Anlage zur DS 37/2018 (108.5 KB)
Zur Kenntnisnahme in der Stadtverordnetenversammlung am 03.05.2018.
Textauszug aus der Drucksache
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.
Anlage:
Information über Prüfungsleistungen im Haushaltsjahr 2017
Gemäß § 101 Absatz (3) der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) ist das RPA "der Gemeindevertretung unmittelbar verantwortlich und in seiner sachlichen Tätigkeit ihr unmittelbar unterstellt".
Zur besseren Übersicht über die erbrachten und auch noch ausstehenden Prüfungsleistungen und Tätigkeiten des RPA erfolgt nachfolgende Mitteilung. Gleichzeitig entfallen die gesonderten Mitteilungsvorlagen über die Prüfung einzelner Verwendungsnachweise wie sie insbesondere durch das Amt für Bildung, Sport und Soziales erfolgt sind.
Bedeutsame bzw. umfangreiche einzelne Prüfberichte werden unverändert, entsprechend den Regelungen BbgKVerf, insbesondere des § 103 Absatz (2) bekannt gemacht.
Falls Fragen zu einzelnen Prüfungen bestehen oder Prüfergebnisse detaillierter gewünscht werden, steht das RPA zur Verfügung.
Rechnugsprüfungsamt