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Kinder- und Jugendschutz

Beschreibung der Dienstleistung:
Der Bereich Kinder- und Jugendschutz beschäftigt sich hauptsächlich mit Gefährdungen für Kinder- und Jugendliche. Durch gezielte Maßnahmen und Beratung sollen Kinder, Jugendliche und Eltern in die Lage versetzt werden, mit Gefährdungen wie z.B. Sucht, Gewalt und Medien so umzugehen, dass sie die positive Entwicklung von Kindern und Jugendlichen nicht beeinträchtigen. 
Gesetzliche Grundlage: § 14 SGB VIII

Was sollten Sie sonst beachten?

  • in Gaststätten:
    • darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren der Aufenthalt nur gestattet werden, wenn eine personenberechtigte oder erziehungsberechtigte Person sie begleitet oder wenn sie in der Zeit von 05.00 bis 23.00 Uhr eine Mahlzeit oder ein Getränk einnehmen
    • darf Jugendlichen ab 16 Jahren der Aufenthalt ohne Begleitung einer personenberechtigten oder erziehungsberechtigten Person in der Zeit von 24.00 bis 05.00 Uhr nicht gestattet werden
  • in Tanzveranstaltungen (Disko):
    • darf ohne Begleitung einer personberechtigten oder erziehungsberechtigten Person Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahre der Aufenthalt nicht und Jugendlichen ab 16 Jahren längstens bis 24.00 Uhr gestattet werden
  • in Spielhallen:
    • ist die Anwesenheit von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren nicht gestattet

Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz können mit einem  Bußgeld geahndet werden.

Ansprechpartner

Herr M. Schmidt
Ordnungsamt
Amtsleiter

Telefon: 03984 75-310
E-Mail:  oomlordnufakungtbhsaufakmt@prtbhenzlau.depncj

Herr Ch. Pietsch
Ordnungsamt
SB Ordnungswesen

Telefon: 03984 75-312

Ordnungsamt

Öffnungszeiten:
Mo 09:00 - 12:00 Uhr
Di 09:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 17:30 Uhr
Mi geschlossen -
nur nach Vereinbarung
Do 09:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 15:30 Uhr
Fr 09:00 - 12:00 Uhr
Sa geschlossen
So geschlossen
Adresse:
Am Steintor 4
17291  Prenzlau
Postanschrift:
Postfach: 1261
17282  Prenzlau
Telefon:
03984 75-311
Fax:
03984 75-390
E-Mail:
oomlordnufakungtbhsaufakmt@prtbhenzlau.depncj

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