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Niederschrift  
über die öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Güstow vom 28.09.2016 (öffentlich)

( reine Textanzeige )

Niederschrift über die öffentliche Sitzung
des Ortsbeirates Güstow der Stadt Prenzlau am Mittwoch, dem 28.09.2016,
Versammlungsraum Güstow, Am Lindenberg 48
Beginn: 18.00 Uhr Ende: 19.45 Uhr

Entschuldigt:
Herr Matzdorf

Tagesordnung:
1. Eröffnung der Sitzung
2. Feststellen der Beschlussfähigkeit
3. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 02.03.2016
4. Einwohnerfragestunde
5. Bestätigung der Tagesordnung
6. Aktuelle Informationen über Windkraftplanung im Gemeindegebiet
7. Sachstand Vorentwurf Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan
8. Potentielle Kompensationsmaßnahmen für das künftige Windfeld Güstow
9. Information zum Straßenbeleuchtungsbau
10. Weitere Verfahrensweise Pflege Sportplatz
11. Aktuelles

TOP 1. Eröffnung der Sitzung
Die Ortsvorsteherin eröffnet um 18.00 Uhr die öffentliche Sitzung.

TOP 2. Feststellen der Beschlussfähigkeit
Die Ortsvorsteherin stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung und die Beschlussfähigkeit fest. 2 Mitglieder des Ortsbeirates Güstow sind zu Beginn der Sitzung anwesend.

TOP 3. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 02.03.2016
Der Zweite Beigeordnete berichtet über die Abarbeitung der dort festgehaltenen Aufgaben.
Gegen die o. g. Niederschrift werden keine Einwände erhoben.

TOP 4. Einwohnerfragestunde
Herr Eickmann moniert, dass sich die Eigentumsverhältnisse in seiner Nachbarschaft verändert haben und er nicht darüber informiert worden ist. Daraufhin entbrennt eine heftige Diskussion mit den Nachbarn. Nach einiger Zeit wird dies von der Ortsvorsteherin unterbunden.
Der Zweite Beigeordnete verweist grundsätzlich darauf, dass der Verkauf eines Grundstückes „von Privat an Privat“ nicht dem jeweiligen Nachbarn zur Kenntnis zu geben ist.
Herr Dittmann kritisiert das ständige Parken auf der Rasenfläche durch landwirtschaftliche Maschinen von Herrn Torsten Affeldt. Dies betrifft insbesondere den Bereich der Grünfläche südlich des Feuerwehrhauses, wo sich früher mal eine Zuwegung zu einer ehemaligen Waage befand. Durch das Abstellen der Wirtschaftsfahrzeuge von Herrn Affeldt hat Herr Dittmann Probleme bei der Einsichtnahme bei dem Herabfahren von seinem Hof.
Herr Affeldt hingegen verweist darauf, dass es eine öffentliche Straße sei und dass das Parken bereits mit dem Ortsbeirat besprochen ist. Hierzu entbrennt eine heftige Diskussion, ob dies zutreffend ist oder nicht.
Der Zweite Beigeordnete unterstreicht, dass er nicht Schiedsrichter spielen will. Grundsätzlich sind Grünflächen nicht zu befahren und es darf auch nicht auf ihnen geparkt werden, das gilt sowohl in der Kernstadt als auch in den Ortsteilen. Deshalb empfiehlt er, dass sich der Ortsbeirat noch einmal mit den Anliegern und Herrn Affeldt darüber verständigt, ob das Parken in diesem Bereich zugelassen wird oder künftig generell durch das Aufstellen von Blumenkübeln unterbunden werden soll.
Frau Jüdes verweist auf die umgefahrene Straßenlampe am Kriegerdenkmal und fragt an, warum diese noch nicht aufgestellt worden ist.
Der Zweite Beigeordnete verweist darauf, dass dies im Zuge der ohnehin anstehenden Straßenbeleuchtungsarbeiten im Oberdorf erfolgen wird.

