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Wohnung an-, ab- und ummelden

Beschreibung der Dienstleistung:
An-, Ab- und Ummeldung von Wohnungen (alleinige Wohnung, Haupt- und Nebenwohnungen)

Die Abmeldung einer Wohnung bei der Meldebehörde ist nur erforderlich, wenn nach dem Auszug aus einer Wohnung keine neue Wohnung in Deutschland bezogen wird. Dies ist z.B. der Fall, wenn Deutschland verlassen, also der Wohnsitz in das Ausland verlegt wird oder eine Nebenwohnung aufgegeben wird. Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor dem Auszug möglich, sie muss jedoch innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde erfolgen.

Wer in das Ausland umzieht, kann bei der Abmeldung künftig bei der Meldebehörde seine Anschrift im Ausland hinterlassen. Die Auslandsanschrift wird im Melderegister gespeichert. In diesem Fall kann die Behörde z.B. im Zusammenhang mit Wahlen mit der Bürgerin oder dem Bürger Kontakt aufnehmen.

Die Abmeldung einer Nebenwohnung erfolgt nur bei der Meldebehörde, die für die alleinige Wohnung oder die Hauptwohnung zuständig ist.

Wieder eingeführt wird die Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers bzw. des Wohnungseigentümers bei der Anmeldung und bei der Abmeldung (z.B. beim Wegzug ins Ausland). Damit können künftig sogenannte Scheinanmeldungen wirksamer verhindert werden. Wohnungsgeber bzw. die Wohnungseigentümer müssen den Mieterinnen und Mietern den Ein- oder Auszug schriftlich bestätigen. Die Wohnungsgeberbescheinigung ist stets bei der Anmeldung in der Meldebehörde vorzulegen.

Welche Unterlagen müssen Sie mitbringen?
Personalausweis (ggf. Reisepass oder Kinderausweis)
Mietvertrag
Wohnungsgeberbestätigung

Welche Formulare müssen Sie ausfüllen?
- vorab keine -

Welche Gebühren bzw. Entgelte können Ihnen entstehen?
- keine -

Was sollten Sie sonst beachten?
Bundesmeldegesetz

Es bleibt bei der in Deutschland bekannten Pflicht zur An- und Abmeldung bei der Meldebehörde. Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.

Die Wohnungsgeberbescheinigung ist stets bei der Anmeldung in der Meldebehörde vorzulegen.
Die aufgenommenen Daten müssen mittels Unterschrift bestätigt werden.

Downloads

Wohnungsgeberbestätigung - § 19 BMG (52.7 KB)

Ansprechpartner

Frau E. Stoffregen
Bürgerservice / Einwohnermeldeamt
SB Bürgerservice

Telefon: 03984 75-320
E-Mail:  oomlbuerufakgertbhseufakrvicetbh@prenzlau.depncj

Frau S. Hidde
Bürgerservice / Einwohnermeldeamt
SB Bürgerservice

Telefon: 03984 75-320
E-Mail:  oomlbuerufakgertbhseufakrvicetbh@prenzlau.depncj

Frau C. Ramm
Bürgerservice / Einwohnermeldeamt
SGL Bürgerservice

Telefon: 03984 75-319
E-Mail:  oomlbuerufakgertbhseufakrvicetbh@prenzlau.depncj

Frau D. Eberwein
Bürgerservice / Einwohnermeldeamt
SB Bürgerservice

Telefon: 03984 75-320
E-Mail:  oomlbuerufakgertbhseufakrvicetbh@prenzlau.depncj

Bürgerservice / Einwohnermeldeamt

Öffnungszeiten:
Mo: 08:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 16:00 Uhr
Di: 08:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr
Mi: nur Empfang & Stadtkasse
08:00 - 12:30 Uhr
Do: 08:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr
Fr: 08:00 - 13:00 Uhr
Adresse:
Am Steintor 4
17291  Prenzlau
Postanschrift:
Postfach: 1261
17282  Prenzlau
Telefon:
03984 75-322
Fax:
03984 75-391
E-Mail:
oomlbuerufakgertbhseufakrvicetbh@prenzlau.depncj

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