Beschreibung der Dienstleistung:
Welche Unterlagen müssen Sie mitbringen?
formloser Antrag auf Erteilung eines Begehungsscheines
Welche Formulare müssen Sie ausfüllen?
keine
Welche Gebühren bzw. Entgelte können Ihnen entstehen?
Auskunft über die Gebühren für die Jagd erteilt Herr Rackelmann (Revierförster) Telefon (0172 316 3335)
Was sollten Sie sonst beachten?
Jagdschein:
Beantragung im Landkreis Uckermark, Ordnungsamt, Untere Jagdbehörde
Herr J. Rackelmann
Stadtforst
Revierförster
Telefon: 0172/3163335
E-Mail: oomlstadufaktfotbhrsufakt@pretbhnzlau.depncj