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Anfrage 94/2016
Bürgerbeteiligung

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Drucksache 94/2016 (21.5 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beratung im Ausschuss für Wirtschaft, Stadt- und Ortsteilentwicklung am 15.11.2016 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Wortlaut:
Wie beurteilt der Bürgermeister das Potsdamer Modell der strukturierten Bürgerbeteiligung?
- Grundsätze der Bürgerbeteiligung
- WerkStadt für Beteiligungen
- Beteiligungsrat
Wird eingeschätzt das für Prenzlau ein ähnliches Modell in Frage kommen könnte?
Wenn ja, welche Schritte werden wann unternommen?

Begründung

Antwort des Bürgermeisters:
Das Potsdamer Modell der „strukturierten Bürgerbeteiligung“ hatte seinen Ursprung in einem am 05.05.2004 gefassten Beschluss der Potsdamer Stadtverordnetenversammlung. In diesem wurde der Oberbürgermeister beauftragt, ein Konzept „Bürgerkommune Potsdam“ zu erarbeiten. Der Potsdamer Bürgerhaushalt wurde dabei als das zunächst wichtigste Partizipationsprojekt definiert. Am 14.09.2011 stellte die Stadtverwaltung ein konzeptionelles Arbeitspapier für mehr Bürgerbeteiligung vor. Bereits hier wurde dies durch die Teilnehmer heftig diskutiert, da schon die Ausarbeitung des Konzeptes selbst unter Beteiligung der Bürgerschaft erfolgen sollte. Infolgedessen wurde eine Arbeitsgruppe „Bürgerbeteiligung“ gebildet, deren Arbeit am 09.05.2012 mit dem Ergebnis des Potsdamer Modells der „strukturierten Bürgerbeteiligung“ endete.

Ziel des Modells ist es, das Zusammenspiel von Verwaltung, Zivilgesellschaft und Kommunalpolitik neu auszurichten.

Dies hat den Zweck, mehr Bürgerbeteiligung zum Nutzen der BürgerInnen, aber auch zum Nutzen der Verwaltung einzubringen. Es entsteht ein produktiver Prozess des Austausches und konstruktiven Dialogs zwischen Bürgerschaft, Verwaltung und Stadtpolitik. Die Bürger sollen somit in Beteiligungsprozesse eingeschlossen werden sowie in politischen Themen mitwirken, mitdiskutieren und mithandeln.

Das Modell strukturiert sich in 3 Bereiche:
1. Grundsätze der Bürgerbeteiligung
2. WerkStadt für Beteiligungen (WfB)
3. Beteiligungsrat

Die „Grundsätze der Bürgerbeteiligung“ gliedern sich in Verbindlichkeit, frühzeitige Einbeziehung, Informationsbereitstellung, Kommunikation, Aktivierung, Anerkennungskultur und Gleichbehandlung. Sie sind mit klaren Definitionen hinterlegt, an die sich Politik, Verwaltung und Bewohnerschaft orientieren sollen. Sie bilden die Voraussetzung für die Arbeit der WfB und des Beteiligungsrates.

Basierend auf den Grundsätzen der Bürgerbeteiligung sind dann folgende Bereiche entstanden:
Die „WerkStadt für Beteiligungen“ Sie wird gleichberechtigt von der Verwaltung und einem freien Träger betrieben. Die WerkStadt dient der Verwaltung zur Unterstützung und Beratung und fungiert in Richtung der Stadtöffentlichkeit.
Demnach soll sie die Kommunikation zwischen Stadtöffentlichkeit und Verwaltung verbessern.
Hinzukommend soll die WerkStadt die gesamtstädtischen Strukturen für eine bessere Bürgerbeteiligung aufbauen.
Sie ist eine Einrichtung, in der Angelegenheiten und jeweilige Beteiligungsprozesse gemeinsam besprochen werden.

