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Lärmaktionsplan

Online-Beteiligung zum Lärmaktionsplan 4. Stufe bis zum 31. Mai 2023

Die Lärmaktionsplanung gemäß der EG-Umgebungslärmrichtlinie hat die Vermeidung oder zumindest Minderung von Lärmproblemen zum Ziel. Sie ist im Fünfjahresturnus von den zuständigen Behörden unter Mitwirkung der Öffentlichkeit durchzuführen. Die Immissionen aus den wesentlichen Lärmquellen werden ermittelt (Verkehrslärm von Hauptstraßen, Haupteisenbahnstrecken, Großflughäfen sowie Lärm von Industrie und Gewerbe) bei gleichzeitiger Abschätzung der Anzahl von Betroffenen.
Im Land Brandenburg wird die Lärmkartierung für den Straßenlärm durch das Ministerium für ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft (MLUL) durchgeführt und der zuständigen Behörde zur weiteren Verwendung zur Verfügung gestellt. Nun mehr liegen die Lärmkartierungen der Hauptstraßen sowie die Umgebungslärmkartierung an Schienenwegen vom Eisenbahn-Bundesamt (EBA) für die 4. Stufe vor.
Die Ergebnisse der Lärmkartierung 2022 sind im Artikel des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) "Lärmkartierung zum Umgebungslärm" veröffentlicht. Detaillierte Ergebnisse für unsere Region sind im "Bericht zu den Lärmkarten des Jahres 2022 für die Gemeinde Prenzlau" zusammengefasst und können auch bei der Stadt Prenzlau eingesehen werden. Bei bestehenden Lärmproblemen erarbeiten die zuständigen Behörden – dies sind im Land Brandenburg die Gemeinden - unter Mitwirkung der Öffentlichkeit den Lärmaktionsplan, der von der Kommunalvertretung förmlich beschlossen werden sollte. Die erarbeiteten Pläne werden im Land durch das MLUK gesammelt und über das Bundesministerium zusammengefasst an die EG gemeldet. In Abständen von fünf Jahren ist die Umsetzung des Lärmaktionsplans zu überprüfen und der Plan gegebenenfalls fortzuschreiben.

Die UmweltPlan GmbH Stralsund wurde mit der Fortschreibung des Lärmaktionsplanes in der 4. Runde beauftragt und untersucht in diesem Zusammenhang die Lärmbelastung durch Straßenverkehr im Stadtgebiet Prenzlau. Ziel ist es, die am stärksten von Lärm betroffenen Menschen zu entlasten. Die Fortschreibung beinhaltet in dieser Runde insbesondere eine Neuberechnung der Lärmsituation auf Grundlage eines neuen EU-weit harmonisierten Berechnungsverfahrens, weshalb eine Vergleichbarkeit mit vergangenen Lärmaktionsplänen nur eingeschränkt möglich ist. Im Stadtgebiet Prenzlau werden Abschnitte der B 109, B 198 sowie der L 26 als Hauptlärmquellen in die Berechnung einbezogen. Als wesentliche Aufgabe kommt dem Lärmaktionsplan zudem die Prüfung offener Maßnahmenvorschläge vergangener Runden sowie die Ermittlung neuer Maßnahmen zu. Lärmminderungsmaßnahmen können beispielsweise Geschwindigkeitsreduzierungen oder die Förderung des nicht motorisierten Personenverkehrs darstellen.
Im Verlauf der Aufstellung des Lärmaktionsplanes besteht für Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit Anregungen und Vorschläge zu Lärmminderungsmaßnahmen im Stadtgebiet einzureichen und auf ruhige Gebiete hinzuweisen, die aufgrund ihrer Erholungsfunktion vor Lärm zu schützen sind. Dazu können Sie bis zum 31.05.2023 an einer  Online Umfrage zur Beteiligung am Lärmaktionsplan der Stadt Prenzlau teilnehmen. Den dafür erforderlichen Teilnahmelink finden Sie im Downloadbereich. Alternativ können Sie Ihre Reaktionen auch schriftlich bei Ihrer Stadtverwaltung unter dem Stichwort „Lärmaktionsplanung“ bis zum 31.05.2023 einreichen. Ihre Anregungen werden geprüft und individuell hinsichtlich ihrer Umsetzbarkeit mit dem Fachplaner abgewogen.

Folgende Fragen stehen dabei im Vordergrund:

  1. Gibt es im Stadtgebiet entlang der Bundesstraßen B 109/B 198 oder der Landesstraße L 26 besondere Bereiche, Fahrzeugtypen (Pkw, Lkw, Bus, o.a.) oder Verkehrsereignisse (Bremsen, Anfahren, Gullideckel, o.a.), die Sie als belastend empfinden? (Angabe des Ortes entlang der Bundes-/Landesstraße, bspw. durch Straßenname und Hausnummer)
  2. Welche konkreten Maßnahmen würden Ihrer Meinung nach zu einer Verbesserung der Lärmsituation in Prenzlau führen? (Angabe des Ortes entlang der Bundes-/Landesstraße, bspw. durch Straßenname und Hausnummer)
  3. Wo gibt es im Stadtgebiet Ihrer Meinung nach ruhige Gebiete, die gegen eine Zunahme von Lärm geschützt werden sollten, weil Sie Ihnen und Ihren MitbürgerInnen als Erholungs- und Rückzugsort dienen?
  4.  Haben Sie weitere Hinweise und Anregungen für eine bessere Lebensqualität in Bezug auf weniger Lärm in Prenzlau, die ihrer Meinung nach in den Lärmaktionsplan aufgenommen werden sollten?

Sie können Online an der Umfrage zur Beteiligung am Lärmaktionsplan der Stadt Prenzlau teilnehmen.

Vielen Dank für Ihre Mitwirkung!

 

Downloads

Lärmaktionsplan der 3. Stufe für die Stadt Prenzlau (10.0 MB)

Berichterstattung zum Lärmaktionsplan der 3. Stufe (185.3 KB)
Stand: 16.07.2018

Protokoll und Präsentation der Bürgerveranstaltung zum Lärmaktionsplan der 3. Stufe (1.4 MB)
Herausgeber: Hoffmann-Leichter Ingenieurgesellschaft mbH; Veranstaltung fand am 20.06.2018 statt

Ansprechpartner

Herr T. Guhlke
SG Stadt- und Ortsteilentwicklung
SB Stadtplanung und Klimaschutz

Telefon: 03984 75-334
E-Mail:  oomlstadufaktpltbhanufakung@ptbhrenzlau.depncj

Öffnungszeiten

Mo: 09:00 - 12:00 Uhr
Di: 09:00 - 12:00 Uhr
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Mi: geschlossen
Do: 09:00 - 12:00 Uhr
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Fr: 09:00 - 12:00 Uhr
Sa: geschlossen
So: geschlossen

Lärmkarte

weitere Informationen

allgemeine Informationen über Lärm und Lärmschutz (MLUK)

Ergebnisse in der Kartendarstellung (LfU)

Beschlussvorlage 02/2017
Lärmaktionsplan für die Stadt Prenzlau

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