Beschreibung der Dienstleistung:
An-, Ab- und Ummeldung von Wohnungen (alleinige Wohnung, Haupt- und Nebenwohnungen)
Die Abmeldung einer Wohnung bei der Meldebehörde ist nur erforderlich, wenn nach dem Auszug aus einer Wohnung keine neue Wohnung in Deutschland bezogen wird. Dies ist z.B. der Fall, wenn Deutschland verlassen, also der Wohnsitz in das Ausland verlegt wird oder eine Nebenwohnung aufgegeben wird. Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor dem Auszug möglich, sie muss jedoch innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde erfolgen.
Wer in das Ausland umzieht, kann bei der Abmeldung künftig bei der Meldebehörde seine Anschrift im Ausland hinterlassen. Die Auslandsanschrift wird im Melderegister gespeichert. In diesem Fall kann die Behörde z.B. im Zusammenhang mit Wahlen mit der Bürgerin oder dem Bürger Kontakt aufnehmen.
Die Abmeldung einer Nebenwohnung erfolgt nur bei der Meldebehörde, die für die alleinige Wohnung oder die Hauptwohnung zuständig ist.
Wieder eingeführt wird die Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers bzw. des Wohnungseigentümers bei der Anmeldung und bei der Abmeldung (z.B. beim Wegzug ins Ausland). Damit können künftig sogenannte Scheinanmeldungen wirksamer verhindert werden. Wohnungsgeber bzw. die Wohnungseigentümer müssen den Mieterinnen und Mietern den Ein- oder Auszug schriftlich bestätigen. Die Wohnungsgeberbescheinigung ist stets bei der Anmeldung in der Meldebehörde vorzulegen.
Welche Unterlagen müssen Sie mitbringen?
Personalausweis (ggf. Reisepass oder Kinderausweis)
Mietvertrag
Wohnungsgeberbestätigung
Welche Formulare müssen Sie ausfüllen?
- vorab keine -
Welche Gebühren bzw. Entgelte können Ihnen entstehen?
- keine -
Was sollten Sie sonst beachten?
Bundesmeldegesetz
Es bleibt bei der in Deutschland bekannten Pflicht zur An- und Abmeldung bei der Meldebehörde. Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.
Die Wohnungsgeberbescheinigung ist stets bei der Anmeldung in der Meldebehörde vorzulegen.
Die aufgenommenen Daten müssen mittels Unterschrift bestätigt werden.
Frau E. Stoffregen
Bürgerservice / Einwohnermeldeamt
SB Bürgerservice
Telefon: 03984 75-320
E-Mail: oomlbuerufakgertbhseufakrvicetbh@prenzlau.depncj
Frau A. Schöttler
Bürgerservice / Einwohnermeldeamt
SB Bürgerservice
Telefon: 03984 75-321
E-Mail: oomlbuerufakgertbhseufakrvicetbh@prenzlau.depncj
Frau S. Hidde
Bürgerservice / Einwohnermeldeamt
SB Bürgerservice
Telefon: 03984 75-320
E-Mail: oomlbuerufakgertbhseufakrvicetbh@prenzlau.depncj
Frau C. Ramm
Bürgerservice / Einwohnermeldeamt
SGL Bürgerservice
Telefon: 03984 75-319
E-Mail: oomlbuerufakgertbhseufakrvicetbh@prenzlau.depncj
Frau M. Junghans-Mertens
Bürgerservice / Einwohnermeldeamt
SB Bürgerservice
Telefon: 03984 75-320 / 321 / 322
E-Mail: oomlbuerufakgertbhseufakrvicetbh@prenzlau.depncj
Mo: | 08:00 - 12:30 Uhr |
Di: | 08:00 - 12:30 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr |
Mi: | geschlossen |
Do: | 08:00 - 12:30 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr |
Fr: | 08:00 - 12:30 Uhr |