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Feuerwerk ohne Genehmigung kann zum teuren Vergnügen werden

04.08.2025

Prenzlau (spz). „Jüngst gab es wieder einmal Beschwerden von Bürgern, nachdem Feuerwerke zu nächtlicher Stunde nicht nur für Begeisterung sorgten“, sagt Bürgermeister Hendrik Sommer, der Adressat des Unmutes war. Deshalb weisen er und Ordnungsamtsleiter Matthias Schmidt zum wiederholten Mal auf den Umgang mit Pyrotechnik hin, ist dieser doch nicht ohne Weiteres erlaubt. Denn zwischen dem 2. Januar und dem 30. Dezember sind die meisten pyrotechnischen Gegenstände weitestgehend tabu. Das betrifft auch die der Kategorie 2, also das klassische Silvesterfeuerwerk. Wer solcher Art Pyrotechnik in diesem Zeitraum nutzt, muss Inhaber einer entsprechenden Erlaubnis oder eines Befähigungsscheines sein. Das aber reicht nicht aus. Zudem müssen auch diejenigen, die Feuerwerke entzünden dürfen, diese vorher bei der zuständigen Behörde im Falle Prenzlaus ist dies das Ordnungsamt der Stadt – anmelden und genehmigen lassen. Und zwar mit mindestens zwei Wochen Vorlauf. „Lediglich am 31. Dezember und 1. Januar dürfen pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 auch von Personen abgebrannt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben“, so Ordnungsamtsleiter Matthias Schmidt. Das bedeute nicht, dass es nicht aus Ausnahmen gibt. Die allerdings sind Einzelfälle. „Es muss einen begründeten Anlass geben. Eine Jugendweihe oder ein Geburtstag zählen nicht dazu“, macht Bürgermeister Sommer deutlich und weist zugleich darauf hin, dass ein Verstoß gegen die Regelungen empfindliche Folgen haben kann. So erfolge nicht nur der Einzug der Pyrotechnik, sondern es kann auch zu einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro kommen.

 

Ansprechpartner:

Herr M. Schmidt
Ordnungsamt
Amtsleiter

Kategorie:

Ordnung und Sicherheit
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