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Antrag 112/2016
Erklärung der Stadt Prenzlau zum Kreissitz

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Drucksache 112/2016 (16.4 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 08.12.2016 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Wortlaut:
Der Bürgermeister wird beauftragt, eine begründete Erklärung zu erarbeiten, aus der hervorgeht, dass die Stadt Prenzlau im Fall einer Verwaltungsstrukturreform weiterhin geeignet und gewillt ist, die Funktion des Kreissitzes wahrzunehmen. Die Erklärung wird der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt. Der Beschluss ist dem Landtag und dem Ministerpräsidenten zuzusenden.

Begründung
Mit dem Leitbild für die Verwaltungsstrukturreform 2019 hat der Landtag beschlossen, dass die Entscheidung über den zukünftigen Kreissitz bei der Zusammenlegung von Landkreisen durch den Landtag getroffen wird. Der Ministerpräsident hat öffentlich dazu aufgefordert, ein klares Bekenntnis abzugeben, so eine Stadt Kreissitz sein will.
Entgegen Äußerungen in den lokalen Medien, dass bereits alles entschieden wäre, soll die Abgabe einer begründeten Erklärung ein deutliches Zeichen an den Landtag und den Ministerpräsidenten sein, die Stadt Prenzlau ist geeignet und bereit den Kreissitz auch zukünftig wahrzunehmen.

Begründung

Stellungnahme des Bürgermeisters:
Grundsätzlich ist festzustellen, dass der Antrag der SPD/FDP-Fraktion (Eingang 17.11.2016) für den Hauptausschuss am 28.11.2016 gemäß § 3 Abs. 1, Satz 3 - Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Prenzlau - bereits am 16.11.2016 hätte eingereicht werden müssen, und somit verfristet ist.
Inhaltlich hat die Stadtverordnetenversammlung mit DS: 51/2016 vom 12.05.2016 bereits ihre Positionen zur Verwaltungsstrukturreform im Land Brandenburg festgelegt und einstimmig beschlossen.
Unter Punkt 1 wurde bereits die Beibehaltung des Kreissitzes in der Stadt Prenzlau gefordert und unter Punkt 2 spricht sich die Stadtverordnetenversammlung für den Erhalt des Landkreises Uckermark aus.
Der Bürgermeister wurde beauftragt, entsprechend diesen Grundpositionen die erforderlichen Gespräche zu führen und danach zu handeln.

Eine Zustimmung zum jetzt vorliegenden Antrag DS: 112/2016 der SPD/FDP-Fraktion ist soweit nicht notwendig und würde sogar zu der Annahme führen, dass sich die Stadtverordnetenversammlung mit der Auflösung des Landkreises Uckermark bereits abgefunden hat.

Zudem wäre eine erneute „Bewerbung“ auch vor dem Hintergrund der Tatsache überflüssig, da Prenzlau seit 1. Januar 1817, also seit 200 Jahren, Kreisstadt ist und somit seine Befähigung für diese Aufgabe zweifelsfrei nachgewiesen haben dürfte.
Zu gegebener Zeit wird der Bürgermeister zum Status der Kreisstadt Prenzlau selbstständig an die Landesregierung und den Landtag herantreten und die erforderlichen Maßnahmen einleiten. Hierüber werden die Stadtverordneten im Vorfeld umfassend informiert.

Die Verwaltung empfiehlt, aus o. g. Gründen, die DS: 112/2016 abzulehnen.

verantwortliches Amt / Antragsteller

SPD/FDP-Fraktion

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