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Lärmbelästigung

Beschreibung der Dienstleistung:
Das Landes-Immissionsschutzgesetz verbietet unter anderem 

  • Betätigungen, die zu einer Störung der Nachtruhe (von 22 bis 6 Uhr) führen
  • die Benutzung von Tongeräten und Musikinstrumente, wenn Unbeteiligte hierdurch erheblich belästigt werden
  • nach der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung dürfen Geräte und Maschinen an Sonn- und Feiertagen ganztägig sowie an Werktagen in der Zeit von 20.00 Uhr bis 07.00 Uhr nicht betrieben werden
  • Freischneider, Grastrimmer/Graskantenschneider, Laubbläser und Laubsammler dürfen daneben an Werktagen auch in der Zeit von 07.00 Uhr bis 09.00 Uhr, von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr und von 17.00 Uhr bis 20.00 Uhr nicht betrieben werden. (Ausnahme: wenn diese Geräte und Maschinen das gemeinschaftliche Umweltzeichen aufweisen)

Beschwerden können an das Ordnungsamt gerichtet werden.

Welche Unterlagen müssen Sie mitbringen?
- keine -

Welche Formulare müssen Sie ausfüllen?
- keine -

Was sollten Sie sonst beachten?
Verstöße gegen das Landesimmionsschutzgesetz können mit einem Bußgeld geahndet werden.

Ansprechpartner

Herr M. Schmidt
Ordnungsamt
Amtsleiter

Telefon: 03984 75-310
E-Mail:  oomlordnufakungtbhsaufakmt@prtbhenzlau.depncj

Herr Ch. Pietsch
Ordnungsamt
SB Ordnungswesen

Telefon: 03984 75-312

Ordnungsamt

Öffnungszeiten:
Mo 09:00 - 12:00 Uhr
Di 09:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 17:30 Uhr
Mi geschlossen -
nur nach Vereinbarung
Do 09:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 15:30 Uhr
Fr 09:00 - 12:00 Uhr
Sa geschlossen
So geschlossen
Adresse:
Am Steintor 4
17291  Prenzlau
Postanschrift:
Postfach: 1261
17282  Prenzlau
Telefon:
03984 75-311
Fax:
03984 75-390
E-Mail:
oomlordnufakungtbhsaufakmt@prtbhenzlau.depncj

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