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Niederschrift   
über die öffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.10.2016

( reine Textanzeige )

Niederschrift über die öffentliche Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Prenzlau am Donnerstag, dem 06.10.2016,
Christa-und-Peter-Scherpf-Gymnasium Schulteil II, Seeweg 6 (Aula)
Beginn: 17.00 Uhr Ende: 19.36 Uhr

Entschuldigt:
Herr Zierke
Herr Kath
Herr Reichel
Herr Gläsemann

Tagesordnung:
1. Eröffnung der Sitzung
2. Feststellen der Beschlussfähigkeit
3. Genehmigung der Niederschrift:
a) der öffentlichen Sitzung vom 14.07.2016
b) der außerordentlichen öffentlichen Sitzung vom 18.08.2016
4. Einwohnerfragestunde
5. Bestätigung der Tagesordnung
6. Angelegenheiten der Stadtverordnetenversammlung
7. Benennung eines neuen Mitgliedes des Kinder- und Jugendbeirates der Stadt Prenzlau (DS-Nr.: 77/2016)
8. Beschluss der Eckpunkte zum Einzelhandelskonzept Prenzlau 2016 (DS-Nr.: 82/2016)
9. Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf und die öffentliche Auslegung der 6. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Prenzlau (DS-Nr.: 70/2016)
10. Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf und die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Sondergebiet Photovoltaik Zuckerfabrik" (DS-Nr.: 71/2016)
11. Durchführungs- und Erschließungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Sondergebiet Photovoltaik Zuckerfabrik" (DS-Nr.: 81/2016)
12. 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen einschließlich Winterdienst in der Stadt Prenzlau (Straßenreinigungssatzung) (DS-Nr.: 65/2016)
13. 5. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung und den Winterdienst in der Stadt Prenzlau (Straßenreinigungsgebührensatzung) (DS-Nr.: 64/2016)
14. 5. Satzung zur Änderung der Satzung über die Schulbezirke für Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Prenzlau (DS-Nr.: 73/2016)
15. Kostenbeitragssatzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer kommunalen Kindertagesstätte der Stadt Prenzlau (DS-Nr.: 75/2016)
16. Vergabe Zwischenmahlzeiten (DS-Nr.: 72/2016)
17. Ausschreibungskriterien Essenversorgung
17.1 Ausschreibungskriterien Essenversorgung (DS-Nr.: 90-1/2016)
17.2 Ausschreibungskriterien Essenversorgung (DS-Nr.: 90/2016)
18. Außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung für die Rückerstattung der Essengeldbeiträge (DS-Nr.: 91/2016)
19. Überplanmäßige Auszahlung Grundschule Artur-Becker, Brandschutzertüchtigung - 2.Bauabschnitt (DS-Nr.: 80/2016)
20. Überplanmäßige Auszahlung Oberschule Carl Friedrich Grabow, Brandschutzertüchtigung (DS-Nr.: 88/2016)
21. Außerplanmäßige Auszahlung: Sanierung Steg Seebad – Beschlussaufhebung (DS-Nr.: 86/2016)
22. Außerplanmäßige Auszahlung: Sanierung Steg Seebad (DS-Nr.: 87/2016)
23. Mitteilungen des Bürgermeisters
23.1 Bericht zum Haushalt der Stadt Prenzlau 2016 (1. Halbjahr) (DS-Nr.: 68/2016)
23.2 Mitteilung über die Geschäfte der laufenden Verwaltung (II. Quartal 2016) (DS-Nr.: 83/2016)
24. Fragestunde der Stadtverordneten
25. Schließung der Sitzung

TOP 1. Eröffnung der Sitzung
Der Vorsitzende eröffnet um 17.00 Uhr die öffentliche Sitzung.

TOP 2. Feststellen der Beschlussfähigkeit
Der Vorsitzende stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung und die Beschlussfähigkeit fest. 25 Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung sind zu Beginn der Sitzung anwesend. TOP 3. Genehmigung der Niederschrift:
a) der öffentlichen Sitzung vom 14.07.2016
b) der außerordentlichen öffentlichen Sitzung vom 18.08.2016
Gegen die o.g. Niederschriften werden keine Einwände erhoben.

