Beschreibung der Dienstleistung:
Die Bauleitplanung ist das im Baugesetzbuch geregelte Verfahren zur vorausschauenden Ordnung der städtebaulichen Entwicklung mit Aussagen zur baulichen und sonstigen Nutzung der Grundstücke. Dies ist das wichtigste Instrument der Stadtplanung. Sie hat die Aufgabe die städtebauliche Entwicklung der Gemeinde zu steuern. Rechtsgrundlage ist das Baugesetzbuch (BauGB). Der Flächennutzungsplan ist der sogenannte vorbereitende Bauleitplan. In ihm ist für das gesamte Gemeindegebiet die beabsichtigte Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen.
Der Bebauungsplan als verbindlicher Bauleitplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung eines Grundstücks. Er ist aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Der Bebauungsplan enthält Aussagen zur zulässigen Nutzung der Grundstücke in Teilgebieten der Gemeinde, die Art und das Maß (u.a. Baudichte, Bauhöhe) der Nutzung der einzelnen Grundstücke. Die Bauleitplanung fällt in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinde. Die Bauleitpläne sind aber den Zielen der Raumordnung anzupassen.
Welche Unterlagen müssen Sie mitbringen?
- keine -
Welche Formulare müssen Sie ausfüllen?
- keine -
Welche Gebühren bzw. Entgelte können Ihnen entstehen?
- keine -
Frau C. Burmeister
SG Stadt- und Ortsteilentwicklung
SB Stadtplanung
Telefon: 03984 75-333
E-Mail: oomlstadufaktpltbhanufakung@ptbhrenzlau.depncj
Herr T. Guhlke
SG Stadt- und Ortsteilentwicklung
SB Stadtplanung und Klimaschutz
Telefon: 03984 75-334
E-Mail: oomlstadufaktpltbhanufakung@ptbhrenzlau.depncj
Herr Dr. Andreas Heinrich
Geschäftsbereich 2. Beigeordneter
2. Beigeordneter
Telefon: 03984 75-300
E-Mail: ooml2.beufakigetbhorufakdnetetbhr@prenzlau.depncj