Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 19.09.2019 vorgesehen.
Textauszug aus der Drucksache
Die Stadtverordnetenversammlung trifft folgende Wahlprüfungsentscheidung:
Einwendungen gegen die Wahl zum Ortsbeirat Alexanderhof liegen nicht vor. Die Wahl ist gültig.
Gemäß § 84 Abs. 1 i.V.m. § 55 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes (BbgKWahlG) können spätestens zwei Wochen nach der Bekanntgabe des Wahlergebnisses Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl bei dem für das Wahlgebiet zuständigen Wahlleiter erhoben werden.
Die Wahlprüfung obliegt nach § 90 BbgKWahlG der neugewählten Stadtverordnetenversammlung. Laut § 84 Abs. 1 i.V.m. § 56 BbgKWahlG entscheidet sie über die Wahleinsprüche sowie über die Gültigkeit der Wahl von Amts wegen. Sie verhandelt und beschließt hierüber in öffentlicher Sitzung.
Das Wahlergebnis zur Wahl des Ortsbeirates Alexanderhof wurde am 22.06.2019 im Amtsblatt der Stadt Prenzlau bekannt gemacht. Die Frist für das Einlegen von Einsprüchen gegen die Gültigkeit der Wahl ist am 07.07.2019 abgelaufen. Es wurden keine Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl des Ortsbeirates Alexanderhof erhoben. Die möglichen Entscheidungen sind gemäß § 84 Abs. 1 i.V.m. § 57 BbgKWahlG vorgegeben. Da keine Einsprüche vorliegen, ist die in in § 57 Abs. 1 Nr. 1 BbgKWahlG vorgegebene Entscheidungsvariante maßgeblich:
"Einwendungen gegen die Wahl des Ortsbeirates Alexanderhof liegen nicht vor. Die Wahl ist gültig".
Wahlleiterin