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Anlieger sollten nach Alternativen wie Sand oder Holzspänen greifen

06.02.2026

Prenzlau (spz). Sich auf Glatteis zu begeben ist gefährlich. Derzeit jedoch geschieht das fast unwillkürlich, ist man draußen unterwegs. „In den letzten Tagen erreichten uns zunehmend Beschwerden über vereiste Flächen auf Gehwegen“, informiert Prenzlaus Bürgermeister Marek Wöller-Beetz. Handelt es sich dabei um städtische Flächen, wird die mit dem Winterdienst beauftragte Firma umgehend kontaktiert. „Dass auch sie nur punktuell, also nicht über die gesamte Breite des Gehwegs streuen kann, ist allerdings nachvollziehbar“, so Wöller-Beetz. Dieses Verständnis hat wohl auch jeder gegenüber den Eigentümern von Grundstücken, die Anliegerpflichten haben. Wer hierfür keine Firma beauftragt hat, muss selber ran. Die besagten Anliegerpflichten sind in der Straßenreinigungssatzung der Stadt Prenzlau geregelt. „Gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1 der Straßenreinigungssatzung der Stadt Prenzlau wird die Reinigung der im Straßenverzeichnis aufgeführten Straßen in dem darin dargestellten Umfang den Eigentümern der anliegenden Grundstücke auferlegt. Zur Reinigung gehört auch der Winterdienst. Dieser umfasst insbesondere die Beräumung der Fahrbahnen sowie Geh- und Radwege von Schnee sowie das Bestreuen der Geh- und Radwege, der Fußgängerüberwege und gefährlichen Stellen auf den Fahrbahnen von Schnee- und Eisglätte“, erläutert der Bürgermeister, was in der Satzung steht. Die Eigentümer würden hinsichtlich der Verkehrssicherungspflicht haften. Nun weiß man im Rathaus um die aktuell prekäre Lage auf den Straßen und Gehwegen. „Zumal die Verwendung von Salz verboten ist“, wie der Bürgermeister hinzufügt. Das jedoch gelte nicht in besonderen klimatischen Ausnahmefällen wie beispielsweise bei Eisregen, wenn durch Einsatz von abstumpfenden Mitteln keine hinreichende Streuwirkung zu erzielen ist. Das betrifft besonders gefährliche Stellen, wie beispielsweise Treppen, Rampen oder starke Gefälle. „Allerdings wurde uns ebenfalls signalisiert, dass das entsprechende Streusalz nicht mehr im Handel verfügbar ist“, so Wöller-Beetz. Er hält die Anlieger deshalb an, dringend nach alternativen Mitteln wie gröberem Sand oder Holzspänen zu greifen. „Wir wissen um die Ausnahmesituation. In dieser befinden sich alle. Deshalb appelliere ich nicht nur an die Anlieger, dass sie trotz der widrigen Bedingungen ihren Pflichten nachkommen, sondern auch an die Menschen, die bei diesen Witterungsverhältnissen unterwegs sind: Sie mögen bitte mit großer Vorsicht unterwegs sein und, wenn möglich, vermeidbare Gänge verschieben.“  

 

Ansprechpartner:

Frau F. Dähn
Straßenverkehrsbehörde
SB Straßenverkehr

Kategorie:

Ordnung und Sicherheit
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