TOP 4. Einwohnerfragestunde
In der Einwohnerfragestunde werden Anfragen von Frau Buserell, Herrn Scheffel, Frau Wieland und Herrn Schröder gestellt.
Frau Buserell will wissen, warum die Gebühren der neuen Kitagebührensatzung teurer geworden sind. Sie fragt weiterhin, wer von den gestiegenen Gebühren profitiert. Sie berichtet, dass in ihrem Fall nun Gesamtkosten in Höhe von 500 Euro für zwei Kinder gemäß neuer Kitagebührensatzung auf sie zukommen würden.
Der Bürgermeister erklärt, dass im Bereich der Krippe keine Erhöhungen trotz der Umlegung der Frühstück- und Mittagsversorgung zu verzeichnen sind. Im Bereich des Kindergartens und Hortes gibt es Erhöhungen in der Regel um die Versorgungskosten (Berechnungsbeispiele sind mit angefügt worden). Die Gebühren sind nach dem Kindertagesstättengesetz (KitaG) zu berechnen. Die öffentlichen Verwaltungen inklusive Landesmittel leisten im Landesschnitt 84% der Kosten (in Prenzlau sind es ca. 93%). Für die Verwaltung in Prenzlau erhöht sich der Zuschuss für die Kitakosten enorm, demnach profitiert sie nicht von den erhöhten Gebühren. Weiterhin begründet er die Erhöhungen mit den Höhergruppierungen und den tariflichen Steigerungen des Personals sowie der Einberechnung der Frühstück- und Versperversorgung.
Der Bürgermeister bietet Frau Buserell einen Bürotermin an, um ihren speziellen Fall klären und berechnen zu können.
Frau Buserell nimmt das Angebot des Bürgermeisters an.

Herr Scheffel spricht die Kreisgebietsreform an und stimmt der Meinung des Bürgermeistes, die im Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) ausgestrahlt wurde, zu. Er will wissen, wie die Bürger gemeinsam mit der Verwaltung gegen diese Reform vorgehen können. Er bittet um eine schriftliche Beantwortung seiner Anfrage. Weiterhin will er wissen, ob es Überlegungen bezüglich eines Geh- und Radweges zwischen Prenzlau, Mühlhof und Güstow gibt.
Der Zweite Beigeordnete berichtet, dass die Radwege immer wieder Thema in den Ortsbeiratssitzungen Güstow und Blindow sind. Der Radweg nach Dedelow wurde bereits erfolgreich umgesetzt, während der in Richtung Blindow geplant ist. Das Hochund Tiefbauamt der Verwaltung versucht den Landesbetrieb auf die L25 Richtung Güstow aufmerksam zu machen und hier einen Geh- und Radweg zu planen. Die Dienstbarkeiten bis Mühlhof wurden bereits in der Vergangenheit gesichert. Für den Geh-und Radweg Blindow konnte bereits ein Fortschritt verzeichnet werden, da es ein Planfeststellungsverfahren gibt. Ein Radweg nach Damme ist schon im Landeshaushalt 2017/2018 im Landtag eingeplant. Er sichert Herrn Scheffel schriftlich einen aktuellen Sachstand zu.
Der Bürgermeister beteuert, dass die Drucksache 25/2016 der Stadtverordnetenversammlung zur Verwaltungsstrukturreform von ihm nach aktuellem Stand nicht umgesetzt werden kann. Weiterhin ist es für ihn wahrscheinlich, dass Prenzlau seinen Kreisstadtstatus verlieren wird und Eberswalde Kreissitz des neuen Landkreises BARUM sein wird. Er sieht mittelfristig große Probleme für Prenzlau und die Uckermark, weil neben Kaufkraftverlusten unter anderem der Kontakt zu regionalverbundenen Mitarbeitern der Kreisverwaltung Uckermark verloren gehen wird und in Eberswalde dann die uckermärkischen Probleme weit entfernt sind. Die örtliche Distanz, aber auch die sehr großen Kreise lassen ihn gegen die Reform sprechen. Er empfiehlt die Sache „einen Moment lang“ wirken zu lassen, da Aktionismus hier auch nicht weiterhilft.
Frau Wieland erkundigt sich darüber, warum nicht alle geplanten Landkreise Brandenburgs an den Speckgürtel Berlins ranreichen, wie es im Leitbild vorgestellt worden ist.
Der Vorsitzende weist daraufhin, dass dies eine Frage für die Landesregierung ist.
Der Zweite Beigeordnete bestätigt, dass die Landesregierung sich nicht an das eigene Leitbild gehalten hat und nun solche „Monster“- Kreise entstanden sind. Der Landtag wird auch über den Kreisstadtstatus entscheiden müssen. Er betont, dass sich alle Institutionen in Zukunft in Kreisstadtnähe orientieren werden und Prenzlau dann auch diesen Verlust tragen müsste.
Herr Schröder bittet um die Überprüfung der Gemeinkosten von ca. 617.000 Euro, da aus seiner Sicht die Berechnung falsch ist. Dabei bezieht sich die Verwaltung auf die Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) und gibt an, dass 15% pauschal für das pädagogische Personal miteinberechnet werden. Herr Schröder hat sich eine schriftliche Auskunft der KGSt eingeholt, welche erklärt, dass es sich bei den 15% der Gemeinkosten ausschließlich um die Kosten des Personalamtes handeln darf. Er fügt hinzu, dass in Templin die Kitagebührensatzung abgelehnt worden ist, weil dort die Stadtverordneten eine kostenfreie Kita wollten.
Der Bürgermeister widerspricht dem, da er eine Bestätigung der Arbeitsgruppe der KGSt vorliegen hat, in der bei Gemeinkosten selbstverständlich vom pädagogischen Personal gesprochen wird und diese Kosten mit 15% umgelegt werden können (laut Arbeitsgruppe sogar bis zu 30%). Da diese Thematik auch Teil einer Klage ist, wird das Gericht diese Frage wohl endgültig klären. Die Kitagebührensatzung in Templin wurde abgelehnt, weil die Stadtverordneten dort günstigere Gebühren wollten, wie zum Beispiel dies der Fall in Prenzlau ist, worauf einzelne Templiner Stadtverordnete verwiesen haben.

