Beschreibung der Dienstleistung:
Genehmigung einer Baumfällung gemäß Baumschutzsatzung
Welche Unterlagen müssen Sie mitbringen?
Bestandsplan mit Fotos des/ der zur Fällung beantragten Baums bzw. Bäume gegebenenfalls eine Vollmacht nach §6 (1) Baumschutzsatzung der Stadt Prenzlau
Welche Formulare müssen Sie ausfüllen?
Baumfällantrag / Antrag auf Baumfällung
Welche Gebühren bzw. Entgelte können Ihnen entstehen?
Die Berechnung der Gebühr erfolgt nach Aufwand gemäß Verwaltungsgebührensatzung Tarif-Nr. 3.04.
Gegebenenfalls entstehen noch zusätzliche Kosten für die Ersatzpflanzung gemäß Auflagen des Genehmigungsbescheides.
Was sollten Sie sonst beachten?
Baumschutzsatzung und Bundesnaturschutzgesetz
Für Fällungen im Zeitraum vom 01.03. bis zum 30.09. wird eine Ausnahmegenehmigung der Stadt Prenzlau benötigt
Antrag auf Baumfällung und Ausnahmegenehmigung (345.1 KB)
Herr D. Böttcher
SB Baumkontrolle und Naturschutz
SB Baumkontrollen / Naturschutz
Telefon: 03984 75-146
E-Mail: oomlnatuufakrsctbhhuufaktz@prtbhenzlau.depncj
Mo | 09:00 - 12:00 Uhr |
Di | 09:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 17:30 Uhr |
Mi | geschlossen |
Do | 09:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 15:30 Uhr |
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