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Gewerbeabmeldung

Entgegennahme der Gewerbeabmeldung und Bescheinigung der Anzeige

Die Aufgabe des selbständigen Betriebes eines stehenden Gewerbes oder einer Zweigniederlassung oder unselbständigen Zweigstelle ist dem Ordnungsamt gleichzeitig anzuzeigen. Die Abmeldung nur eines Teils der ausgeübten Tätigkeit ist nicht anzeigepflichtig. Sie kann jedoch als freiwillige Meldung (Korrektur unrichtig gewordener Daten) vorgenommen werden. Die Anzeige muss unter Verwendung eines gesetzlich vorgeschriebenen Vordruckes erfolgen. Dieser Vordruck wird in der Gewerbeabteilung vorgehalten.

Gebühren

Abmeldung: Die Bearbeitung kostet 10€.

Rechtsgrundlagen

  • § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 Gewerbeordnung (GewO) für die Erstattung der Anzeige
  • § 15 Abs. 1 GewO für die Bescheinigung des Empfangs der Anzeige

Downloads

Gewerbeabmeldung (285.5 KB)

Gewerbeabmeldung - Beiblatt für weitere Vertreter (79.0 KB)

Informationen zur Datenverarbeitung (Gewerbeabteilung) (687.2 KB)

Ansprechpartner

Frau S. Sittig
Gewerbe
SB Gewerbewesen

Telefon: 03984 75-318
E-Mail:  oomlgeweufakrbetbhamufakt@pretbhnzlau.depncj

Gewerbe

Öffnungszeiten:
Mo: 09:00 - 12:00 Uhr
Di: 09:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 17:30 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 15:30 Uhr
Fr: 09:00 - 12:00 Uhr
Sa: geschlossen
So: geschlossen
Adresse:
Am Steintor 4
17291  Prenzlau
Postanschrift:
Postfach: 1261
17282  Prenzlau
Telefon:
03984 75-318
Fax:
03984 75-390
E-Mail:
oomlgeweufakrbetbhamufakt@pretbhnzlau.depncj

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