Unter Grabberäumung versteht man das Entfernen von Grabmal, Bepflanzung und Umrandung. Die Grabfläche wird oberirdisch eingeebnet und Rasen wird angesät. Eine Grabstätte kann in Eigenleistung, durch ein beauftragtes Unternehmen oder durch die Friedhofsverwaltung beräumt werden. Grabberäumungen sind nur nach Ablauf aller Ruhezeiten möglich! Die Grabberäumung muss schriftlich beantragt werden. Dies kann formlos unter Benennung der auf der Grabstätte beigesetzten Personen und den dazugehörigen Sterbedaten erfolgen. Antragsberechtigt ist nur die/der jeweilige Nutzungsberechtigte.
Herr A. Kortstock
Friedhofsverwaltung
SB Friedhofsverwaltung
Telefon: 03984 2444 oder 0160/7428894
E-Mail: oomlfrieufakdhotbhf@ufakprenztbhlau.depncj
Mo: | 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr |
Di: | 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr |
Mi: | geschlossen |
Do: | 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr |
Fr: | 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr |
Sa: | geschlossen |
So: | geschlossen |