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Erwerb von Nutzungsrechten (Grabstätten)

Die Grabstätten bleiben Eigentum der Stadt Prenzlau. An ihnen können Nutzungsrechte nur im Todesfall erworben werden, ausgenommen davon sind Gräbstätten in der Waldruhestätte Kleine Heide Prenzlau. Es besteht kein Anspruch auf Verleihung oder Wiedererwerb von Nutzungsrechten an einer der Lage nach bestimmten Grabstätte. Eine Verlängerung der Nutzungszeit ist bei Reihengrabstellen nicht möglich. 

Über die Vergabe von Grabstätten wird eine Nutzungsrechtsurkunde ausgestellt. Die Aushändigung der Nutzungsrechtsurkunde erfolgt erst nach Zahlung der fälligen Gebühr. 

Downloads

Antrag auf Erwerb einer Baumgrabstätte (173.0 KB)

Ansprechpartner

Herr A. Kortstock
Friedhofsverwaltung
SB Friedhofsverwaltung

Telefon: 03984 2444 oder 0160/7428894
E-Mail:  oomlfrieufakdhotbhf@ufakprenztbhlau.depncj

Friedhofsverwaltung

Öffnungszeiten:
Mo: 09:00 - 12:00 Uhr
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Di: 09:00 - 12:00 Uhr
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Do: 09:00 - 12:00 Uhr
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Fr: 09:00 - 12:00 Uhr
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Sa: geschlossen
So: geschlossen
Adresse:
Friedhofstraße 38
17291  Prenzlau
Postanschrift:
Postfach: 1261
17282  Prenzlau
Telefon:
03984 2444
0160/7428894
Fax:
03984 8309065
E-Mail:
oomlfrieufakdhotbhf@ufakprenztbhlau.depncj

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