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Beschlussvorlage 96/2016
Haushaltssatzung der Stadt Prenzlau für das Haushaltsjahr 2017

Downloads

Drucksache 96/2016 (20.5 KB)

Anlage zur DS 96-2016 (27.8 KB)

Haushaltsplanentwurf für das Haushaltsjahr 2017 (5.2 MB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 08.12.2016 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Haushaltssatzung der Stadt Prenzlau für das Haushaltsjahr 2017 mit ihren Anlagen.

Anlagen:
Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt Prenzlau für das Haushaltsjahr 2017 (wird digital ausgereicht)

Begründung

Gemäß § 65 Abs. 1 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) hat die Stadt Prenzlau für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.

Der Entwurf der Haushaltssatzung wurde gemäß § 67 BbgKVerf vom Kämmerer zum 24.10.2016 aufgestellt, daraufhin vom Bürgermeister am 25.10.2016 festgestellt und anschließend der Stadtverordnetenversammlung zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

Die vorläufigen Jahresergebnisse der Ergebnis- und Finanzrechnung für das Haushaltsjahr 2015 weisen positive Ergebnisse bzw. Bestände aus.

Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass sich das ausgewiesene vorläufige Jahresergebnis durch die Buchungen im Zusammenhang mit der Abwicklung der Landesgartenschau, insbesondere die aufwandswirksame Ausbuchung der aktivierten Zuschüsse zur Kapitalrücklage in Höhe von 4,7 Mio. €, noch deutlich negativer darstellen wird. Dagegen stehen ertragswirksame zurückgeflossene Mittel der Gesellschaft in Höhe von 1,3 Mio. €. Somit wird sich das Jahresergebnis am Ende noch um ca. 3,4 Mio. € verschlechtern, so dass sich der Gesamtfehlbetrag nach Durchführung aller Abschlussbuchungen voraussichtlich auf -1,8 Mio. € belaufen wird. Die Finanzrechnung bleibt von diesen Buchungsvorgängen unberührt.

Der positive Bestand an Zahlungsmitteln zum 31.12.2015 wird durch die Übertragung von Haushaltsmitteln negativ beeinflusst, sobald diese im Folgejahr zur Auszahlung gelangen.

Der vorgelegte Haushaltsentwurf weist im Ergebnishaushalt einen Fehlbetrag aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 1.584.900 € aus. Auch die mittelfristige Ergebnisplanung bis zum Haushaltsjahr 2020 weist in den einzelnen Jahren Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses aus, die jedoch durch Inanspruchnahme der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gedeckt werden können. Zum 31.12.2014 ist die Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses auf 12.458.095 € angewachsen. Im Rahmen des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2015 wird wie zuvor erläutert eine Entnahme in Höhe von ca. 1,8 Mio. € erfolgen, um den Haushaltsausgleich zu gewährleisten.

D. h. die Konsolidierung ist weiter voranzutreiben, um die ordentlichen Jahresergebnisse der Folgejahre positiver zu gestalten.

Das außerordentliche Ergebnis weist lt. Planung für das Haushaltsjahr 2017 und Folgejahre durchweg positive Beträge aus, so dass die Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses weiter anwachsen wird. Zum 31.12.2014 hat die Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses einen Bestand von 743.229 €. Zum 31.12.2015 können voraussichtlich weitere 40,0 T€ (Plan 146,5 T€) zugeführt werden.

Besonderes Augenmerk muss weiterhin auf die mittelfristige Finanzplanung gelegt werden, da diese für die Haushaltsjahre 2017 ff. zum Teil negative Veränderungen des Zahlungsmittelbestandes aufzeigt. Aufgrund einer detaillierten Liquiditätsplanung konnte die Inanspruchnahme von Kassenkrediten seit Jahren vermieden werden.

Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Drucksache 88/2012 wurde der Höchstbetrag der Kassenkredite für das Haushaltsjahr 2017 auf 4,5 Mio. € festgesetzt.

Der Stand der Verbindlichkeiten aus Investitionskrediten beträgt zum 31.12.2015 2.526,8 T€. Dieser wird sich durch planmäßige Tilgungen bis zum 31.12.2016 voraussichtlich auf 1.798,0 T€ verringern. Eine neue Kreditaufnahme für die Durchführung von Investitionen ist nicht vorgesehen.

Verpflichtungsermächtigungen werden im Haushaltsplan 2017 für folgende Investitionsmaßnahmen veranschlagt:

lfd. Nr. Invest-Nr. Bezeichnung Betrag
1 1110418001 Erwerb TK-Anlage für Verwaltung 60.000
2 3650318001 Spielplatz Kita Kinderland 130.000
3 5410016003 L 26, Ortsdurchfahrt vom Milchhof bis
Ortsausgang (Stadtanteil)
230.000
4 5410016004 B 198/ Dr.-W.-Külz-Str., Abschnitt Friedrichstr.
bis Freyschmidtstr. (Stadtanteil)
100.000
Summe: 520.000

Aufgrund der positiven Geschäfts- und Wirtschaftsführung der beteiligten Unternehmen wird mittelfristig nicht davon ausgegangen, dass die Stadt Prenzlau durch die erteilten Bürgschaften in Anspruch genommen wird.

Die Hebesätze für die Realsteuern wurden letztmalig für das Haushaltsjahr 2013 erhöht und bleiben weiterhin unverändert.

Grundsteuer A 300 v. H.
Grundsteuer B 445 v. H.
Gewerbesteuer 375 v. H.

Nur durch strikte Sparsamkeit, Umsetzung von weiteren Konsolidierungsmaßnahmen und nachhaltige Aufgabenkritik kann die dauernde Leistungsfähigkeit der Stadt Prenzlau für die Zukunft gewährleistet werden. Bei freiwilligen Leistungen sind zukünftig Einschränkungen denkbar. Aufgrund der negativen Ergebnisentwicklung ist damit zu rechnen, dass der Kämmerer zu Jahresbeginn 2017 für einzelne Aufwands- bzw. Auszahlungsansätze eine Haushaltssperre gemäß § 71 (1) BbgKVerf ausspricht. Hierüber wird die Stadtverordnetenversammlung dann zu gegebener Zeit informiert.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Kämmerei

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