TOP 5. Bestätigung der Tagesordnung
Der Zweite Beigeordnete bittet um das Einfügen eines speziellen Tagesordnungspunktes „Aktuelle Informationen über Windkraftplanung“ da es hierzu drei wichtige Unterpunkte gibt. Diesem Antrag folgt der Ortsbeirat, sodass als neuer Punkt TOP 6 „Aktuelle Informationen über Windkraftplanung im Gemeindegebiet“ aufgenommen wird, alle anderen Tagesordnungspunkte verschieben sich dementsprechend nach hinten.
Abstimmung: 2/0/0 einstimmig angenommen

TOP 6. Aktuelle Informationen der Windkraftplanung
Der Zweite Beigeordnete informiert
a. über die aktuellen Planungen von Denker & Wulf zum Repowering der bestehenden 28 Anlagen und dem Ersatz durch 11 Anlagen, die dabei gezeigte Karte ist diesem Protokoll als Anlage 1 beigefügt. Der Zweite Beigeordnete verweist nachträglich darauf, dass sämtliche Anlagen entweder mindestens 1000 Meter, wenn nicht sogar 1200 Meter, von den Ortslagen Güstow bzw. Wilhelmshof entfernt liegen und sich im Geltungsbereich des bereits beschlossenen und genehmigten, jedoch noch nicht bekanntgemachten Regionalplanes 2016 befinden. Aus der Einwohnerschaft kommen zwei Nachfragen zu den anderen beiden im Plan eingetragenen Windkraftanlagen. Der Zweite Beigeordnete informiert darüber, dass es sich einmal um die bereits errichtete Anlage von Herrn Affeldt und bei der anderen Anlage um die nur 840 m von der Ortslage entfernt liegende neue Anlage handelt, auf die jedoch in einem weiteren Unterpunkt noch im Detail eingegangen wird. Insgesamt werden beim Repowering 28 Anlagen durch 11 Anlagen ersetzt, die jeweils eine Gesamthöhe von 230 Meter haben werden und vermutlich jeweils eine Leistungsfähigkeit von 4,2 MW.
b. Der Zweite Beigeordnete informiert anhand von zwei Folien über zwei Bauanträge im Bereich Güstow bzw. Basedow. Dabei handelt es sich einmal um eine Anlage der Firma Grimme, sie liegt 1066 Meter von der Ortslage Basedow entfernt, außerhalb des Regionalplanes 2004, aber innerhalb des künftigen Regionalplanes 2016. Es handelt sich dabei um eine Anlage des Typs E126, Nabenhöhe 135 Meter, Gesamthöhe knapp 200 Meter, 4,2 MW. Aufgrund der Höhe der Anlage sind hier besondere Prüfungen von Schall und Schatten erforderlich. Die Lage dieser Anlage ist der beigefügten Anlage 2 zu entnehmen. Des Weiteren gibt es einen Antrag von Herrn Angelo Brecht für eine geringe Standortverlagerung einer bereits beantragten, aber noch nicht errichteten Anlage. Hierbei handelt es sich um eine E280, Gesamthöhe 183 Meter, 2,3 MW Leistung. Sie liegt innerhalb des Regionalplanes 2004 und 2016 und ist deutlich mehr als 1000 Meter von der Ortslage von Basedow oder gar Güstow entfernt. Der genaue Standort ist der Anlage 3 zu entnehmen.
c. Informationen über die vom 30.08.2016 erteilte Genehmigung des Landesamtes für Umwelt für eine weitere Windkraftanlage der Firma TA-GE Wind GmbH die 840 Meter von der Ortslage entfernt liegt.
Der Zweite Beigeordnete informiert darüber, dass nach einem gestrigen Telefonat mit der Leiterin der regionalen Planungsstelle Uckermark-Barnim, der Regionalplan 2016 genehmigt wurde und Mitte Oktober mit der Veröffentlichung im Amtsblatt rechtmäßig werden wird. Leider ist das Landesumweltamt der Auffassung, dass bis dahin alle Windkraftanlagen, auch wenn sie unter 1000 Meter liegen, auf der Basis des Regionalplanes 2004 beurteilt werden. Aus diesem Grunde hat sich das LfU auch über die von der Stadt Prenzlau beantragte Zurückstellung des Baugesuches hinweggesetzt. Er übergibt das Wort an Herrn Buth, der darstellt warum die Stadt Prenzlau keinen Dritt-Widerspruch gegen die Genehmigung dieser Anlage einlegen wird.
