Anlage 1 zur DS 105-2016 (8.1 KB)
Anlage 2 zur DS 105-2016 (11.7 KB)
Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 08.12.2016 vorgesehen
Textauszug aus der Drucksache
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Satzung über die Versorgung mit Mittagessen in Kindertagesstätten und Schulen in Trägerschaft der Stadt Prenzlau gemäß Anlage 1.
Anlagen:
Anlage 1: Satzung über die Versorgung mit Mittagessen in Kindertagesstätten und Schulen in Trägerschaft der Stadt Prenzlau
Anlage 2: Synopse zur Satzung über die Versorgung mit Mittagessen in Kindertagesstätten und Schulen in Trägerschaft der Stadt Prenzlau
Anlage 3: Schreiben des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg vom 14. Oktober 2016
Frühere Äußerungen des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg, wonach Indizien und die Würdigung der Gesamtumstände zur Bewertung, ob es sich um Schul- oder Hortessen handelt, herangezogen werden sollten (z. B.: Wer begleitet die Kinder während der Einnahme des Mittagessens, in welchen Räumen und in welchem zeitlich, organisatorischen Zusammenhang wird das Essen eingenommen, welche Kinder nehmen am Essen teil – alle Schüler oder wird es wenigstens allen Schülern angeboten oder nur den Hortkindern?), führten zu dem Schluss, dass Schulund Hortkinder den gesetzlichen Bestimmungen des § 113 des Brandenburgischen Schulgesetzes und somit nicht dem Versorgungsanspruch gem. § 17 Kindertagesstättengesetz unterliegen.
Aufgrund des in der Anlage 3 beigefügten Schreibens des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg vom 14. Oktober 2016 und der darin beschriebenen Rechtsauffassung, die auf Anfrage der Verwaltung hin nunmehr vertreten wird, ist die Satzung über die Versorgung mit Mittagessen in Kindertagesstätten und Schulen in Trägerschaft der Stadt Prenzlau zu ändern.
Amt für Bildung, Sport und Soziales