TOP 5. Bestätigung der Tagesordnung
Der Vorsitzende schlägt vor, den Antrag 90-1/2016 der Bürgerfraktion als Tagesordnungspunkt 17.1 einzufügen. Die Drucksache 90/2016 verschiebt sich dementsprechend auf den Tagesordnungpunkt 17.2.
Weiterhin infomiert er, dass bei der Drucksache 81/2016 der Vorlagentyp falsch angegeben worden ist. Dieser muss Beschlussvorlage heißen.
Über die so geänderte Tagesordnung wird wie folgt abgestimmt:
Abstimmung: 25/0/0 einstimmig angenommen

TOP 6. Angelegenheiten der Stadtverordnetenversammlung
Der Bürgermeister begrüßt Herrn Hoppe und wünscht ihm alles Gute zur weiteren Genesung.
Der Vorsitzende weist die Stadtverordneten auf den Sitzungskalender für 2017 hin.

TOP 7. Benennung eines neuen Mitgliedes des Kinder- und Jugendbeirates der Stadt Prenzlau DS-Nr.: 77/2016
Beschluss: Version: 1 „Die Stadtverordnetenversammlung benennt Jasmin Klein als Mitglied für den Kinder- und Jugendbeirat der Stadt Prenzlau.“
Abstimmung: 25/0/0 einstimmig angenommen

TOP 8. Beschluss der Eckpunkte zum Einzelhandelskonzept Prenzlau 2016 DS-Nr.: 82/2016
Der Zweite Beigeordnete weist daraufhin, dass das Einzelhandelskonzept von 2007 mit dem neuen Konzept ersetzt bzw. fortgeschrieben werden soll. Der zentrale Versorgungsbereich wird bei heutigem Beschluss im Flächennutzungsplan festgesetzt. Bei den Unterlagen konnten die Stadtverordneten auch ein Verträglichkeitsgutachten zum Turmcarré finden. Er erläutert den aktuellen Sachstand des ALDI Discounters. Mit dem Standort Turmcarré gibt es einige Probleme zwischen Vorhabenträger und der Grundstücksgesellschaft. Das Grundstück wurde nun wieder ausgeschrieben. In den Eckpunkten wird auch der zentrale Versorgungsbereich von den Stadtverordneten beschlossen. Für die Unternehmer sind die Eckpunkte ein positives Signal, da die Innenstadt zukünftigt gestärkt wird.
Herr Dr. Krause hätte dies lieber mit Satzung nach §34 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Zu viele Vorschriften beschränken die wirtschaftliche Entwicklung der Unternehmer. Änderungen und Vorschläge der Ausschüsse für mehr Flexibilität wurden nicht mitaufgenommen. Er will der Drucksache keine Zustimmung geben.
Herr Melters spricht sich gegen den Vollsortimenter und den Drogeriemarkt aus. Der ALDI Discounter sollte für ihn in Richtung McDonalds verlagert werden. Dieses wurde jedoch bereits abgelehnt.
Der Zweite Beigeordnete versteht den Wunsch nach Flexibilität. Er zweifelt an, dass diese Vorschriften die Unternehmer wirklich einschränken. Der 6. Punkt der Eckpunkte zum Konzept beauftragt den Bürgermeister, die bauplanungsrechtliche Verankerung und Umsetzung des Einzelhandelskonzeptes zu überprüfen. Weiterhin wendet der Zweite Beigeordnete sich an Herrn Melters und verweist auf den Punkt 5 Auswirkungsanalyse. Diese Analyse wurde ebenfalls bei Lidl und Norma abgefordert. Auch der ALDI Discounter muss eine Auswirkungsanalyse in Form eines Verträglichkeitsgutachtens egal bei welchem Standort abliefern.
Der Bürgermeister gibt an, dass bisher keine Ansiedlungen von Firmen aufgrund planungsrechtlicher Dinge abgelehnt wurden. Die Stadt hat eher Schwierigkeiten gegen diese eingereichten Verträglichkeitsanalysen vorzugehen, da es keine durchgreifenden Gegenargumente gibt. Er sieht die Flexibilität für die Unternehmer gegeben.
Herr Dittberner erkundigt sich, ob die Parkplätze gerade durch die Vergrößerung des Netto Discounter dann auch erweitert bzw. die wegfallenden Parkplätze ersetzt werden.
Der Zweite Beigeordnete beantwortet seine Frage. Die Erweiterung betreffe die Behindertenparkplätze direkt vor dem Markt, die dann wegfallen werden. Ein Stellplatznachweis für den Discounter ist vorhanden und wurde bisher pflichtgemäß nachgewiesen. Der Markt könnte für eine höhere Fluktuation der Fahrzeuge das Ordnungsamt beauftragen, die Parkplätze wie beim Kaufland zu kontrollieren. Dies liegt aber in der Hand des Netto Discounters.
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Eckpunkte des Einzelhandelskonzeptes Prenzlau 2016 gemäß Anlage 1.“
Abstimmung: 19/1/5 mehrheitlich angenommen

