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Gewerbeanmeldung

Entgegennahme der Gewerbeanmeldung und Bescheinigung der Anzeige

Wer den selbstständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies im Ordnungsamt gleichzeitig anzeigen.
Anzeigepflichtig sind natürliche und juristische Personen (Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragene Genossenschaft oder eingetragener Verein).

Erforderliche Unterlagen

  • Personaldokument (Personalausweis, Reisepass) bei persönlicher Erstattung der Anzeige
  • Schriftliche Vollmacht bei Erstattung der Anzeige durch einen Bevollmächtigten
  • Beglaubigte Abschrift des aktuellen Registerauszuges bei juristischen Personen (z. B. Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister)
  • Anschrift des notariell beurkundeten Gründungsvertrages sowie einer Vollmacht der Gründer zur Anmeldung des Gewerbebeginns vor der Eintragung des Unternehmens in das Handelsregister bei z. B. einer „GmbH i. G.“

Voraussetzungen

Bei persönlicher Erstattung der Anzeige wird die Identität des Anzeigenden anhand der persönlichen Ausweise (Personalausweis oder Reisepass) überprüft. Bei Erstattung der Gewerbeanzeige durch einen Bevollmächtigten kann der Nachweis seiner Vollmacht erlangt werden. Bestehen Zweifel an der Identität des Gewerbetreibenden usw., erfolgt eine Klärung durch geeignete Maßnahmen (z. B. schriftliche oder fernmündliche Rückfragen, Bitte um persönliches Erscheinen, Anfrage bei der Meldebehörde usw.) Die Anzeige muss unter Verwendung eines gesetzlich vorgeschriebenen Vordruckes erfolgen. Dieser Vordruck wird in der Gewerbeabteilung vorgehalten.

Antragsverfahren / Online-Gewerbeanmeldung

Über das Portal des Einheitlichen Ansprechpartners für das Land Brandenburg (EAPBbg) ist es möglich, alle Formalitäten zur Gründung eines Gewerbes auf elektronischem Wege zu erledigen und online zu verfolgen. Außerdem versorgt der EAPBg Interessierte über Twitter regelmäßig mit Neuigkeiten rund um das Thema Unternehmensgründung und -erweiterung im Dienstleistungssektor und weist auf einschlägige Veranstaltungen hin.

Gebühren

Anmeldung (natürliche Person): 30,00 EUR
Anmeldung (juristische Person): 55,00 EUR (jede weitere Person 15,00 €)

Die Gebühren für notwendige Erlaubnisse richten sich in der Berechnung nach der Verwaltungsgebührenordnung des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie für das Land Brandenburg.

Minderjährige Antragsteller haben eine Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes und des gesetzlichen Vertreters beizubringen.

Von der Gewerbeanzeigepflicht ausgenommen sind Tätigkeiten der

  • Urproduktion (z. B. Land- und Forstwirtschaft, Garten- und Weinbau, Fischerei, Bergbau)
  • freie Berufe (z. B. freie wissenschaftliche, künstlerische oder schriftstellerische Tätigkeiten sowie Dienstleistungen höherer Art, die einer höheren Bildung erfordern)
  • ärztliche und andere Heilberufe (z. B. Heilpraktiker, selbstständige Hebammen, Masseure, Krankenpfleger)

Den Empfang einer mangelfreien Gewerbeanzeige hat die Behörde dem Antragsteller schriftlich zu bescheinigen.

Rechtsgrundlagen

  • § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und 2 Gewerbeordnung (GewO) für die Erstattung der Anzeige
  • § 15 Abs. 1 GewO für die Bescheinigung des Empfangs der Anzeige

Downloads

Gewerbeanmeldung (358.8 KB)

Gewerbeanmeldung - Beiblatt für weitere Vertreter (114.9 KB)

Informationen zur Datenverarbeitung (Gewerbeabteilung) (687.2 KB)

Ansprechpartner

Frau S. Sittig
Gewerbe
SB Gewerbewesen

Telefon: 03984 75-318
E-Mail:  oomlgeweufakrbetbhamufakt@pretbhnzlau.depncj

Gewerbe

Öffnungszeiten:
Mo: 09:00 - 12:00 Uhr
Di: 09:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 17:30 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 15:30 Uhr
Fr: 09:00 - 12:00 Uhr
Sa: geschlossen
So: geschlossen
Adresse:
Am Steintor 4
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Postanschrift:
Postfach: 1261
17282  Prenzlau
Telefon:
03984 75-318
Fax:
03984 75-390
E-Mail:
oomlgeweufakrbetbhamufakt@pretbhnzlau.depncj

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