Anlage 1 zur DS 93-2017 (19.8 KB)
Anlage 2 zur DS 93-2017 (31.0 KB)
Anlage 3 zur DS 93-2017 (16.8 KB)
Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 07.12.2017 vorgesehen.
Textauszug aus der Drucksache
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den in der Anlage 1 beigefügten
"Qualifizierten Prenzlauer Mietspiegel 2018".
Anlagen:
1. - Qualifizierter Prenzlauer Mietspiegel 2018
2. - Endbericht
3. - Auszug aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch
Von der Stadt Prenzlau wurden in Zusammenarbeit mit den Wohnungsunternehmen und weiteren Institutionen sowie dem Prenzlauer Mieterverein seit 1998 bereits 7 Prenzlauer Mietspiegel erstellt und von der Stadtverordnetenversammlung bestätigt. Nunmehr wurde ein neuer "Qualifizierter Prenzlauer Mietspiegel 2018" erarbeitet.
Bei allen erstellten Mietspiegeln kann man von einer erzielten "Beruhigung" auf Seiten beider Mietparteien ausgehen, was für die gute Akzeptanz der bisherigen Prenzlauer Mietspiegel spricht.
Auf Basis der angewandten wissenschaftlichen Erstellungsmethoden ist der neue 8. Mietspiegel als qualifizierter Prenzlauer Mietspiegel ein Begründungsmittel für Mieterhöhungsverlangen des Vermieters, wobei der Mieter anhand der Tabellenwerte die Möglichkeit hat, die Mieterhöhung nachzuvollziehen. Die Mitglieder der Arbeitsgruppe "Mietspiegel" haben den Entwurf des 8. Qualifizierten Prenzlauer Mietspiegels inhaltlich anerkannt. Die Methodik und Erarbeitung des "Qualifizierten Mietspiegels 2018" kann dem beiliegenden Endbericht (Anlage 2) entnommen werden. Gleichzeitig wird auf den in der Anlage 3 beigefügten Gesetzesauszug zum "Qualifizierten Mietspiegel" verwiesen.
Aus Kostengründen wurde beschlossen, wie auch bereits beim "Qualifizierten Prenzlauer Mietspiegel 2015" (Index-Fortschreibung) auf den Druck des Mietspiegels 2018 zu verzichten. Die neue Mietspiegeltabelle wird auf der Internetseite der Stadt Prenzlau, der Wohnungsunternehmen und des Mietervereins veröffentlicht.
Beteiligungsmanagement