Beschreibung der Dienstleistung:
Für kleine Straßen, Wege und Nebenstraßen haben wir die Reinigungs- oder Winterdienstpflicht auf die Anwohner übertragen. Im Gegenzug entfällt die Straßenreinigungsgebühr.
Gehwege auf der gesamten Front eines Grundstücks und die Straße bis zur Fahrbahnmitte müssen gereinigt oder vom Schnee befreit werden. Einzelheiten regelt die Straßenreinigungssatzung und das dazugehörige Straßenverzeichnis.
Die Straßenreinigungsgebühr wird entsprechend den Vorgaben der Straßenreinigungssatzung in Verbindung mit der Veranlagungsfläche berechnet. Gebührenschuldner ist/sind grundsätzlich der/die Grundstückseigentümer. Die Festsetzung der Gebühr durch das Kämmerei- und Steueramt erfolgt.
(Hinweis: umfasst auch die Geh- und Radwegreinigung)
Welche Unterlagen müssen Sie mitbringen?
- keine -
Welche Formulare müssen Sie ausfüllen?
- keine -
Was sollten Sie sonst beachten?
Verstöße gegen die Straßenreinigungssatzung können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Frau M. Zehm
SG Gebäudemanagement und Liegenschaften
SB Straßenreinigung und Grünflächen
Telefon: 03984 75-144
0175/5744384
Hotline Winterdienst: 03984 75-156
E-Mail: oomlgrueufaknfltbhaeufakchen@tbhprenzlau.depncj