Anlage 1.1 zur DS 101/2010 (322.9 KB)
Anlage 1.2 zur DS 101/2010 (650.7 KB)
Anlage 2 zur DS 101/2010 (379.4 KB)
Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 16.09.2010 vorgesehen.
Textauszug aus der Drucksache
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. Dem Entwurf des Bebauungsplanes D III "Marktberg" (Anlage 1.1 und Anlage 1.2) wird zugestimmt. Die Begründung mit Umweltbericht (Anlage 2) wird gebilligt.
2. Der Bebauungsplan D III "Marktberg" mit Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach ortsüblicher Bekanntmachung für die Dauer eines Monats gemäß § 3 II BauGB öffentlich auszulegen.
Anlagen:
Anlage 1.1 - Teil A Entwurf Planzeichnung
Anlage 1.2 - Teil B Entwurf Festsetzungen
Anlage 2 - Begründung/ Umweltbericht
Gemäß § 3 II Baugesetzbuch (BauGB) sind die Entwürfe der Bauleitpläne mit der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Öffentlichkeit hat während des Auslegungszeitraumes die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten. Die eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen aus der Öffentlichkeitsund Behördenbeteiligung werden dann in die Abwägung der privaten und öffentlichen Belange mit einbezogen.
Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wurde bereits im Jahr 2007 durchgeführt. Die damals vorgestellten Ziele und Zwecke der Planung entsprechen überwiegend denen des jetzt vorgelegten Entwurfs. Veränderungen ergeben sich bei der Ausweisung des Baufeldes und bei der Geschossigkeit. Das damals bereits formulierte übergeordnete Planungsziel des Bebauungsplanes für den Marktberg, die Funktionen der Innenstadt zu stärken sowie eine Revitalisierung der Stadtmitte Prenzlaus durch die Schaffung von zusätzlichen Einzelhandels-, Dienstleistungsund Gastronomieangeboten mit Magnetwirkung zu erreichen, ist auch mit den veränderten Festsetzungen gewollt und umsetzbar.
Sachgebiet Stadtplanung