Herr Buth führt aus, dass der maßgebliche Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer emissionsschutzrechtlichen Genehmigung oder Baugenehmigung zur Errichtung von Windkraftanlagen die Genehmigungserteilung ist. Nachträgliche Änderungen der Sach- und Rechtslage zu Lasten des Bauherren bleiben außer Betracht. Hierzu gibt es Verwaltungsgerichtsurteile aus München aus dem Jahre 2015 oder Magdeburg aus 2007. Da der neue Regionalplan bisher nicht bekannt gemacht wurde, bleibt bis dahin die Anwendung des Regionalplanes 2004 als Beurteilungsgrundlage. In der Diskussion dazu fragt Frau Hust dazu an, ob es denn zielführend und erfolgreich sein könnte, wenn sie sich mit anderen Nachbarn zusammen gegen diese Windkraftanlage einsetzt. Herr Buth verweist darauf, dass sie für eine erfolgreiche Klage die Verletzung nachbarschaftlicher Belange und Rechte geltend machen muss. Mehrere Bürger verweisen auf die mit derartig großen Anlagen verbundenen Schallbelästigungen und Schattenschlag und die Entwertung der Grundstücke. Dem entgegnet Herr Buth, dass die Entwertung der Grundstücke kein Gesichtspunkt ist, der vor dem Verwaltungsgericht Bestand haben wird.
Herr Wolf und Herr Dittmann fragen Herrn Affeldt, warum er so ein Interesse hat, der Bevölkerung eine derartige Anlage so dicht vor den Ort zu setzen. Beide, unterstützt von anderen Einwohnern, machen geltend, dass bereits von seiner vorhandenen Anlage Schallbelästigungen im Ort vorhanden sind.
Der Zweite Beigeordnete informiert darüber, dass sich selbstverständlich alle Anlagenbetreiber an die Auflagen des Genehmigungsbescheides halten müssen. Häufig werden Anlagen auch mit Nachtabschaltung oder gedrosselten Leistungsparametern genehmigt. Er informiert über ähnliche Beschwerden aus dem Bereich Blindow, wo dann die Möglichkeit besteht, dass die Stadt Prenzlau die zuständigen Genehmigungsbehörden über diese Geräuschbelästigungen informiert. Dann wird der Betreiber regelmäßig aufgefordert, durch eine entsprechende Einmessung der Anlage, die jedoch einige Zeit dauern kann, nachzuweisen, dass der Betrieb seiner Windkraftanlagen den im Genehmigungsbescheid fixierten Auflagen entspricht. Der Zweite Beigeordnete fragt in die Runde, ob die Stadt Prenzlau bezogen auf die vorhandene „Affeldtanlage“ dieses in Gang setzen soll. Dies wird von zahlreichen Bürgern unterstützt und es wird darum gebeten.
Herr Affeldt und Herr Eickmann verweisen darauf, dass sie ursprünglich nur auf die Idee kamen, weil eine der Windkraftanlagen, die von Denker & Wulf repowert wird, deutlich näher an den Ort heranrücken sollte.
Der Zweite Beigeordnete verweist dem hingegen auf die jetzt vorliegende Planung, die einen deutlichen Abstand in diesem Bereich, und zwar über 1000 Meter von der Ortslage einhält. Herr Eickmann bietet an, die Historie der Entwicklung ihres Projektes in Form einer Power-Point-Präsentation vorzustellen. Dies wird seitens der Einwohner bzw. des Ortsbeirates für nicht zielführend erachtet, da die Genehmigung der zweiten Anlage nun erteilt worden ist.
Frau Affeldt fragt, welche Einspruchsfrist gegebenenfalls bei der Genehmigungsbehörde eingehalten werden müsse.
Herr Buth informiert darüber, dass die Stadt Prenzlau, auch wenn keine förmliche Zustellung erfolgt ist, lediglich eine Monatsfrist zur Verfügung hat, die am 30.09.16 auslaufen wird. Bei Nachbarn, denen der Genehmigungsbescheid nicht direkt bekannt gemacht worden ist, beträgt die Einwendungsfrist 1 Jahr. Herr Buth verweist abschließend noch einmal darauf, dass die Stadt wegen Aussichtslosigkeit eines Drittwiderspruches keine Klage erheben wird. Nach diesem Tagesordnungspunkt verlässt Herr Buth die Ortsbeiratssitzung.

