Im Sachgebiet Stadt- und Ortsteilentwicklung erhalten Sie Auskünfte zu bauplanungsrechtlichen Fragen, Beratung zur Nutzung und Bebaubarkeit von Grundstücken sowie zur städtebaulichen Gestaltung.
Für die Durchführung der Baugenehmigungsverfahren im Gemeindegebiet Prenzlaus ist der Landkreis Uckermark als Untere Bauaufsichtsbehörde zuständig.
Für genehmigungspflichtige Bauvorhaben sind die formgerechten Anträge auf Baugenehmigung in dreifacher Ausfertigung mit den dazugehörigen Bauvorlagen beim Landkreis Uckermark einzureichen.
Kreisverwaltung Uckermark
Bauordnungsamt
SG Technische Bauaufsicht
Karl-Marx-Straße 1
17291 Prenzlau
Weitere Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten vom Landkreis Uckermark.
Frau A. Kleiber
SG Stadt- und Ortsteilentwicklung
SB Bauordnung und -planung
Telefon: 03984 75-335
E-Mail: oomlstadufaktpltbhanufakung@ptbhrenzlau.depncj
Mo: | 09:00 - 12:00 Uhr |
Di: | 09:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 17:30 Uhr |
Mi: | geschlossen |
Do: | 09:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 15:30 Uhr |
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