TOP 9. Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf und die öffentliche Auslegung der 6. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Prenzlau DS-Nr.: 70/2016
Der Zweite Beigeordnete fasst die Thematik zu den Tagesordnungspunkten 9.,10. und 11. zusammen und berichtet über die Planung der Firma Enerparc AG. Entlang der Stettiner Straße bestehe weiterhin die Möglichkeit eines Mischgebietes. Die Solaranlagen beginnen erst ein Stück hinter dem Mischgebiet. Er spricht den Sitzungskalender 2017 an und erklärt, dass die erste Sitzungsfolge bereits im Januar/Februar aufgrund einer sehr engen Zeitkette des Vorhabens vorgezogen werden musste. Die Firma Enerparc AG hat einen Zuschlag für die Einspeisung der Anlagen erhalten und hat nun 18 Monate Zeit diese Anlagen genehmigt zu bekommen, zu errichten und anzuschließen. Die Firma ist gezwungen, bevor die Vögel brüten, das Gelände vorzubereiten. Bis dahin müsste der Satzungsbeschluss von den Stadtverordneten gefasst worden sein.
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurden geprüft und deren Behandlung entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in den jeweiligen Abwägungstabellen (Anlage 1) beschlossen.
2. Der Planentwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Prenzlau wird in der vorliegenden Fassung vom Juli 2016 beschlossen. Der Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
3. Der Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Prenzlau mit der Begründung und Umweltbericht einschließlich der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben können und ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
4. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu dem Planentwurf und zu dem Begründungsentwurf einzuholen.“
Abstimmung: 25/0/0 einstimmig angenommen

TOP 10. Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf und die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Sondergebiet Photovoltaik Zuckerfabrik" DS-Nr.: 71/2016
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurden geprüft und deren Behandlung entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in den jeweiligen Abwägungstabellen (Anlage 1) beschlossen.
2. Der Planentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Sondergebiet Photovoltaik Zuckerfabrik" wird in der vorliegenden Fassung vom Juli 2016 beschlossen. Der Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht mit Anhängen wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
3. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Sondergebiet Photovoltaik Zuckerfabrik" mit der Begründung und Umweltbericht mit Anhängen einschließlich der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
4. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu dem Planentwurf und zu dem Begründungsentwurf sowie dem Umweltbericht mit Anhängen einzuholen.“
Abstimmung: 25/0/0 einstimmig angenommen