TOP 7. Sachstand Vorentwurf Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan
Der Zweite Beigeordnete informiert anhand von zwei Kartenausschnitten (Anlage 4+5) über den Flurentwurf des Flächennutzungsplanes und Landschaftsplanes für den Ortsteil Güstow und den Gemeindeteil Mühlhof. Einleitend erklärt er den Hintergrund, warum die bisherigen Teilflächennutzungspläne aus den 90er Jahren bzw. aus dem Jahr 2001 nunmehr nach 15 Jahren in ein gemeinsames Planwerk zusammengeschrieben werden müssen.
Der Zweite Beigeordnete erläutert im Einzelnen die vorgesehenen Ausweisungen der Bauflächen, sowie die in Güstow nur zum kleinen Teil, jedoch zum großen Teil in Mühlhof vorhandenen Potentialflächen für künftige Wohnbebauungen.

TOP 8. Potentielle Kompensationsmaßnahmen für das künftige Windfeld Güstow
Im Zusammenhang mit der bereits unter Punkt 6 vorgestellten aktuellen Planung von Denker & Wulf zum Repowering der Windkraftanlagen informiert der Zweite Beigeordnete über die erforderlichen Kompensationsmaßnahmen. Er verweist insbesondere darauf, dass es bisher nicht gelungen ist, den Ausgleich im Gemeindegebiet Güstow/Klinkow/Basedow sicher zu stellen, die bisherigen Kompensationsmaßnahmen sind in dem Bereich Dauer/Schönwerder vorgesehen. Darüber hinaus ist beabsichtigt, den Eingriff in das Schutz- und Landschaftsbild durch Ausgleichszahlungen an das Land zur Speisung des Naturschutzfonds zu kompensieren.
Der Zweite Beigeordnete informiert über die bisherigen Anstrengungen der Stadtverwaltung, wonach derartige Ersatzzahlungen nicht mehr auf der Basis des Hinweisblattes des MLUL gezahlt werden sollen, sondern vorwiegend eine Naturalkompensation vor Ort im Bereich des Eingriffs erfolgen soll. Er bittet die anwesenden Einwohner, und insbesondere auch Herrn Liermann um Hinweise, wo in sinnvollerweise im Gemeindegebiet Güstow/Mühlhof/Klinkow/Basedow Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen angesiedelt werden können. In einer Diskussion dazu sieht Herr Liermann einige Möglichkeiten, zum Beispiel entlang der Gemarkungsgrenze Güstow-Basedow durch Schutzhecken Kompensationsmaßnahmen vorzunehmen. Herr Fliegel verweist auf den Bereich des ehemaligen Ausbaus Hasselberg, wo auch die Stadt noch einige Grundstücke besitzt. Hier wären sicherlich noch Kompensationsmaßnahmen mit Blick auf den Artenschutz (Fledermausquartiere in Fundamenten der ehemaligen Bebauung) möglich.
Der Zweite Beigeordnete sagt zu, dass es dazu noch einen gesonderten Termin zwischen der Sachbearbeiterin Frau Hegemann und Herrn Liermann geben wird. Herr Liermann führt nochmal umfassend aus, dass gerade die jüngsten Witterungsumstände die Notwendigkeit von Schutzheckenpflanzungen dringend erforderlich machen, da die Winderosion derzeit doch erhebliche schädigende Wirkung auf den Acker hat.

