Die Aufgabe des selbständigen Betriebes eines stehenden Gewerbes oder einer Zweigniederlassung oder unselbständigen Zweigstelle ist dem Ordnungsamt gleichzeitig anzuzeigen. Die Abmeldung nur eines Teils der ausgeübten Tätigkeit ist nicht anzeigepflichtig. Sie kann jedoch als freiwillige Meldung (Korrektur unrichtig gewordener Daten) vorgenommen werden. Die Anzeige muss unter Verwendung eines gesetzlich vorgeschriebenen Vordruckes erfolgen. Dieser Vordruck wird in der Gewerbeabteilung vorgehalten.
Abmeldung: Die Bearbeitung kostet 12€.
Gewerbeabmeldung - Beiblatt für weitere Vertreter (79.0 KB)
Informationen zur Datenverarbeitung (Gewerbeabteilung) (687.2 KB)
 Frau B. Jangnow 
	
					
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