TOP 11. Durchführungs- und Erschließungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Sondergebiet Photovoltaik Zuckerfabrik" DS-Nr.: 81/2016
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Der gemäß § 12 Abs. 1 Baugesetzbuch abzuschließende Durchführungs- und Erschließungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Sondergebiet Photovoltaik Zuckerfabrik" der Stadt Prenzlau zwischen der Stadt Prenzlau, vertreten durch den Bürgermeister Herrn Hendrik Sommer und dem Vorhabenträger ENERPARC Solar Invest 107 GmbH, Zirkusweg 2, 20359 Hamburg vertreten durch die Geschäftsführer Herr Christoph Koeppen, Herr Frank Müllejans und Herr Stefan Müller, wird bestätigt. Sollten sich noch Änderungen für den Durchführungs- und Erschließungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Sondergebiet Photovoltaik Zuckerfabrik" aus der noch ausstehenden öffentlichen Beteiligung und dem nachfolgenden Satzungsbeschluss ergeben, so sind diese noch aufzunehmen bzw. zu ergänzen.“
Abstimmung: 25/0/0 einstimmig angenommen

TOP 12. 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen einschließlich Winterdienst in der Stadt Prenzlau (Straßenreinigungssatzung) DS-Nr.: 65/2016
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die als Anlage beigefügte "4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen einschließlich Winterdienst in der Stadt Prenzlau (Straßenreinigungssatzung)"“
Abstimmung: 25/0/0 einstimmig angenommen

TOP 13. 5. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung und den Winterdienst in der Stadt Prenzlau (Straßenreinigungsgebührensatzung) DS-Nr.: 64/2016
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die als Anlage 1 beigefügte 5. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung und den Winterdienst in der Stadt Prenzlau (Straßenreinigungsgebührensatzung).“
Abstimmung: 25/0/0 einstimmig angenommen

TOP 14. 5. Satzung zur Änderung der Satzung über die Schulbezirke für Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Prenzlau DS-Nr.: 73/2016
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die 5. Satzung zur Änderung der Satzung über die Schulbezirke für Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Prenzlau gemäß Anlage 1.“ Abstimmung: 25/0/0 einstimmig angenommen

TOP 15. Kostenbeitragssatzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer kommunalen Kindertagesstätte der Stadt Prenzlau DS-Nr.: 75/2016
Herr Melters stellt seine Gedanken und Überlegungen über die Entwicklung der Zuschüsse und des Eigenanteils der Stadt Prenzlau zum Betrieb der Kindertagesstätten sowie des Mittagessenszuschusses anhand einer kleinen Präsentation vor. Er äußert seine Bedenken zu den hohen Kosten, die durch die Stadt finanziert werden müssen und unterbreitet Vorschläge, wie man dies verringern könnte. Dabei spricht er auch die Privatisierung der Kitas an, um so die Gelder der Stadt zu sparen. Herr Melters bittet die Parteien, die Vertreter im Landtag haben, dies dort anzusprechen. Er spricht sich eigentlich gegen eine Privatisierung aus, jedoch denkt er, dass dies in Zukunft unumgänglich sein wird.
Herr Hoppe stimmt Herrn Melters dahingegend zu, dass man sich über die Kosteneinsparungen Gedanken machen sollte, auch mit der Option einer Privatisierung. Er selber spricht sich allerdings dagegen aus, weil die privaten Kitas auch nicht günstiger sein können und er das Land Brandenburg hier in der Pflicht sieht, die Kommunen zu unterstützen. Wenn es um das Wohl der Kinder geht, will er nicht sparen, dann müssen an anderen Ecken Einsparungen erfolgen.
Herr Hildebrandt spricht eine Satzungsänderung der Vorjahre an, in der die Netto- Beiträge auf Brutto-Beiträge geändert wurden. Dies hat man wieder verändert und nun müssen die Eltern wieder realistische Gebühren zahlen.
Herr Melters ergänzt, dass es in Zukunft ein Kostenproblem geben wird für die Stadt. Für ihn sind die privaten Kitas nicht schlechter gestellt als öffentliche Kitas. Die privaten Kitas müssen nicht unbedingt eine vollumfängliche Vollversorgung bieten. Auch er weist daraufhin, dass die finanzielle Unterstützung Landesaufgabe ist.
Der Bürgermeister betont, dass die Eltern in den privaten kleinen Kitas mit dem Essen zufrieden sind und ca. 2,80 - 4,00 Euro für ein Mittagessen komplett alleine bezahlen. Wenn die privaten Kitas die Versorgung so umsetzen wie die Kommunen, dann bekommen sie finanzielle Probleme, da sie auch noch Gewinn erzielen müssen. Sie müssten die Beiträge der Eltern auch erhöhen. Die Eltern der privaten Kitas wollen gar keine Frühstücks- und Nachmittagsversorgung, wenn sie das Gesamtkonzept ausreichend finden.
Herr Brämer hält die Ausführungen von Herrn Melters für unverständlich, da sie sich in sich widersprechen. Die Privatisierung wurde vor mehreren Jahren bereits abgelehnt.
Herr Meyer appeliert an das Land Brandenburg. Für ihn sind die Leidtragenden die Eltern und die Kommunen gemeinsam, die sich die Schuld gegenseitig geben. Er versteht beide Seiten und erläutert die Problematik.
Der Bürgermeister geht auf die Ausführungen von Herrn Hildebrandt ein. Er betont, dass die Stadt mit der Änderung von Netto auf Brutto-Beiträge keine Mehreinnahmen erzielt hat. Weiterhin fasst er zusammen, wie mit der neuen Kitagebührensatzung umzugehen ist. Diese ist ein Testlauf für ein Jahr. Da das KitaG keine richtige Erklärung einer Versorgung der Kinder hergibt und selbst nach der Gerichtverhandlung unklar ist,wie hoch die häusliche Ersparnis der Eltern ist, sollte das Jahr erst einmal abgewartet werden.
Herr Haffer äußert sich zu Herrn Brämers Ausführungen. Die Verantwortung für die Kinder der Stadt sollte in der öffentlichen Hand liegen. Er weist daraufhin, dass aus seiner Sicht die privaten Einrichtungen teurer wären als die öffentlichen, da diese Gewinn erzielen müssen. Die Haushaltssituation der Stadt Prenzlau erlaubt aus seiner Sicht die Finanzierung der Kosten, die durch die Kitagebührensatzung entstehen werden. Er spricht sich gegen den Appell an das Land Brandenburg aus.
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Kostenbeitragssatzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer kommunalen Kindertagesstätte der Stadt Prenzlau gemäß Anlage 1.“
Abstimmung: 19/3/3 mehrheitlich angenommen