TOP 9. Information zum Straßenbeleuchtungsbau
Der Zweite Beigeordnete informiert über die anstehende Erneuerung der Straßenbeleuchtung im Bereich des Oberdorfes, und verweist auf die am Tag zuvor stattgefundene Anliegerversammlung, in der über die Anliegerbeiträge und das Vorhaben insgesamt informiert wurde. Die vorhandene Straßenbeleuchtung ist über 40 Jahre alt (Bleikabel). Die normative Nutzungsdauer beträgt 30 Jahre. Es wurden häufig Reparaturen durchgeführt, im Jahre 2004 musste sogar ein Bereich temporär mit einer Freileitung überbrückt werden.
Bisher sind dort 12 Lichtpunkte vorhanden, künftig werden es 17 Lichtpunkte sein und es erfolgte die neue Verlegung eines Kabels. Zwei vorhandenen Stahlmasten in Höhe Feuerwehr werden wieder verwendet. Als Lampentyp kommt der Typ Helux, eine technische Leuchte (Oval) mit LED-Beleuchtung, wie schon an der L25 Richtung Fürstenwerder zum Einsatz. Die Masthöhe wird 6 Meter betragen und damit wird eine Ausleuchtung der Straße und des Gehweges möglich sein. Die Bauzeit wird Mitte Oktober bis Ende November 2016 sein. Die Ausführung erfolgt durch die Firma Gottschalk. Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen etwa 41T €. Es fallen KAGBeiträge in Höhe von 20 % an, das heißt ca. 8T € werden auf die Anlieger auf beiden Seiten umgelegt. Pro Partei liegen die anfallenden Anliegerbeiträge jeweils, je nach Grundstücksgröße, zwischen 100 € und 900 €.

TOP 10. Weitere Verfahrensweise Pflege Sportplatz
Einführend informiert der Zweite Beigeordnete darüber, dass er in der Leitungssitzung der Feuerwehr vom 02.08.2016 darauf hingewiesen wurde, dass der Sportverein „Regenbogen“ seinen Spielbetrieb eingestellt hat, der Verein jedoch selber noch existiert. Es besteht seitens der Stadt Prenzlau ein großes Interesse daran, den Pachtvertrag mit Privat weiterhin aufrecht zu erhalten, wenn dann im Ort sicher gestellt wird, dass nach wie vor die Rasenmahd regelmäßig erfolgen wird. Am Rande informiert er darüber, dass seitens des Gebäudemanagements in der Haushaltsberatung ein neuer Rasentraktor angemeldet worden ist und der neu gegründete Sportverein „Rot-Weiß“ bereits sein Interesse bekundet hat, unter anderem in Güstow zu spielen. Die regelmäßige Rasenmahd durch den Verein „Rot- Weiß“ ist noch nicht abschließend geklärt. In der weiteren Diskussion werden verschiedene Überlegungen geäußert. Es wird deutlich, dass die Entscheidungsfindung innerhalb des Vereins, wie es mit dem Verein „Regenbogen“ weiter geht und was dann mit dem zugehörigen Rasentraktor passiert, noch nicht abgeschlossen ist. Der Zweite Beigeordnete empfiehlt dem Ortsbeirat, hierzu alle Beteiligten einzuladen und in der kommenden Winterperiode darüber nachzudenken, wie es mit dem Sportplatz weiter gehen soll, damit ab März/April 2017 dann wieder eine regelmäßige Mahd sichergestellt werden kann.

TOP 11. Aktuelles
Der Zweite Beigeordnete spricht das Gefallenendenkmal an und die sehr allgemein gehaltene Tafel für die Opfer des 2. Weltkrieges. Er berichtet von seiner Erfahrung aus Dedelow, wo Verwandte von Gefallenen aus dem 2. Weltkrieg es als sehr wohltuend empfanden, durch eine Gedenktafel, die den Namen ihrer Verwandten aufzeigt, einen Platz zum Trauern zu haben. Er bitte die Einwohner und den Ortsbeirat auch darüber in Ruhe nachzudenken, ob man eine solche analoge Verfahrensweise wie in Schönwerder oder Dedelow auch für Güstow ins Auge fassen sollte.

Downloads

Niederschrift Ortsbeirat Güstow vom 28.09.2016 (öffentlich) (56.2 KB)

Anlage 1 zur Niederschrift Ortsbeirat Güstow vom 28.09.2016 (öffentlich) (806.9 KB)

Anlage 2 zur Niederschrift Ortsbeirat Güstow vom 28.09.2016 (öffentlich) (404.9 KB)

Anlage 3 zur Niederschrift Ortsbeirat Güstow vom 28.09.2016 (öffentlich) (301.4 KB)

Anlage 4 zur Niederschrift Ortsbeirat Güstow vom 28.09.2016 (öffentlich) (1.0 MB)

Anlage 5 zur Niederschrift Ortsbeirat Güstow vom 28.09.2016 (öffentlich) (952.3 KB)

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