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Beschlussvorlage 98/2016
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss über die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Vorhaben- und Erschließungsplan "Windpark Lindenberg"

Downloads

Drucksache 98/2016 (21.0 KB)

Anlage 1 zur DS 98-2016 (721.2 KB)

Anlage 2 zur DS 98-2016 (330.3 KB)

Anlage 3 zur DS 98-2016 (1.7 MB)

Anlage 4 zur DS 98-2016 (237.8 KB)

Anlage 5 zur DS 98-2016 (17.8 MB)

Anlage 6 zur DS 98-2016 (3.8 MB)

Anlage 7 zur DS 98-2016 (4.4 MB)

Anlage 8 zur DS 98-2016 (4.9 MB)

Anlage 9 zur DS 98-2016 (10.0 MB)

Anlage 10 zur DS 98-2016 (14.1 MB)

Anlage 11 zur DS 98-2016 (11.0 MB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 08.12.2016 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird, wie in Anlage 1 dargestellt, geändert.
2. Die während der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 i. V. m. § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Stellungnahmen zum Vorentwurf über die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Vorhabenund Erschließungsplan "Windpark Lindenberg" wurden mit dem in Anlage 2 dargestellten Ergebnis geprüft und gebilligt.
3. Dem Entwurf über die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Vorhaben- und Erschließungsplan "Windpark Lindenberg", Stand 31.10.2016, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen (Anlage 3), wird zugestimmt. Die Entwurfsbegründung (Anlage 4) sowie die Umweltprüfung (Anlage 5) werden gebilligt.
4. Die Unterlagen zum Entwurf über die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Vorhaben- und Erschließungsplan "Windpark Lindenberg" mit Stand 31.10.2016, bestehend aus Planzeichnung, Begründung, Umweltbericht, Schallimmissionsprognose, Schattenwurfgutachten, Fachbeiträgen sowie Faunagutachten (Anlagen 1 bis 11), werden zur öffentlichen Auslegung nach ortsüblicher Bekanntmachung für die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch bestimmt. Daneben werden wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen ausgelegt.

Anlagen:
Anlage 1 – Übersichtplan Änderung Geltungsbereich
Anlage 2 - Abwägungsbericht, Stand 31.10.2016
Anlage 3 – Planzeichnung, Stand 31.10.2016
Anlage 4 – Begründung, Stand 31.10.2016
Anlage 5 – Umweltbericht, Stand 31.10.2016
Anlage 6 – Schallimmissionsprognose, Stand 13.10.2016
Anlage 7 – Schattenwurfgutachten, Stand 12.10.2016
Anlage 8 – Fledermausuntersuchung und artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Stand 06.02.2016
Anlage 9 - avifaunistische Kartierung Brut-, Zug- und Rastvögel 2014/15, Stand Oktober 2015
Anlage 10 – Endbericht avifaunistische Kartierung 2014/15, Stand Januar 2016
Anlage 11 – artenschutzrechtlicher Fachbeitrag "Avifauna", Stand 11.07.2016
Aufgrund des Umfangs werden die Anlagen digital ausgereicht.

Begründung

Sachlicher Teilplan "Windnutzung, Rohstoffsicherung und –gewinnung"
Mit öffentlicher Bekanntmachung der Satzung im Amtsblatt für Brandenburg vom 18.10.2016, Nr. 43, ist der Regionalplan Uckermark-Barnim, Sachlicher Teilplan "Windnutzung, Rohstoffsicherung und –gewinnung in Kraft getreten. Die genehmigten Ziele und Grundsätze in den textlichen und zeichnerischen Festlegungen werden durch die öffentliche Bekanntmachung verbindlich.

Aktualisierte Planungsziele
Im Rahmen eines Repowerings sollen 28 bestehenden Windenergieanlagen zurückgebaut werden. 24 Alt-Anlagen befinden sich innerhalb, 4 Alt-Anlagen außerhalb des Geltungsbereiches.
An neuen Standorten sollen 11 moderne leistungsstarke Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe bis zu 250 m über Geländeoberkante errichtet werden. Die Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes stellen sicher, dass alle geplanten Windenenergieanlagen mit den Festlegungen des seit dem 18.10.2016 rechtswirksamen Regionalplanes grds. vereinbar sind. Der Mindestabstand von 1000m zum Ortsteil Güstow wird gewährleistet. Entscheidungen der Genehmigungsbehörde im Rahmen der Genehmigungsbeantragungen der Einzelanlagen nach Bundesimmissionsschutzgesetz bleiben hiervon unberührt.

Flächennutzungsplan
Der Geltungsbereich befindet sich überwiegend innerhalb des ausgewiesenen Sondergebietes Wind des wirksamen Teil-Flächennutzungsplanes Ortsteil Güstow vom 15.12.1999. Windenergieanlagen auf außerhalb des Sondergebiets Wind liegenden Flächen innerhalb des Geltungsbereiches des vBP sind demnach ausgeschlossen. Derzeit befindet sich der Gesamt-Flächennutzungsplan für die Stadt, Orts- und Gemeindeteile in der Fortschreibung. Es ist beabsichtigt, Sondergebietsausweisungen zu Windnutzung aus rechtswirksamen Bebauungsplänen in den Flächennutzungsplan zu übernehmen.

Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg (LEP B-B)/ Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion (LEP HR)
Der LEP B-B ist rechtswirksam anzuwenden und spricht nicht gegen das geplante Vorhaben. Der Entwurf des LEP HR weist als beachtungspflichtiges Ziel der Landesplanung aus, dass Gebiete für die Windenergienutzung in den Regionalplänen im Land Brandenburg festzulegen sind. Damit erfolgt die überörtliche und rahmensetzende Steuerung der Windenergieanlagen im jeweils rechtswirksamen Regionalplan Sachlicher Teilplan "Windnutzung, Rohstoffsicherung und –gewinnung".

Durchführungsvertrag
Der wirksame Durchführungsvertrag vom 14.07.1998 gilt bis zu seiner Änderung fort. Der Vorhabenträger stellt im vorliegenden Vertragsentwurf die Synchronisation der WEA sowie die Installation bzw. Nachrüstung einer bedarfsgerechten Nachtbefeuerung unter Maßgabe wirtschaftlicher Zumutbarkeit in Aussicht. Der Rückbau der Alt-Anlagen wird ebenso vertraglich geregelt. Der neu zu schließende Durchführungsvertrag wird der SVV vor Satzungsbeschluss zur Beschlussfassung vorgelegt.

Beteiligung des Ortsbeirates Güstow
Der Ortsbeirat wird regelmäßig an der Planung, letztmalig in der Ortsbeiratssitzung am 28.09.2016 beteiligt und über den aktuellen Planungsstand informiert. In der Ortsbeiratssitzung 04.11.2015 nahm der Ortsbeirat die Planung zur Kenntnis. Der Vorhabenträger wurde beauftragt, den geplanten Standort der südöstlichst gelegenen Anlage auf den Abstand von 1000m zur Ortslage zu verschieben. Diese Forderung wurde bei der vorliegenden Planung berücksichtigt. Im weiteren Verfahren ist zu prüfen, inwieweit die Stadtwerke Prenzlau GmbH einen Strombonus anbieten kann. Diese Klärung kann nicht auf Ebene der Bauleitplanung erfolgen.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Sachgebiet Stadt- und Ortsteilentwicklung

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