TOP 16. Vergabe Zwischenmahlzeiten DS-Nr.: 72/2016
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Vergabe der Versorgung mit Zwischenmahlzeiten in den Kindertagesstätten der Stadt Prenzlau an Sodexo SCS GmbH, NL Berlin/GDS GmbH, Radeberg für den Zeitraum 01.01.2017 bis 31.12.2017.“
Abstimmung: 25/0/0 einstimmig angenommen

TOP 17. Ausschreibungskriterien Essenversorgung

TOP 17.1 Ausschreibungskriterien Essenversorgung DS-Nr.: 90-1/2016
Wortlaut:
„1) in Punkt 8: Musterspeisepläne vorlegen hier ist zu streichen - zusätzlich in Englisch
2) in Punkt 12: Bestell- und Abrechnungssystem hier ist zu ändern alt: Mitteilungsblatt zum Prozedere der Bestellung neben deutscher auch in englischer Sprache ist vom Caterer zu erbringen. neu: Mitteilungsblatt zum Prozedere der Bestellung in deutscher Sprache ist vom Caterer zu erbringen.“
Abstimmung: 14/10/1 mehrheitlich angenommen

TOP 17.2 Ausschreibungskriterien Essenversorgung DS-Nr.: 90/2016
Herr Melters stellt den Antrag, die einzelnen Nummern als Ganzes abzustimmen.
Der Antrag wird mit 25/0/0 einstimmig angenommen.
Die Stadtverordneten beschließen somit die Drucksache als Gesamtes.
Beschluss: Version: 1
„Es erfolgt eine Ausschreibung der Essensversorgung mit den in Anlage 1 aufgeführten Kriterien Nr. 1 bis 20, über die jeweils separat abgestimmt wird:“
Abstimmung: 25/0/0 einstimmig mit geänderter Anlage angenommen

