Beschreibung der Dienstleistung:
Erteilen von Ausnahmegenehmigungen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).
Welche Unterlagen müssen Sie mitbringen?
Lageplan oder Beschilderungsplan
Welche Formulare müssen Sie ausfüllen?
Diese o.g. Anträge sind auch bei der Verkehrsbehörde erhältlich.
Welche Gebühren bzw. Entgelte können Ihnen entstehen?
Gebühren gemäß Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) und ggf. Gebühren gemäß der Satzung über die Sondernutzung der Prenzlauer Straßen, Wege und Plätze (Sondernutzungssatzung) in der derzeit gültigen Fassung
Frau B. Jangnow
Straßenverkehrsbehörde
SB Straßenverkehr / Gewerbe
Telefon: 03984 75-313
E-Mail: oomlverkufakehrtbhsbufakehoertbhde@prenzlau.depncj
Frau F. Dähn
Straßenverkehrsbehörde
SB Straßenverkehr
Telefon: 03984 75-314
E-Mail: oomlverkufakehrtbhsbufakehoertbhde@prenzlau.depncj
Mo: | 09:00 - 12:00 Uhr |
Di: | 09:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 17:30 Uhr |
Mi: | geschlossen |
Do: | 09:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 15:30 Uhr |
Fr: | 09:00 - 12:00 Uhr |
Sa: | geschlossen |
So: | geschlossen |