Beschreibung der Dienstleistung:
Das Landes-Immissionsschutzgesetz verbietet unter anderem
Beschwerden können an das Ordnungsamt gerichtet werden.
Welche Unterlagen müssen Sie mitbringen?
- keine -
Welche Formulare müssen Sie ausfüllen?
- keine -
Was sollten Sie sonst beachten?
Verstöße gegen das Landesimmionsschutzgesetz können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Herr M. Schmidt
Ordnungsamt
Amtsleiter
Telefon: 03984 75-310
E-Mail: oomlordnufakungtbhsaufakmt@prtbhenzlau.depncj
Herr Ch. Pietsch
Ordnungsamt
SB Ordnungswesen
Telefon: 03984 75-312
Mo | 09:00 - 12:00 Uhr |
Di | 09:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 17:30 Uhr |
Mi | geschlossen - nur nach Vereinbarung |
Do | 09:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 15:30 Uhr |
Fr | 09:00 - 12:00 Uhr |
Sa | geschlossen |
So | geschlossen |