direkt zum Seiteninhalt direkt zum Seitenmenü direkt zum Hauptmenü

Satzung über die Schulbezirke für Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Prenzlau

öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt für die Stadt Prenzlau 12/2009 vom 30.12.2009, Seite 5
geändert durch die 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Schulbezirke für Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Prenzlau
öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt für die Stadt Prenzlau 05/2012 vom 26.09.2012, Seite 14
geändert durch die 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Schulbezirke für Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Prenzlau
öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt für die Stadt Prenzlau 02/2013 vom 13.03.2013, Seite 4
geändert durch die 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Schulbezirke für Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Prenzlau
öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt für die Stadt Prenzlau 07/2013 vom 25.09.2013, Seite 6
geändert durch die 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Schulbezirke für Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Prenzlau
öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt für die Stadt Prenzlau 07/2014 vom 09.07.2014, Seite 6
geändert durch die 5. Satzung zur Änderung der Satzung über die Schulbezirke für Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Prenzlau
öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt für die Stadt Prenzlau 06/2016 vom 26.10.2016, Seite 5
geändert durch die 6. Satzung zur Änderung der Satzung über die Schulbezirke für Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Prenzlau
öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt für die Stadt Prenzlau 03/2022 vom 23.07.2022, Seite 3
geändert
durch die 7. Satzung zur Änderung der Satzung über die Schulbezirke für Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Prenzlau
öffentlich
bekannt gemacht im Amtsblatt für die Stadt Prenzlau 04/2024 vom 15.06.2024, Seite 2

§ 1
Gegenstand

(1) Auf der Grundlage des 106 Absatz 1 und 2 BbgSchulG und der genehmigten Schulentwicklungsplanung des Landkreises Uckermark wird für jede Grundschule in Trägerschaft der Stadt Prenzlau der Schulbezirk bestimmt, für den die Schule die örtlich zuständige Schule ist. Die Regelungen über die freie Schulwahl in § 8 Abs. 2 Satz 2 und § 8 a Satz 6 BbgSchulG bleiben davon unberührt.

(2) Schülerinnen und Schüler besuchen damit die für die Wohnung oder den gewöhnlichen Aufenthalt zuständige Liegen gemäß § 106 Abs. 4 Satz 3 BbgSchulG i.V.m. Nr. 5 Abs. 2 bis 4 VV- GV wichtige Gründe vor, kann das staatliche Schulamt auf Antrag der Personensorgeberechtigten den Besuch einer anderen Schule gestatten.

(3) Soweit Schulbezirke deckungsgleich sind (§ 2 Punkt 5, Punkt 6 und Punkt 7 dieser Satzung), können die Eltern unter den Schulen, in deren Schulbezirk sich die elterliche Wohnung befindet, eine Schule wählen. An der gewählten Schule melden sie ihr schulpflichtiges Kind an. Übersteigt bei deckungsgleichen Schulbezirken die Zahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität einer Schule, so richtet sich die Auswahl nach der Nähe der Wohnung zur Schule und nach dem Vorliegen eines wichtigen Grundes gemäß § 106 Abs. 4 Satz 3 des Brandenburgischen Schulgesetzes. Hierbei ist die Belastung, die mit dem Besuch einer anderen Schule verbunden ist, mit zu berücksichtigen und auf eine gleichmäßige Verteilung der aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler zu achten. Der Gesamtanteil der Schülerinnen und Schüler gemäß § 1 Absatz 1 Nummer 2 der EinglSchuruV soll in der Regel 30 Prozent der Schülerinnen und Schüler einer Klasse nicht übersteigen.

§ 2
Schulbezirke

Folgende Schulbezirke werden für die Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Prenzlau gebildet:

1. Diesterweggrundschule

Ahornweg

Fischerstraße,

Rodinger Gasse,

Akazienstraße,

Friedhofstraße,

Rosa-Luxemburg-Straße,

Alexanderhof,

Geschwister-Scholl-Straße,

Rudolf-Breitscheid-Straße,

Alexanderhöhe,

Goethestraße,

Schulzenstraße,

Am Schäfergraben,           

Grabowstraße 1-52,

Schwedter Straße,

Am Schafgrund,

Grünower Chaussee,

Seelübbe,

Am Scharfrichtersee,

Heinrich-Heine-Straße,

Seelübber Weg,

Am Sternberg,

Hospitalstraße,

Seeweg,

Angermünder Straße,

Karl-Marx-Straße,

Steinstraße,

Augustenfelde,

Kirchweg,

Sternstraße,

Bahnwärterhaus,

Kupferschmiedegang,

Süßer Grund,

Baustraße,

Laubenweg,

Uckerblick,

Bergstraße,

Magnushof,

Uckerpromenade,

Birkenweg,

Marktberg,

Uckerwiek,

Bündigershof,

Mühlmannstraße,

Vincentstraße,

Diesterwegstraße,

Nikolai-Kirchplatz,

Wallgasse,

Dr.-Bähr-Straße

Paul-Glöde-Straße,

Wasserpforte

Dreyershof,

Richard-Steinweg-Straße,           

Ewaldshof,

Richtstraße,

 