Neben der „WerkStadt für Beteiligungen“ agiert der „Beteiligungsrat“ als unterstützendes Organ.
Dieser soll die Bürgerbeteiligung der Stadt, als ehrenamtliches, unabhängiges und beratendes Gremium nach § 12 der städtischen Hauptsatzung Potsdams, kritisch begleiten und unterstützen.
Der Beteiligungsrat bewertet laufende Beteiligungsprozesse und schlägt Veränderungen vor.
In Potsdam setzt sich der Beteiligungsrat aus 14 Personen zusammen: darunter neun ausgeloste BürgerInnen, zwei Stadtverordnete, zwei VerwaltungsmitarbeiterInnen und einen fachlichen Experten.

Neben dem o.g. Model bestehen gemäß der städtischen Hauptsatzung Potsdams nach §§ 8, 10 und 12 ein Migrantenbeirat, Beirat für Menschen mit Behinderung und Seniorenbeirat.

Reflexionen auf die Situation in der Stadt Prenzlau

Nach eigener umfangreicher Auswertung und Einschätzung dieses Modells ist zunächst anzumerken, dass seitens der Bürger der Stadt Prenzlau der Wunsch nach einer derartigen Bürgerbeteiligung nicht bekannt ist.

Dennoch ist die Verwaltung in Bezug auf brisante Themen stets bemüht, die Bürger zu informieren und auch zu integrieren. Als jüngstes Beispiel wären die Bürgerversammlungen zur Thematik „Integration der Flüchtlinge“ zu nennen. Dort wurden die Bürger entsprechend involviert und befragt. Darüber hinaus wird im nächsten Jahr an der Etablierung eines Bürgerhaushalts ab dem Jahr 2018 gearbeitet.

Weiter anzumerken ist, dass die Stadt Prenzlau mit ihren Beiräten (darunter zählen der Seniorenbeirat, der Beirat für Menschen mit Behinderung, der Sportbeirat und der Kinderund Jugendbeirat) sowie dem ehrenamtlichen Ausländerbeauftragten bereits über eine Vielfalt von Interessensgruppenvertretungen verfügt.

Daneben sei als weiteres Instrument der Einwohnerbeteiligung die Einwohnerbeteiligungssatzung erwähnt. Neben Informationsverpflichtungen des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten, haben hiernach auch die Bürger das Recht, Einwohnerversammlungen auf Antrag einzuberufen. Voraussetzung ist allerdings, dass mindestens 5 v. H. der Einwohner diesen Antrag unterstützen.

Weiterhin ist zu erwähnen, dass sich die Stadt ebenfalls mit den Belangen der Orts- und Gemeindeteile durch vorhandene Ortsbeiräte auseinandersetzt, die soweit es die Geschäftslage erfordert einberufen und durch den Bürgermeister begleitet werden. Demnach ist der Ortsbeirat vor der Beschlussfassung der Gemeindevertretung oder des Hauptausschusses in folgenden Angelegenheiten zu hören:
1. Planung von Investitionsvorhaben in dem Ortsteil,
2. Aufstellung, Änderung und Aufhebung des Flächennutzungsplans sowie von Satzungen nach dem Baugesetzbuch und bauordnungsrechtlichen Satzungen, soweit sie sich auf den Ortsteil beziehen,
3. Planung, Errichtung, Übernahme, wesentliche Änderungen und Aufhebung von öffentlichen Einrichtungen in dem Ortsteil, Aus- und Umbau sowie zu
4. Entscheidungen über Straßen, Wege und Plätze in dem Ortsteil,
5. Änderung der Grenzen des Ortsteils und
6. Erstellung des Haushaltsplans

Schlussfolgernd ist festzuhalten, dass die Stadt Prenzlau bereits über eine Vielzahl von Bürgerbeteiligungen verfügt. Vor dem Hintergrund der Größe der Stadt Potsdam im Vergleich zur Stadt Prenzlau und der sehr viel weitreichenderen Themenvielfalt kommt aus meiner Sicht ein gleichgeartetes Modell für die Stadt Prenzlau, auch aus Kosten- und Aufwandsgründen, nicht in Betracht.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Stadtverordneter Hoppe

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