Beschreibung der Dienstleistung:
Abschließen von Erbbaupachtverträgen
Mit der Erbbaupacht gibt es eine Alternative, mit der monatliche Belastungen geringer sind, als bei einem Bausparvertrag oder einem Hypothekenkredit. Bei dieser Finanzierungsmethode kauft der Bauherr das Grundstück nicht vom Eigentümer, sondern pachtet es, zumeist über einen Zeitraum von 99 Jahren. 4 Prozent des Grundstückswertes fallen pro Jahr als Erbbaupachtzins an. Bei einer Wertsteigerung des Grundstücks wird der Zinssatz in vereinbarter Höhe angepasst. Errichtet der Bauherr auf dem Pachtgrundstück eine Immobilie, ist diese sein uneingeschränktes Eigentum.
Läuft der Erbbauvertrag aus und wird nicht verlängert, muss der Grundstückseigentümer dem Hausbesitzer eine Entschädigung zahlen, die sich nach dem Wert des Gebäudes bemisst. Allerdings müssen bei der Vertragsgestaltung darauf achten, dass Sie nicht verpflichtet sind, das Grundstück so zurückzugeben wie Sie es bekommen haben (in der Regel unbebaut). Auch die Verkaufsmöglichkeit der Immobilie sollten Sie sich sichern.
Der Vorteil der Erbbaupacht liegt eindeutig in den niedrigen monatlichen Belastungen, die geringer ausfallen als bei den niedrigen Hypothekenzinsen. Andererseits ist die Hypothek nach 20 bis 30 Jahren abbezahlt, während der Erbbaupachtzins fortlaufend fällig wird.
Welche Unterlagen müssen Sie mitbringen?
- keine -
Welche Formulare müssen Sie ausfüllen?
- keine -
Welche Gebühren bzw. Entgelte können Ihnen entstehen?
Pachtzins gemäß Erbbaupachtvertrag
Frau S. Maske
SG Gebäudemanagement und Liegenschaften
SB Liegenschaften
Telefon: 03984 75-148
E-Mail: oomlliegufakenstbhchufakaftentbh@prenzlau.depncj
Mo: | 09:00 - 12:00 Uhr |
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