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Beschlussvorlage 114/2016
Überplanmäßige Aufwendung/ Auszahlung: Personalausgaben 2016

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Drucksache 114/2016 (14.6 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 08.12.2016 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einen überplanmäßigen Aufwand/eine überplanmäßige Auszahlung i. H. v. insgesamt 150.000,00 € zur Deckung der Personalkosten im Jahre 2016 auf den Konten 5012000 – Brutto tariflich Beschäftigte. Die Deckung der Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen erfolgt durch Mehrerträge auf dem Konto Steuern allgemeine Zuweisungen und Umlagen.

Begründung

Die Personalkostenprognose vom 23.11.2016 zum 31.12.2016 ergibt einen Fehlbetrag i. H. v. 150.000,00 €, was 1,2 % der gesamten Personalaufwendungen entspricht.

Dieser Fehlbetrag ist begründet durch den Tarifabschluss im öffentlichen Dienst zum 01.03.2016, der höher ausgefallen ist, als er im Ansatz geplant war. Die mit der Tarifsteigerung verbundenen Erhöhungen der Personalaufwendungen beträgt etwa 230 T€. Diese Steigerung konnte durch den Planansatz 2016 sowie die im Laufe des Jahres eingeflossenen Einsparungen nicht aufgefangen werden. Dabei ist anzumerken, dass für 2016 keine Tarifsteigerungen bei den Erzieherinnen geplant wurde, da diese erst eine Steigerung durch eine spezielle Tariferhöhung und Änderung der Eingruppierungen im Dezember 2015 rückwirkend zum 01.07.2015 erhielten. Zu dem Zeitpunkt war außerdem die Haushaltsplanung einschließlich Personalkostenplanung abgeschlossen. Darüber hinaus wurde der AG-Anteil an der Zusatzversorgungskasse (ZVK) ab 01.07.2016 um 0,2% erhöht, was ca. 10 T€ an zusätzlichen Kosten entspricht.

Es wurden zwar Personalkosteneinsparungen bei längerfristigen krankheitsbedingten Ausfällen erzielt, da nicht alle Stellen umgehend mit Krankheitsvertretungen besetzt wurden. Der entstandene Mehrbedarf konnte dennoch insgesamt nicht durch Einsparungen von Personalaufwendungen während des laufenden Kalenderjahres ausgeglichen werden, sodass sich nach der Berechnung der Personalkostenprognose auf der Grundlage vom 23.11.2016 ein Fehlbetrag von 150.000 € ergeben wird. Dieser Fehlbetrag summiert sich vornehmlich aus allen Konten 5012000 – Brutto tariflich Beschäftigte in fast allen Produkten (Bereichen), die Personalaufwendungen enthalten.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Hauptamt

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