Prenzlau (spz). Güstow und Mühlhof sind eine Runde weiter. Im Rahmen des „Programms zur Förderung von Maßnahmen des Zusammenhalts für eine zukunftsorientiere Regionalentwicklung“ haben sich die beiden Dörfer für Fördermittel beworben.
Die Güstower wünschen sich eine Beleuchtung für den Sport- und Festplatz, in Mühlhof sollen die Mittel in die Begegnungsstätte, also den Dorfmittelpunkt, fließen.
Insgesamt fünf Millionen Euro stehen für die Jahre 2023 und 2024 aus dem „Topf“ zur Verfügung; eingereicht wurden 238 Anträge. Dass nicht alle berücksichtigt werden können, liegt auf der Hand. Gemäß Richtlinie obliegt die, wie es im Amtsdeutsch so sperrig heißt, „Förderwürdigkeitsprüfung“ der Staatskanzlei. Die hat die Aufgabe einer Jury übertragen und der gehören Akteure aus der Regional- und Dorfentwicklung, der Bildung in ländlichen Räumen, der Wissenschaft, dem Ehrenamtsbereich und der Jugendbeteiligung an. In einer Pressemitteilung der Staatskanzlei heißt es: „Die Jury zeigte sich von der Ideenvielfalt und Vielfalt der Anträge hinsichtlich der Themen, der unterschiedlichen Größenordnungen und Trägerschaften beeindruckt. Das Förderprogramm trifft den Bedarf insbesondere der kleinen Gemeinden und Ortsteile, die mit der Förderung von Kleinstmaßnahmen bis zu großen Vorhaben der Daseinsvorsorge und der Gemeinschaft den Zusammenhalt stärken wollen. Die Bewertung der einzelnen Anträge erfolgte auf Basis der in der Richtlinie genannten Fördervoraussetzungen, die in den Projektskizzen abgefragt wurden.“ In ihrer Sitzung Mitte Juni hatte die Jury eine Auswahl von 102 Vorhaben vorgestellt. Aus dieser Runde wiederum sind nun die letztendlichen Fördermittelempfänger zu bestimmen. „Mit den beiden Anträgen in die Endrunde zur Auswahl gekommen zu sein, ist schon ein Erfolg“, sagt Prenzlaus Bürgermeister Hendrik Sommer. Er hofft, dass die beiden Dörfer von der Förderung profitieren. „Denn die Projekte, mit denen sich Güstow wie auch Mühlhof beworben haben, passen ausgezeichnet in den vom Land definierten Rahmen.“
Zu den Auswahlkriterien gehören ein Entwicklungsbedarf in der jeweiligen Kommune, die Einordnung des Vorhabens in regionale Bedarfe sowie der Vorbildcharakter und die Übertragbarkeit des Vorhabens. Die geförderten Maßnahmen sollen für Bürgerinnen und Bürger niedrigschwellig nutzbar und zugänglich sein. Von den 72 förderwürdigen Maßnahmen aus der ersten Förderperiode haben 69 Vorhaben einen Zuwendungsbescheid bekommen. Drei Antragstellende haben ihre Vorhaben zurückgezogen.
Das Förderprogramm Zusammenhalt gibt es seit 2022. Es liegt in der Federführung der Staatskanzlei. Geschäftsbesorger ist die ILB. Nach einer erfolgreichen ersten Förderperiode, wurde im Frühjahr 2023 ein zweiter Aufruf geöffnet mit einem Fördervolumen von 5 Millionen Euro im Doppelhaushalt 2023/24. Die Mindestförderung beträgt 5.000 Euro, die Höchstförderung je Vorhaben liegt bei 150.000 Euro. Der Eigenanteil liegt bei zehn Prozent. Die ausgewählten Vorhaben müssen bis zum 31. Dezember 2024 realisiert werden.
Herr Dr. Andreas Heinrich
Geschäftsbereich 2. Beigeordneter
2. Beigeordneter