Beschreibung der Dienstleistung:
 Erteilung einer Ausnahmegenehmigung
 In der Zeit vom 1. März bis 30. September dürfen gemäß § 39 Absatz 5 Nr. 2 Bundesnaturschutzgesetz keine Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze abgeschnitten oder auf den Stock gesetzt werden. Ausnahmen stellen Bäume im Wald, in Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen dar.
Welche Unterlagen müssen Sie mitbringen?
 Bestandsplan mit Fotos des/ der zur Fällung beantragten Baums/Bäume oder Strauchs/Sträucher gegebenenfalls eine Vollmacht nach §6 (1) Baumschutzsatzung der Stadt Prenzlau
Welche Formulare müssen Sie ausfüllen?
 Baumfällantrag / Antrag auf Baumfällung
Welche Gebühren bzw. Entgelte können Ihnen entstehen?
Die Berechnung der Gebühr erfolgt nach Aufwand gemäß  Verwaltungsgebührensatzung Tarif-Nr. 3.04.
Zuzüglich sind die Kosten für die Ersatzpflanzung gemäß Auflagen des Genehmigungsbescheides zu tragen.
Was sollten Sie sonst beachten?
 Baumschutzsatzung und Bundesnaturschutzgesetz
 Herr D. Böttcher 
	
					
					SB Baumkontrolle und Naturschutz  
SB Baumkontrollen / Naturschutz					
					
						Telefon: 03984 75-146
E-Mail:  oomlnatuufakrsctbhhuufaktz@prtbhenzlau.depncj
| Mo | 09:00 - 12:00 Uhr | 
| Di | 09:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 17:30 Uhr | 
| Mi | geschlossen | 
| Do | 09:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 15:30 Uhr | 
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| Sprechzeit | |
| Di | 14:00 - 17:30 Uhr |