Mit städtebaulichen Satzungen nach dem Baugesetzbuch können Gemeindegebiete planerisch geordnet werden, in denen die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit präzisen Festsetzungen zur Sicherung einer geordneten städtebauchen Entwicklung nicht erforderlich ist. Mit städtebaulichen Satzungen zur Gestaltung können auch gestalterische Vorschriften für einzelne Gebäude oder bestimmte Bereiche festgelegt werden.
Des Weiteren ermächtigt die Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) die Gemeinde, örtliche Bauvorschriften für das Gemeindegebiet festzulegen. Teilweise sind diese in die Bebauungspläne integriert. Satzungen können z. B. über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen, über Werbeanlagen über notwendige Stellplätze erlassen werden.
Die in Prenzlau vorliegenden örtlichen Bauvorschriften in Form städtebaulicher Satzungen finden Sie unter Satzungen & Richtlinien unter 6. Bauwesen.
Eine Übersicht der rechtsverbindlichen Satzungen der Stadt Prenzlau finden Sie in der Tabelle "Übersicht der rechtsverbindlichen Satzungen". Informationen zu Geltungsbereichen von Bebauungsplänen erhalten Sie im Geoportal.
Über derzeit in der Öffentlichkeitsbeteiligung befindliche Satzungsverfahren können Sie sich hier informieren.
Herr T. Guhlke
SG Stadt- und Ortsteilentwicklung
SB Stadtplanung und Klimaschutz
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