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Anfrage 107/2016
Beschäftigungen in (AGH-MAE) - Maßnahmen

Downloads

Drucksache 107/2016 (15.5 KB)

Anlage 1 zur DS 107-2016 (6.6 KB)

Anlage 2 zur DS 107-2016 (7.8 KB)

Anlage 3 zur DS 107-2016 (6.6 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beratung im Hauptausschuss am 28.11.2016 vorgesehen

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Wortlaut:
Gibt es in der Stadtverwaltung (AGH-MAE) - Maßnahmen nach der Richtlinie des Landkreises Uckermark zur Durchführung des § 16 des 2. Buches Sozialgesetzbuch (SGB II)?
Wenn ja, dann bitte um Beschreibung.
Wenn nein, dann bitte um Begründung.

Anmerkungen:
Die Maßnahmen sollen gemeinwohlorientiert sein.

Begründung

Antwort des Bürgermeisters: Die Stadt Prenzlau beantragt seit vielen Jahren regelmäßig Maßnahmen nach § 16 d SGB II (Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung, d. h. MAE) beim Jobcenter Uckermark. Schwerpunkte sind und waren dabei die Unterstützung bei der Verschönerung der Stadt sowie die Unterstützung bei den freiwilligen Aufgaben im Kulturbereich. Nicht alle Anträge wurden und werden dabei genehmigt, dennoch sind die bewilligten Maßnahmen eine wichtige Unterstützung der freiwilligen und kleinteiligen Tätigkeitsfelder der Stadtverwaltung.
Aktuell werden direkt über die Stadtverwaltung folgende MAEs in Eigenregie angeleitet:
- 3 MAE-Teilnehmer- Unterstützung bei Verschönerungsarbeiten im Stadtgebiet
- 1 MAE-Teilnehmer - Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit im Dominikanerkloster
- 1 MAE-Teilnehmer - Unterstützung des Kulturhistorischen Museums der Stadt Prenzlau
Die Beschreibungen für die vorgenannten Maßnahmen sind als Anlage beigefügt.
Darüber hinaus hatte die Stadt Prenzlau beispielsweise über mehrere Jahre auch eine MAE mit bis zu 8 Teilnehmern auf dem Friedhof sowie zur Umsetzung des Projekts „Tiger- Kids“ in den Kindertagesstätten mit 2 Teilnehmern durchgeführt, die aber jeweils seit 2011 und 2012 durch das Jobcenter Uckermark nicht mehr bewilligt wurden.
Neben den MAEs werden unter Regie der Verwaltung auch die Möglichkeiten des Bundesfreiwilligendienstes (BFD) und des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) genutzt. So sind eine Stelle BFD im Schulbereich sowie drei FSJ-Stellen in den Kindertagesstätten eingerichtet und besetzt.
Im Rahmen des Programms „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ wurden der Stadt Prenzlau zudem drei Stellen bewilligt. Davon wurde eine Stelle in der Stadtbibliothek eingerichtet. Hier wird Unterstützung bei der Organisation des Jugend-Literatur- Wettbewerbes und von Angeboten der Leseförderung und Medienkompetenz für Kinder und Jugendliche gegeben. Zwei Stellen wurden bei der Begegnungsstätte und Kleiderkammer „Diester“ im Bereich der Integration von Geflüchteten eingerichtet.
Des Weiteren arbeitet die Stadt Prenzlau eng mit den örtlichen Arbeitsfördergesellschaften, wie die LAFP e. V., MUG e. V. und dem Angermünder Bildungsverein e. V. zusammen und versucht darüber, deren Teilnehmer über gemeinsame Projekte in Beschäftigung zu bringen.
Aktuell sind seitens der Bundes- und Landesregierung leider keine weiteren Förderprogramme für den 2. Arbeitsmarkt angezeigt, für die die Stadt Prenzlau entsprechende Beschäftigungsmöglichkeiten bereitstellen könnte.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Stadtverordneter Hoppe

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