Abschließende Beratung im Ausschuss für Wirtschaft, Stadt- und Ortsteilentwicklung am 15.11.2016 vorgesehen.
Textauszug aus der Drucksache
Wortlaut:
Dürfen nur flexible Schilder aufgestellt werden, für die Reinigung der Straßen, oder auch fest installierte?
Anmerkungen:
In Sachsen gibt es schon Städte, wo eine feste Installation untersagt ist. Hierzu soll es eine richterliche Entscheidung geben.
Antwort des Bürgermeisters:
Eine derartige richterliche Entscheidung ist nicht bekannt.
Im Stadtgebiet Prenzlau befinden sich abhängig vom Reinigungszyklus sowohl stationäre als auch temporäre Haltverbote für die Reinigung der Fahrbahnen bzw. Parkplätze. Dies ist eine zulässige Verfahrensweise, die mit dem Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung für das gesamte Land Brandenburg abgestimmt ist.
Ordnungsamt
Stadtverordneter Hoppe