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Haushaltssatzung der Stadt Prenzlau für das Haushaltsjahr 2024

öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt für die Stadt Prenzlau 01/2024 vom 16.03.2024, Seite 3

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird

1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der

ordentlichen Erträge auf 47.394.900€
ordentlichen Aufwendungen auf 51.850.800€
außerordentlichen Erträge auf                   200.000 €
außerordentlichen Aufwendungen auf       35.000 €

2. im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen auf 47.101.900 €
Auszahlungen auf 49.981.100 €

festgesetzt.

Von den Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes entfallen auf:

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 

44.067.900 €

Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

46.864.500 €

Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf

3.034.000 €

Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf

3.069.800 €

Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf

0,00 €

Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf

46.800 €

Einzahlungen aus der Auflösung von Liquiditätsreserven

0,00

Auszahlungen an Liquiditätsreserven

0,00 €

§ 2

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Investitionsauszahlungen und Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Haushaltsjahren wird auf 860.000,00 € festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 300 v. H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 445 v. H.

2. Gewerbesteuer 375 v. H.

 

§ 5

1. Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen als für die Gemeinde von wesentlicher Bedeutung angesehen werden, wird auf 10.000,00 € festgesetzt.

2. Die Wertgrenze, für die insgesamt erforderlichen Auszahlungen, ab der Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen im Finanzhaushalt einzeln darzustellen sind, wird auf 10.000,00 € festgesetzt.

3. Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung der Gemeindevertretung bedürfen, wird wie folgt festgesetzt:

über- und außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen der
Kontengruppe 50 und 70
Personalaufwendungen/
Personalauszahlungen
50.000,00 €
Kontengruppe 51 und 71
Versorgungsaufwendungen/
Versorgungsauszahlungen
50.000,00 €
Kontengruppe 52 und 72
Aufwendungen/ Auszahlungen
für Sach- und Dienstleistungen
50.000,00 €
Kontengruppe 53 und 73
Transferaufwendungen/ -
auszahlungen
50.000,00 €
Kontengruppe 54 und 74
sonstige ordentliche Aufwendungen/
sonstige Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit
50.000,00 €
Kontengruppe 55 und 75
Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen/
Finanzauszahlungen
50.000,00 €
Kontengruppe 57
Bilanzielle Abschreibung
100.000,00 €
Kontengruppe 78
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
50.000,00 €

4. Die Wertgrenzen, ab der eine Nachtragssatzung zu erlassen ist, werden bei:

a) der Entstehung eines Fehlbetrages vor Inanspruchnahme der Rücklagen auf 5.500.000,00 € und

b) bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Einzelaufwendungen oder Einzelauszahlungen
auf 1.000.000,00 €

festgesetzt.

§ 6

- entfällt -

Inkrafttreten

Die Haushaltssatzung der Stadt Prenzlau für das Haushaltsjahr 2024 ist seit dem 01.01.2024 in Kraft.


 

Downloads

20.2 - Haushaltssatzung 2024 (217.6 KB)

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