung nach ganz ordentlichen Steges. Die Baufirmen haben zur Zeit genug zu tun, daher kommen solche hohen Preise zustande. Er will wissen, warum die Maßnahme nicht noch verschoben werden könnte.
Frau Oyczysk erklärt im Auftrag des Bürgermeisters, dass in erster Linie die nicht sichtbaren Pfähle und Querträger betroffen sind und diese eine notwenige Reparatur benötigen. Es handelt sich um 190 Pfähle die erneuert werden müssten. In der Planung der Sanierung sind nur noch 51 Stahlpfähle vorgesehen. Das vorliegende Gutachten sagt ebenfalls, dass die Sanierung unumgänglich ist. Zum Saisonbeginn 2017 soll die Sanierung rechtzeitig umgesetzt sein.
Herr Meyer informiert, dass die Preise laufend steigen und das in allen Branchen.
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Aufhebung des Beschlusses DS 39/2016 – Außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 267.000 € netto zur Sanierung des Steges im Seebad.“
Abstimmung: 8/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 20. Außerplanmäßige Auszahlung: Sanierung Steg Seebad DS-Nr.: 87/2016
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt eine außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von maximal 328.000 € netto für die Sanierung des Steges im Seebad. Die Deckung der außerplanmäßigen Auszahlung erfolgt aus liquiden Mitteln.“
Abstimmung: 8/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 21. Sitzungskalender 2017 DS-Nr.: 78/2016
Der Vorsitzende berichtet aus dem Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung.
Herr Haffer hat dort um eine Sondersitzung im Sitzungskalender 2017 gebeten. Der 09.11.2017 ist hierfür vorgesehen. Er lässt über die Sondersitzung abstimmen.
Die Sondersitzung wurde mehrheitlich angenommen (5/3/0).
Beschluss: Version: 1 „Der Hauptausschuss beschließt den Sitzungskalender der Stadtverordnetenversammlung für das Kalenderjahr 2017 gemäß Anlage.“
Abstimmung: 8/0/0 einstimmig angenommen mit geänderter Anlage

TOP 22. Mitteilungen des Bürgermeisters
Der Bürgermeister informiert von seinem Treffen mit Herrn Bewer, Bürgermeister aus Angermünde. Dabei ging es auch um die Kitagebührensatzung. Er hat dem Angermünder Bürgermeister zugesichert, die noch nicht beschlossene Kitagebührensatzung zuzusenden.
Des Weiteren spricht er über die Problematik der Buslinie zur Oberschule Carl Friedrich Grabow.
Frau Schlopsnies hat berichtet, dass die Schüler erst um 13.45 Uhr Schulschluss haben, der Bus aber schon um 13.38 Uhr fährt. Der Landkreis Uckermark weiß von dieser Problematik, hat dies jedoch nicht der Uckermärkischen Verkehrsgesellschaft mbH (UVG) weitergeleitet.
Frau Schlopsnies ist davon ausgegangen, dass die Information weitergetragen und in den Fahrplan eingearbeitet wird. Nun ist der UVG-Plan festgelegt, jedoch ohne Berücksichtigung dieser Schulzeiten. Der Landkreis Uckermark will nun keine Änderung mehr zulassen. Die UVG könnte theoretisch schon ab 01.11.2016 oder spätestens ab 01.12.2016 diese Änderung einplanen. An der Stadt Prenzlau liegt es nicht, dies zu ändern.
Der Bürgermeister bleibt an der Thematik dran.

TOP 22.1 Bericht zum Haushalt der Stadt Prenzlau 2016 (1. Halbjahr) DS-Nr.: 68/2016
Die Mitglieder des Hauptausschusses nehmen den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

TOP 22.2 Mitteilung über die Geschäfte der laufenden Verwaltung (II. Quartal 2016) DS-Nr.: 83/2016
Die Mitglieder des Hauptausschusses nehmen den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

TOP 22.3 Mitteilungen über Vergaben nach VOB und VOL DS-Nr.: 84/2016
Der Vorsitzende geht auf die Nummer 3 der Anlage ein. Er will wissen, ob bei der beschränkten Ausschreibung zur Brandschutzertüchtigung der Grundschule Artur Becker auch andere Firmen beachtet worden sind und bittet um Informationen dazu.
Anmerkung der Verwaltung:

Firma Straße Ort
Elektroinnungsbetrieb Hubert Brendel Messingwerkstr. 18 16244 Schorfheide
Elektro-Gottschalk GmbH Freyschmidtstraße 1 17291 Prenzlau
Elektrofirma Haß Lindenstraße 19 17309 Pasewalk
  Behm-Elektroanlagen GmbH Passower Str. 54 16303 Schwedt/Oder
Elektroanlagen M. Nitsche GmbH Berkholzer Straße 6 16303 Berkholz-Meyenburg

Die Mitglieder des Hauptausschusses nehmen den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

TOP 23. Anfragen der Ausschussmitglieder
Herr Melters hat das Gefühl, dass der Landkreis Uckermark die Stadt Prenzlau nicht ernst genug nimmt. Die Kommunikation zwischen den Verwaltungen funktioniert in seinen Augen nicht.
Der Bürgermeister stimmt ihm in einigen Punkten zu. Die Kommunikation mit den direkten Mitarbeitern in der Verwaltung des Landkreises Uckermark ist sehr gut, nur zur „oberen Ebene“ fehlt manchmal die „gemeinsame Ebene“. Er betont das Beispiel der zweiten Gemeinschaftsunterkunft für die Asylbewerber. Nicht nur die Bürger der Stadt wussten nichts davon, auch der Bürgermeister wurde vorher nicht informiert. Die Stadtverwaltung tut viel für die Integration der Asylbewerber und organisiert viele betreute Maßnahmen, obwohl es nicht ihre Aufgabe wäre. Das wird vom Landkreis Uckermark nicht wirklich honoriert.

TOP 24. Schließung der Sitzung
Der Vorsitzende schließt die öffentliche Sitzung um 19.05 Uhr.

Downloads

Niederschrift HAU-A vom 26.09.2016 (öffentlich) (105.4 KB)

Anlage 1 zur Niederschrift HAU-A vom 26.09.2016 (öffentlich) (153.6 KB)

Anlage 2 zur Niederschrift HAU-A vom 26.09.2016 (öffentlich) (249.5 KB)

Anlage 3 zur Niederschrift HAU-A vom 26.09.2016 (öffentlich) (24.1 KB)

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