TOP 18. Außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung für die Rückerstattung der Essengeldbeiträge DS-Nr.: 91/2016
Herr Dittberner meint, dass der Stadt Prenzlau hier ein finanzieller Schaden entstanden ist. Die Kommunalaufsicht hat in der Vergangenheit die Satzung überprüft und keine gesetzlichen Fehler entdeckt. Demnach möchte er, dass geprüft wird, inwiefern man die Kommunalaufsicht wegen deren „Fehlentscheidungen“ heranziehen könne, sich an dem entstandenen Schaden zu beteiligen.
Der Bürgermeister weist daraufhin, dass die Kommunalaufsicht eine Rechtsauffassung hat, die mit der damaligen Vorgehensweise der Stadt zwar konform ging. Letztendlich kann aber nur das Gericht in schwierigen Fällen eine Entscheidung fällen. Für ihn ist kein Schaden entstanden, da das Verwaltungsgericht ursprünglich den Eltern die Kosten zwar komplett zugesprochen hat. Aber das Oberverwaltungsgericht (OVG) hat entschieden, dass die Rechtsgrundlage des Verwaltungsgerichtes nichtig ist. Das OVG hat neu den § 812 BGB als Rechtsgrundlage festgestellt, durch den aber für die Stadt weniger Rückerstattungen entstehen. Er erläutert weiterhin, warum man in diesem Fall nicht von einem entstandenen Schaden sprechen kann.
Der Zweite Beigeordnete fügt hinzu, dass der größte Erfolg dieses Rechtsstreites für ihn der Fortschritt der Rechtsentwicklung im gesamten Land Brandenburg zum Thema Mittagessenversorgung ist. Auch wenn nicht alle Fragen beantwortet worden sind, wie die Festsetzung des Eigenanteils der Eltern, haben die Kommunalaufsicht, die Stadt und der Kläger nun höhere Rechtssicherheit.
Herr Dr. Krause hält das Kindertagesstättengesetz (KitaG) für stark verbesserungswürdig, da viele Aspekte in dem Gesetz nicht genau geklärt sind. Die Stadt muss sich daran halten und dementsprechend handeln. Nicht einmal eine Klage kann scheinbar die Rechtslage bei Auslegungssachen klären. Er bemängelt, dass der Eigenanteil der Eltern nicht festgelegt wurde vom Gericht. Er bittet die Parteien der Landesregierung das KitaG zu überdenken und solche grundsätzlichen Elemente festzulegen.
Herr Dittberner betont, dass es sich für ihn und seine Fraktion um einen Schaden handelt. Das ganze Land Brandenburg hat durch dieses Rechtsverfahren einen Regelungsgewinn erhalten. Er versteht daher nicht, warum das Land oder der Landkreis nicht für den Schaden finanziell herangezogen wird.
Für den Bürgermeister sind durch das Klageverfahren zwar Kosten entstanden. Durch die Entscheidung des OVG ist jedoch eine geringere Rückzahlung an die Eltern erforderlich. Es laufen jedoch weiterhin einige Klagen im Kita-Bereich. Im ganzen Land Brandenburg orientiert man sich dann an den Urteilen der Gerichte. Die Eltern haben gemäß dem Urteil des OVG`s einen Eigenanteil von 1,70 Euro pro Essen zu leisten. Das Urteil des Verwaltungsgerichtes hingegen wäre auf einer falschen Rechtsgrundlage umgesetzt worden (Rückzahlung noch von 3,04 EURO pro Essen).
Herr Hoppe warnt davor, die Stadt Prenzlau als Musterkommune im Bereich Kitagebühren zu sehen und anderen öffentlichen Einrichtungen das Klageverfahren in Rechnung zu stellen.
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt eine außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung in Höhe von 100.000,00 € für die Auszahlung von Essengeldbeiträgen für die Mittagessenversorgung aufgrund des Urteils des Oberverwaltungsgerichtes vom 14.09.2016.“
Abstimmung: 25/0/0 einstimmig angenommen

TOP 19. Überplanmäßige Auszahlung Grundschule Artur-Becker, Brandschutzertüchtigung - 2.Bauabschnitt DS-Nr.: 80/2016
Herr Hoppe fragt die Verwaltung nach einer Begrifferläuterung des Wortes „Brandschutzertüchtigung“.
Frau Oyczysk erklärt diesen Begriff im Auftrag des Bürgermeisters. Hierbei handelt es sich um Maßnahmen zur Umsetzung des jeweiligen Brandschutzkonzeptes eines Gebäudes. Weiterhin erläutert sie die geplanten Baumaßnahmen der Schule. Der Zweite Beigeordnete ergänzt die Zusammensetzung der Baumaßnahmenkosten und geht dabei auf die Fördermittel, den Eigenanteil und den zeitlichen Ablauf ein.
Herr Melters will wissen, wie hoch insgesamt die Brandschutzkosten für beide Schulen sind.
Der Bürgermeister informiert, dass die Oberschule Carl Friedrich Grabow ca. 3 Millionen Euro und die Artur-Becker Schule 1,1 Millionen Euro (inklusive Fahrstuhl) kosten wird.
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt eine überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 300.000 €, um die Kosten für den 2. Bauabschnitt der Brandschutzertüchtigung der Grundschule Artur- Becker bereits 2016 anweisen zu können. “
Abstimmung: 25/0/0 einstimmig angenommen

