Anlage 1 zur DS 32/2019 (1.2 MB)
Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 09.05.2019 vorgesehen.
Textauszug aus der Drucksache
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Gefahrenabwehrbedarfsplan mit Gefahren- und Risikoanalyse für die Stadt Prenzlau gemäß Anlage 1.
Nach § 3 Absatz 2 Ziffer 1 des Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (BbgBKG) müssen die amtsfreien Gemeinden, Ämter und kreisfreien Städte als Aufgabenträger des örtlichen Brandschutzes und der örtlichen Hilfeleistung eine Gefahren- und Risikoanalyse erstellen und in einem Gefahrenabwehrbedarfsplan den örtlichen Verhältnissen entsprechende Schutzziele festlegen, nach denen sich die Personal- und Sachausstattung der Feuerwehr sowie eine angemessene Löschwasserversorgung bestimmen. Der vorliegende Gefahrenabwehrbedarfsplan gibt einen Überblick über bestehende Gefahren- und Risikopotentiale im Gebiet der Stadt Prenzlau. Darüber hinaus wird anhand dieses Gefahrenabwehrbedarfsplanes der Ist - Zustand ersichtlich. Im Umkehrschluss ergeben sich daraus Anhaltspunkte, an welcher Stelle noch Veränderungen bzw. Verbesserungen zur Durchsetzung des Brandschutzes vorgenommen werden müssten.
Die Erarbeitung des Gefahrenabwehrbedarfsplanes mit Gefahren- und Risikoanalyse für die Stadt Prenzlau, Stand 01/2019, erfolgte auf Basis des gleichlautenden Planes, Stand 01/2016.
Ordnungsamt