Amt Gramzow: Gemeinde Grünow


2. Pestalozzigrundschule

Am Durchbruch,

Grabowstraße 54, 54 a,

Neustadt,

Am Gaswerk,

54 b, 58,

Scharrnstraße,

An der Schnelle,

Großes Bruch,

Stettiner Straße,

An der Ucker,

Kietzstraße,

Straße des Friedens,

Automeile

Kleine Baustraße,

Thomas-Müntzer-Platz,

Blindow,

Kleine Friedrichstraße,

Triftstraße,

Brüderstraße,

Klosterstraße,

Winterfeldstraße,

Dauer,

Kreuzstraße,

Zu den Bahngleisen

Dittenplatz,

Lessingstraße,

Dr.-Lena-Ohnesorge-Str.,

Lindenstraße,

Dr.-Wilhelm-Külz-Straße

Marienkirchstraße,

Freyschmidtstraße,

Mauerstraße,

Friedrichstraße,

Max-Lindow-Straße,

Frohe Zukunft,

Mühlenpforte,

 

Gartenstraße,

Neubrandenburger Straße

 


3. Artur-Becker-Grundschule

Alfred-Hinrichs-Straße,         

Fliederweg,

Stegemannshof,

Am Igelpfuhl,

Franz-Wienholz-Straße,

Tannenweg,

Amselsteig,

Friedenskamp,

Vogelsang,

An der Baumschule,

Georg-Dreke-Ring,

Walter-Rathenau-Platz,

Baumgärtner Weg,

Grüner Weg,

Walter-Rathenau-Straße,

Blumenstraße,

Grüner Winkel,

Wiesengrund,

Brüssower Allee,

Kastanienweg,

Wittenhofer Straße,

Brüssower Straße,

Kiefernweg,

Wollenthin

Buchenweg,

Lerchensteig,

Drosselgasse,

Philipp-Hackert-Straße,

Eibenweg,

Platanenallee,

Erlenweg,

Robert-Schulz-Ring,

Eschenweg,

Schenkenberger Straße

 

Feldstraße,

Siedlungsstraße,

 

Fichtenweg,

Sperlingslust,

 


4. Grundschulteil der Oberschule „C.- F.- Grabow"

Anlagen

Erika-Kliemann-Weg,

Neustädter Feldmark,

Am Rohrteich,

Fohlenbruch, 

Sabinenkloster-Ziegelei,

Am Sägewerk,

Güstow,        

Schönwerder,

Am Strom,

Güstower Straße,

Steinfurth,

Badestraße,

Kleine Heide,

Vorstadtbahnhof

Binnenmühle,

Klinkow (inkl. Basedow),

Bruchweg,

Koppelweg,

Dedelow

Mühlhof,

Ellingen,

Neustädter Damm,

Amt Brüssow: Gemeinde Schenkenberg mit den Orten Ludwigsburg, Baumgarten, Wittenhof


5. Alle Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Prenzlau

Berliner Straße
Heideweg
Röpersdorfer Straße

6. Die Schulbezirke der im Geltungsbereich dieser Satzung befindlichen Grundschulen unter Punkt 2 Grundschule „J. H. Pestalozzi“ und Punkt 3 Artur-Becker-Grundschule sind deckungsgleich.

7. Die Schulbezirke der im Geltungsbereich dieser Satzung befindlichen Grundschulen unter Punkt 1 Diesterweggrundschule und Punkt 4 Grundschulteil der Oberschule „C.-F.-Grabow“ sind deckungsgleich.

8. Die Zuordnung zu einer Grundschule/Grundschulteil ergibt sich aus dem Straßenverzeichnis (Schulbezirke) gemäß § 2 Punkt 1 bis 4.


§ 3
Inkrafttreten

Die Satzung über die Schulbezirke für Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Prenzlau vom 10.12.2009 ist seit dem 31.12.2009 in Kraft.
Die 1. Änderung der Satzung über die Schulbezirke für Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Prenzlau vom 10.09.2012 ist seit dem 27.09.2012 in Kraft.
Die 2. Änderung der Satzung über die Schulbezirke für Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Prenzlau vom 26.02.2013 ist seit dem 14.03.2013 in Kraft.
Die 3. Änderung der Satzung über die Schulbezirke für Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Prenzlau vom 09.09.2013 ist seit dem 26.09.2013 in Kraft.
Die 4. Änderung der Satzung über die Schulbezirke für Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Prenzlau vom 07.03.2014 ist seit dem 10.07.2014 in Kraft.
Die 5. Änderung der Satzung über die Schulbezirke für Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Prenzlau vom 07.10.2016 ist seit dem 27.10.2016 in Kraft.
Die 6. Änderung der Satzung über die Schulbezirke für Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Prenzlau vom 30.06.2022 ist seit dem 24.07.2022 in Kraft.
Die 7.
Änderung der Satzung über die Schulbezirke für Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Prenzlau vom 17.05.2022 ist seit dem 16.06.2024 in Kraft.

 

Downloads

40.1 - Satzung über die Schulbezirke für Grundschulen (219.7 KB)

zurück Seitenanfang Seite drucken