Als Zuwendungsvoraussetzung für die verschiedenen Wohnraumförderprogramme ist die Ausweisung von Förderkulissen zwingend erforderlich.In den „Wohnvorranggebieten“ aber auch in „Sanierungs- und Entwicklungsgebieten“ können die nachfolgend genannten Förderprogramme zur Anwendung kommen. Die Beantragung der Fördermittel erfolgt über die ILB Investitionsbank des Landes Brandenburg.
Am 18.09.2008 wurden die Gebietskulissen zur Wohnraumförderung durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Prenzlau beschlossen.
Wer privates Wohneigentum bilden bzw. seinen Bestand sanieren möchte, kann einen Förderantrag bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) stellen.
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsfreien Darlehens.
Antragsunterlagen sowie Informationsmaterial erhalten Interessierte bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg.
Die für die Antragstellung bei der ILB notwendige städtebauliche Stellungnahme erhalten Sie im Amt für Stadt- und Ortsteilentwicklung der Stadtverwaltung Prenzlau, Herr Guhlke, Haus 2, Zimmer 007 auf dem vorgegebenen Vordruck.
Frau N. Kuboth
SG Stadt- und Ortsteilentwicklung
SB Förderangelegenheiten
Telefon: 03984 75-337
E-Mail: oomlfoerufakdertbhunufakgen@ptbhrenzlau.depncj
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