Beschreibung der Dienstleistung:
Der Bereich Kinder- und Jugendschutz beschäftigt sich hauptsächlich mit Gefährdungen für Kinder- und Jugendliche. Durch gezielte Maßnahmen und Beratung sollen Kinder, Jugendliche und Eltern in die Lage versetzt werden, mit Gefährdungen wie z.B. Sucht, Gewalt und Medien so umzugehen, dass sie die positive Entwicklung von Kindern und Jugendlichen nicht beeinträchtigen.
Gesetzliche Grundlage: § 14 SGB VIII
Was sollten Sie sonst beachten?
Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Herr M. Schmidt
Ordnungsamt
Amtsleiter
Telefon: 03984 75-310
E-Mail: oomlordnufakungtbhsaufakmt@prtbhenzlau.depncj
Herr Ch. Pietsch
Ordnungsamt
SB Ordnungswesen
Telefon: 03984 75-312
Frau V. Urbicht
Ordnungsamt
SB Ordnungswesen
Telefon: 03984 75-311
E-Mail: oomlordnufakungtbhsaufakmt@prtbhenzlau.depncj
Mo | 09:00 - 12:00 Uhr |
Di | 09:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 17:30 Uhr |
Mi | geschlossen - nur nach Vereinbarung |
Do | 09:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 15:30 Uhr |
Fr | 09:00 - 12:00 Uhr |
Sa | geschlossen |
So | geschlossen |