TOP 20. Überplanmäßige Auszahlung Oberschule Carl Friedrich Grabow, Brandschutzertüchtigung DS-Nr.: 88/2016
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt eine überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 395.000 € für die Maßnahme Brandschutzertüchtigung der OS Carl Friedrich Grabow.“
Abstimmung: 24/1/0 mehrheitlich angenommen

TOP 21. Außerplanmäßige Auszahlung: Sanierung Steg Seebad – Beschlussaufhebung DS-Nr.: 86/2016
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Aufhebung des Beschlusses DS 39/2016 – Außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 267.000 € netto zur Sanierung des Steges im Seebad.“
Abstimmung: 25/0/0 einstimmig angenommen

TOP 22. Außerplanmäßige Auszahlung: Sanierung Steg Seebad DS-Nr.: 87/2016
Herr Haffer erkundigt sich, ob es sich bei der Summe von 328.000 Euro um das Höchstmaß handelt.
Der Zweite Beigeordnete bestätigt Herrn Haffer das Höchstmaß. Die Angebote werden derzeit noch geprüft. Falls die Kosten diese außerplanmäßige Auszahlung übersteigen sollten, würde die Verwaltung die weitere Verfahrensweise mit den Stadtverordneten abstimmen.
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt eine außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von maximal 328.000 € netto für die Sanierung des Steges im Seebad. Die Deckung der außerplanmäßigen Auszahlung erfolgt aus liquiden Mitteln.“
Abstimmung: 25/0/0 einstimmig angenommen

TOP 23. Mitteilungen des Bürgermeisters Der Bürgermeister informiert, dass der Rotaract Club einen Bücherschrank in der Stadt aufstellen möchte. Der Standort am Bahnhof wird als Testlauf dienen. Herr Melters bezweifelt, dass der Standort am Bahnhof für den Bücherschrank geeignet ist. Er schlägt den Marktberg oder die Innenstadt vor.
Der Bürgermeister hält den Testlauf an dem Standort Bahnhof für nicht so verkehrt. Falls dieser Standort wegen Vandalismus nicht funktionieren sollte, kann der Schrank auch umgesetzt werden.
Der Zweite Beigeordnete berichtet von einer Abarbeitung eines Auftrages aus der Stadtverordnetenversammlung zu den Flüchtlingsunterkünften in der Berliner Straße und dem Telekom Gebäude. Der Landkreis Uckermark beabsichtigt die Unterkunft im ehemaligen Telekom Gebäude zeitnah zu schließen. Die zukünftigen Flüchtlingszahlen sind schwer abzuschätzen. Die neuen Container in der Berliner Straße stehen derzeit leer, was sich aber durch den Beschluss des Integrationsgesetzes ändern könnte. Die Umnutzung der Kasernen für Unterkünfte ist nicht geplant. Die Stadtverwaltung und der Landkreis Uckermark haben sich auf eine gemeinsame Kommunikation geeignet.

TOP 23.1 Bericht zum Haushalt der Stadt Prenzlau 2016 (1. Halbjahr) DS-Nr.: 68/2016
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

TOP 23.2 Mitteilung über die Geschäfte der laufenden Verwaltung (II. Quartal 2016) DS-Nr.: 83/2016
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

TOP 24. Fragestunde der Stadtverordneten
Herr Dittberner stellt die Anfrage 93/2016 zum Thema Fahrradrundweg, Damm Magnushof Abschnitt ab Kap bis Wiese Seelübbe. Er liest seine Anfrage vor und begründet sie.
Die Anfrage wird in der Stadtverordnetenversammlung mündlich und im Nachgang schriftlich vom Bürgermeister beantwortet.
Herr Dittberner will den Fortschritt bei der Beseitigung des Straßenabschnittes zwischen Seehausen und Seelübbe wissen.
Der Bürgermeister antwortet auf die Frage und gibt an, dass der Umbau im März 2017 vom Landkreis geplant ist.
Herr Haffer will wissen, wie der Sachstand beim Abschluss des Sanierungsgebietes ist.
Der Zweite Beigeordnete berichtet, dass nun ein Abschlussbericht vom Landesamt für Bauen und Verkehr gefordert wird und 2017 die Schlussbescheide rausgeschickt werden. Die Vorbereitungen diesbezüglich laufen an. Die Gestaltungssatzung gilt jedoch weiterhin, auch nach Aufhebung der Sanierungssatzung.

TOP 25. Schließung der Sitzung
Der Vorsitzende schließt die öffentliche Sitzung um 19.36 Uhr.

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Niederschrift SVV vom 06.10.2016 (öffentlich) (91.1 KB)

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