Die Stadt Prenzlau ist bei Erfüllung öffentlicher Aufträge als öffentlicher Auftraggeber gemäß § 1 Abs. 2BbgERechV ab dem 1. April 2020 verpflichtet, den Empfang und die Verarbeitung elektronischer Rechnungen im Oberschwellenbereich sicherzustellen. Elektronische Rechnungen im Unterschwellenbereichmüssen nach § 9 BbgERechV erst ab dem 1. Januar 2025 angenommen und verarbeitet werden.
Alle öffentlichen Auftraggeber sind mit der EU-Richtlinie 2014/55/EU vom 16. April 2014 dazu verpflichtet, zukünftig elektronische Rechnungen anzunehmen und zu verarbeiten. Im Land Brandenburg sind die Details für die Umsetzung der EU-Rechnungsrichtlinie in der Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen (BbgERechV) vom 19. September 2019 geregelt.
Eine elektronische Rechnung ist nach § 2 BbgERechV ein Dokument, mit dem eine Lieferung oder eine sonstige Leistung abgerechnet wird, wenn es in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermitteltund empfangen wird und das Format die automatische und elektronische Verarbeitung des Dokuments ermöglicht. Inhalte und Format des Datensatzes für E-Rechnungen wurden europaweit einheitlich festgelegt (Europäische Norm EN 16931). Die Überführung der europäischen in die nationale Norm erfolgt mit dem Standard XRechnung. Die aktuellen Anforderungen an das Rechnungsdatenmodell und an die Übermittlung bestimmen sich nach § 4 BbgERechV. Folglich haben Rechnungsstellende und Rechnungssendende für die Ausstellung von elektronischen Rechnungen grundsätzlich den Datenaustauschstandard XRechnung vom 29.September 2017 (BAnz AT 10.10.2017 B1) in der jeweils aktuellen Fassung zu verwenden.
Die Stadt Prenzlau stellt seinen Auftragnehmern die vom Bund über das Land Brandenburg bereitgestellte OZG-konforme Rechnungseingangsplattform (OZG-RE) der mittelbaren Bundesverwaltung zur Verfügung, welche von der Bundesdruckerei betrieben wird.
Anmeldeseite der OZG-konformen Rechnungseingangsplattform
Durch die Nutzung der Dienste der OZG-RE kann der Auftragnehmer elektronische Rechnungen erstellen undhochladen, um sie dem Rechnungsempfänger zugänglich zu machen. Eine Nutzung der Dienste der OZG-RE ist kostenfrei mit dem Anlegen eines Nutzerkontos auf der Seite OZG-RE Registrierung möglich. Dem Auftragnehmer entstehende Kosten (wie z.B. Kosten für die eigene Internet-, Hard- und Softwarenutzung) werden nichterstattet. Der Auftragnehmer muss sich für die Nutzung der OZE-RE registrieren. Hierfür werden unter ande-rem folgende Daten vom Nutzer (Auftragnehmer) benötigt:
Darüber hinaus muss der Auftragnehmer für die Erstellung der elektronischen Rechnung nach § 5 Absatz 1BbgERechV neben den umsatzsteuerrechtlichen Rechnungsbestandteilen mindestens die weiteren Daten angeben:
Zu den weiteren Angaben nach § 5 Absatz 1 BbgERechV gehören die nachfolgenden Daten, wenn diese dem Rechnungssteller (Auftragnehmer) bereits bei Beauftragung übermittelt wurden:
Die Leitweg-ID der Stadt/ Prenzlau lautet:
12-12992262176151-87
Eine elektronische Rechnung gilt als dem Rechnungsempfänger (öffentlichen Auftraggeber) zugegangen, so-bald die Rechnung den Status „bereitgestellt“ annimmt. Dies ist der Fall, wenn die Rechnung bei der OZG-RE eingegangen ist und die beschriebenen Prüfungen erfolgreich durchlaufen hat. Voraussetzung dafür ist die Berücksichtigung der Anforderungen an die elektronische Rechnung und rechnungsbegleitenden Anlagen hinsichtlich Format und Größenbeschränkung. Den Status einer über die OZG-RE eingereichten elektronischen Rechnung kann der Nutzer anhand der Protokolldaten in der Weboberfläche der OZG-RE einsehen. Die Protokolldaten werden 30 Tage nach dem letzten Statuswechsel gelöscht.
Weitere Details zur Nutzung der OZG-konforme Rechnungseingangsplattform sind in den Nutzungsbedingungen einsehbar.
Frau C. Bohrisch
Kämmerei
AmtsleiterIn
Telefon: 03984 75-210
E-Mail: oomlkaemufakmertbheiufak@prentbhzlau.depncj
Frau S. Burmeister
Kämmerei
AmtsleiterIn
Telefon: 03984 75-210
E-Mail: oomlkaemufakmertbheiufak@prentbhzlau.depncj
Mo: | 09:00 - 12:00 Uhr |
Di: | 09:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 17:30 Uhr |
Mi: | geschlossen |
Do: | 09:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 15:30 Uhr |
Fr: | 09:00 - 12:00 Uhr |
Sa: | geschlossen |
So: | geschlossen |