Beschreibung der Dienstleistung:
Betreuungsangebote in den Kindertagesstätten der Stadt Prenzlau
Ein Kind hat vom vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt einen Anspruch auf den Besuch eines Kindergartens. Einen Anspruch auf einen Platz in einer bestimmten Einrichtung gibt es nicht. Dazu werden zwischen der Stadt Prenzlau und den Eltern Betreuungsverträge abgeschlossen.
Welche Unterlagen müssen Sie mitbringen?
Einkommensnachweise des laufenden Kalenderjahres (z.B. Lohnzettel, ALG I oder II Bescheide, Elterngeldbescheid, Rentenbescheid etc.) und eventuell Nachweise über den Bezug von Unterhalt.
Welche Formulare müssen Sie ausfüllen?
Antrag auf Betreuung des Kindes
gegebenenfalls Antrag zur Änderung der Betreuungszeit
Welche Gebühren bzw. Entgelte können Ihnen entstehen?
Die Kostenbeiträge richten sich nach der Gebührensatzung für die Inanspruchnahme von Kinderbetreuungseinrichtungen in kommunalen Kindertagesstätten der Stadt Prenzlau.
Was sollten Sie sonst beachten?
Kinder ab dem vollendeten 1. Lebensjahr (mit einer Betreuungszeit von 6 Stunden) bis zur Versetzung in die 5. Schuljahrgangsstufe (mit einer Betreuungszeit von 4 Stunden) haben einen Rechtsanspruch.
Alle anderen Personensorgeberechtigten benötigen vom Jugendamt des Landkreises Uckermark eine Bestätigung für den sogenannten bedingten Rechtsanspruch.
Bitte holen Sie zuerst die Bestätigung vom Landkreis Uckermark ein und kommen Sie dann zum Vertragsabschluss in der Stadt Prenzlau - Amt für Bildung, Sport und Soziales.
Frau C. Kelichhaus
Amt für Bildung, Sport und Soziales
SB Betreuungsverträge
Telefon: 03984 75-243
E-Mail: oomlkitaufaks@ptbhreufaknzlautbh.depncj
Frau J. Reimann
Amt für Bildung, Sport und Soziales
SB Betreuungsverträge
Telefon: 03984 75-244
E-Mail: oomlkitaufaks@ptbhreufaknzlautbh.depncj
Frau L. Rethschlag
Amt für Bildung, Sport und Soziales
SB Sekretariat und Betreuungsverträge
Telefon: 03984 75-241
E-Mail: oomlamtbufakss@tbhprufakenzlatbhu.depncj