Die Verlegung eines selbstständigen Betriebs eines stehenden Gewerbes oder einer Zweigniederlassung oder unselbstständigen Zweigstelle innerhalb des Bezirkes einer Ordnungsbehörde, ein Wechsel des Gegenstandes des Gewerbes oder eine Ausdehnung auf Waren oder Leistungen, die bei dem Gewerbebetrieb der bereits früher angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind sowie die Änderung des Namens des Gewerbetreibenden, ist durch den Gewerbetreibenden der örtlich zuständigen Ordnungsbehörde gleichzeitig anzuzeigen.
Die Anzeige muss unter Verwendung eines gesetzlich vorgeschriebenen Vordruckes erfolgen. Dieser Vordruck wird in der Gewerbeabteilung vorgehalten.
Ummeldung: 30,00 EUR
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Informationen zur Datenverarbeitung (Gewerbeabteilung) (687.2 KB)
Frau S. Sittig
Gewerbe
SB Gewerbewesen
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