öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt für die Stadt Prenzlau 06/2017 vom 05.08.2017, Seite 4
Für die Nutzung des Tierfriedhofs im Zusammenhang mit einem Bestattungsfall, sowie für die Inanspruchnahme von Leistungen der Forstverwaltung werden Entgelte entsprechend der Entgeltordnung erhoben.
Verkauf von Nutzungsrechten ausschließlich für eingeäscherte Haustiere:
1. Einzelgrabstelle nach Auswahl und Kennzeichnung durch den Revierförster | 75,00 € |
2. Wahlgrab nach Begehung mit dem Revierförster | 125,00 € |
3. Verlängerung des Nutzungsrechts | 75,00 € |
4. Ausstellung der Nutzungsrechtsurkunde inklusive Porto | 12,00 € |
Diese Lesefassung tritt am Tage nach der o.g. Bekanntmachung in Kraft.
Entgeltordnung für die Nutzung des Tierfriedhofs „Kleine Heide Prenzlau“ (116.3 KB)